Dem
Rat ist gem. § 22 Abs. 4 GemHVO NRW eine Übersicht über die Übertragung mit
Angabe der Auswirkung auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2013 vorzulegen.
Wie im Vorjahr erfolgen Übertragungen ausschließlich für Investitionen;
Auswirkungen ergeben sich somit nur für den Finanzplan.
Begründung:
Nach
§ 22 GemHVO sind Ermächtigungen für die nicht in voller Höhe in Anspruch
genommenen Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Mit den Regelungen des §
22 GemHVO hat der Gesetzgeber die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, im
Rahmen der Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der
Aufgabenerfüllung gerecht werdende Bewirtschaftung der Mittel auch nach Schluss
des Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Ein
Automatismus, wonach die am Jahresende nicht in Anspruch genommenen
Ermächtigungen ins nächste Jahr zu übertragen sind, besteht jedoch nicht.
Ermächtigungsübertragungen müssen haushaltswirtschaftlich verträglich sein. Die
Übertragung der Ermächtigungen für Auszahlungen führt nach § 22 Abs.1 Satz 2
GemHVO zu einer Erhöhung der entsprechenden Positionen des Haushaltsplanes des
folgenden Jahres.
Speziell für die Auszahlungsermächtigungen
für Investitionen ist geregelt, dass diese nach den Bestimmungen des § 22 Abs.
2 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar
bleiben. Bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch nur bis längstens zwei Jahre
nach Abschluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in
seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Sie erhöhen somit
die entsprechenden Planungspositionen in den Teilfinanzplänen der folgenden
Haushaltsjahre. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen,
bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden
Jahr verfügbar.
Gemäß
§ 22 Abs. 4 GemHVO gebe ich hiermit eine Übersicht über die vorgenommenen
Ermächtigungsübertragungen für Investitionen (Anlage) aus dem Haushalt 2012 nach 2013 zur Kenntnis und erläutere
diese wie folgt:
Anlage : Übertragungen im investiven Bereich
Übertragen
werden aus den Ermächtigungen des investiven Teils des Finanzplans insgesamt
7.386.235,62 €.
Von
den 7.386.235,62 € sind per 6. Februar 558.901 € ausgezahlt worden.
Von
den übertragenen Mitteln entfallen 53,9 % (= 3,98 Mio. €) auf den
Tiefbaubereich. Hierbei handelt es sich um zahlreiche Einzelmaßnahmen, die nur
im Fall der Kanalsanierung Auf der Gath,
Erneuerungsmaßnahmen in Sonderbauwerken und dem Ausbau von Rad- und Gehwegen im
Rahmen der Deichsanierung Lank die Grenze von jeweils 200.000 € überschreiten.
Zu
erwähnen sind die zahlreichen Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung, die bereits
entweder submittiert oder beauftragt sind.
Weitere
13,7 % (= 1,01 Mio. €) entfallen auf den Servicebereich Baubetriebshof,
Friedhöfe, Grünflächen, davon allein 285 T € für zwei Fahrzeuge.
Für
den Hochbaubereich wurden 918 T € übertragen, dies entspricht 12,4 %. Allein
die Übertragungen für die Maßnahmen Gerätehaus Langst-Kierst,
Theodor-Mostertz-Sportanlage sowie Sportler-umkleide Strümp belaufen sich auf
759 T €.
Alle
weiteren Beträge ergeben sich aus der Anlage.
gez.
Dieter Spindler
Bürgermeister