Betreff
Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden des Seniorenbeirats und seine Stellvertreterin
Vorlage
FB2/500/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Aufwandsentschädigung gemäß
§ 9 Abs. 1 der Satzung für den Seniorenbeirat für den Vorsitz auf 150,00 € monatlich und für seine Stellvertretung auf 30,00 € monatlich festzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 die Einrichtung eines Seniorenbeirats zum 01.01.2012 beschlossen. Gleichzeitig wurde auch eine Satzung für den Seniorenbeirat verabschiedet.

Der Seniorenbeirat hat mit der ersten Sitzung am 8.02.2012 seine Arbeit aufgenommen. Im Verlauf dieser Sitzung  wurde der ehemalige Seniorenbeauftragte, Herr Albert Güllmann, zum Vorsitzenden und Frau Renate Beek zu seiner Stellvertreterin gewählt. Der Vorsitzende hat zwischenzeitlich auch im Sozialausschuss bereits mehrfach über die Arbeit des Gremiums berichtet.

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung für den Seniorenbeirat erhalten der/die Vorsitzende des Seniorenbeirats und dessen Stellvertreter eine vom Rat der Stadt Meerbusch festzulegende Aufwandsentschädigung. Diese wurde ebenfalls am 24.02.2012 durch Ratsbeschluss auf 150,00 € für Vorsitz und Stellvertretung gemeinsam festgelegt und entspricht damit dem Betrag der vorher auch für den Seniorenbeauftragten und seine Stellvertreter zur Verfügung stand.

In der Praxis hat es sich hinsichtlich der Abrechnung der Aufwandsentschädigung als schwierig erwiesen, den insgesamt zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von monatlich 150,00 € entsprechend den entstandenen Aufwänden reell zu beziffern und aufzusplitten.

Der Aufwand für Herrn Güllmann ist mit Übernahme der neuen Funktion im Seniorenbeirat merklich gestiegen. Neben den Aufgaben, die er auch als Seniorenbeauftragter bereits wahrgenommen hat, wie insbesondere die Beratung von Senioren im Rahmen der Sprechstunden und auch repräsentative Aufgaben, obliegt ihm nunmehr auch die inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen. Die diesbezügliche regelmäßige Abstimmung mit der Verwaltung nimmt zudem zusätzliche Zeit in Anspruch.

Aber auch die Wahrnehmung der Stellvertretung ist im Seniorenbeirat mit einem höheren Zeitaufwand als zu Zeiten des Seniorenbeauftragten verbunden. Frau Beek vertritt den Vorsitzenden im Falle der Verhinderung sowohl bei Sprechstunden wie auch bei der Sitzungsleitung. Ferner nimmt auch sie regelmäßig an den Treffen mit der Geschäftsstelle teil, um die für ihre Aufgabe notwendigen Kenntnisse noch kontinuierlich zu erweitern. Schließlich pflegen Frau Beek und Herr Güllmann einen intensiven und konstruktiven Informations- und Meinungsaustausch zur Erfüllung ihrer gemeinsamen Aufgaben.

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, auch dem stellv. Vorsitzenden eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, die auf 30 €/Monat festgelegt werden sollte. Die Festsetzung bedarf gem. § 9 Abs. 1 der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Meerbusch eines Ratsbeschlusses.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Der Mehraufwand wird aus den Mitteln für die Geschäftsaufwendungen des Seniorenbeirats, Produkt 050 010 010, Produktsachkonto 5421000 bestritten.

 


Alternativen:

 

Die bisherige Regelung wird beibehalten.