Betreff
Annahme einer Schenkung,
Kontrabass, Stahlplastik von Reimund Franke
Vorlage
FB3/145/2011
Aktenzeichen
FB 3-41
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Schenkung der Ehemaligen der Städtischen Musikschule Meerbusch, vertreten durch Herrn PD. Dr.med. Johannes Grossmann, Mönchengladbach wird gemäß § 9 (1) Zuständigkeitsordnung vorbehaltlich der verwirklichten Finanzierung durch die Spender angenommen. Der Bürgermeister wird den erforderlichen Schenkungsvertrag abschließen. Das Kunstwerk wird vor der Musikschule, Kaustinenweg 1, Meerbusch-Strümp aufgestellt.

 

 


Sachverhalt:

Aus Anlass des Musikschuljubiläums plant der Initiativkreis des Ehemaligentreffens neben vielen anderen Aktivitäten aus dem Kreis der ehemaligen Musikschüler, ein durch Spenden finanziertes Kunstwerk des Künstlers Reimund Franke zu schenken. Reimund Franke hat dafür das Stahlkunstwerk KONTRABASS konzipiert.

 

Die näheren Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten Schreiben von Dr. Grossmann zu entnehmen.

 

Die gemäß Beschluss des Kulturausschusses vom 24. Mai 2011 erforderlichen Unterlagen liegen vor und sind als Anlage beigefügt:

- Angabe zum Standort,

- Beschreibung des Kunstwerkes durch den Künstler Reimund Franke, Meerbusch,

- Begutachtung durch den Bildhauer Peter Rübsam, Düsseldorf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Wie bei der Annahme von Kunstwerken zur Aufstellung im öffentlichen Raum in der Vergangenheit verfahren, übernimmt die Stadt die Fundamentierung, die aus lfd. Haushaltsmitteln finanziert werden kann.   Besondere Folgekosten sind nicht zu erwarten.

 


Alternativen:

Ablehnung der Schenkung.