Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die
Aufwandsentschädigung gemäß
§ 9 Abs. 1 der Satzung für den Seniorenbeirat für den Vorsitz auf 150,00 €
monatlich und für seine Stellvertretung auf 30,00 € monatlich festzulegen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 die
Einrichtung eines Seniorenbeirats zum 01.01.2012 beschlossen. Gleichzeitig
wurde auch eine Satzung für den Seniorenbeirat verabschiedet.
Der Seniorenbeirat hat mit der ersten Sitzung am 8.02.2012 seine Arbeit
aufgenommen. Im Verlauf dieser Sitzung
wurde der ehemalige Seniorenbeauftragte, Herr Albert Güllmann, zum
Vorsitzenden und Frau Renate Beek zu seiner Stellvertreterin gewählt. Der
Vorsitzende hat zwischenzeitlich auch im Sozialausschuss bereits mehrfach über
die Arbeit des Gremiums berichtet.
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung für den Seniorenbeirat erhalten der/die
Vorsitzende des Seniorenbeirats und dessen Stellvertreter eine vom Rat der
Stadt Meerbusch festzulegende Aufwandsentschädigung. Diese wurde ebenfalls am
24.02.2012 durch Ratsbeschluss auf 150,00 € für Vorsitz und Stellvertretung
gemeinsam festgelegt und entspricht damit dem Betrag der vorher auch für den
Seniorenbeauftragten und seine Stellvertreter zur Verfügung stand.
In der Praxis hat es sich hinsichtlich der Abrechnung der
Aufwandsentschädigung als schwierig erwiesen, den insgesamt zur Verfügung
stehenden Betrag in Höhe von monatlich 150,00 € entsprechend den entstandenen
Aufwänden reell zu beziffern und aufzusplitten.
Der Aufwand für Herrn Güllmann ist mit Übernahme der neuen Funktion im
Seniorenbeirat merklich gestiegen. Neben den Aufgaben, die er auch als
Seniorenbeauftragter bereits wahrgenommen hat, wie insbesondere die Beratung
von Senioren im Rahmen der Sprechstunden und auch repräsentative Aufgaben,
obliegt ihm nunmehr auch die inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung der Sitzungen. Die diesbezügliche regelmäßige Abstimmung mit der
Verwaltung nimmt zudem zusätzliche Zeit in Anspruch.
Aber auch die Wahrnehmung der Stellvertretung ist im Seniorenbeirat mit
einem höheren Zeitaufwand als zu Zeiten des Seniorenbeauftragten verbunden.
Frau Beek vertritt den Vorsitzenden im Falle der Verhinderung sowohl bei
Sprechstunden wie auch bei der Sitzungsleitung. Ferner nimmt auch sie
regelmäßig an den Treffen mit der Geschäftsstelle teil, um die für ihre Aufgabe
notwendigen Kenntnisse noch kontinuierlich zu erweitern. Schließlich pflegen
Frau Beek und Herr Güllmann einen intensiven und konstruktiven Informations-
und Meinungsaustausch zur Erfüllung ihrer gemeinsamen Aufgaben.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, auch dem stellv.
Vorsitzenden eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, die auf 30 €/Monat
festgelegt werden sollte. Die Festsetzung bedarf gem. § 9 Abs. 1 der Satzung
für den Seniorenbeirat der Stadt Meerbusch eines Ratsbeschlusses.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Mehraufwand wird aus den Mitteln
für die Geschäftsaufwendungen des Seniorenbeirats, Produkt 050 010 010,
Produktsachkonto 5421000 bestritten.
Alternativen:
Die
bisherige Regelung wird beibehalten.