Betreff
Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem Verein Tagesmütter e.V. und Standards in der Qualifikation der Tagespflegepersonen
Vorlage
FB2/492/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit Wirkung vom 01. Januar 2013 die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung mit dem Verein Tagesmütter e. V. abzuschließen.

 

2.      Darüber hinaus wird beschlossen, dass zukünftig alle Tagespflegepersonen neben der Grundqualifikation, die derzeit aus einem Qualifizierungskurs mit einem Umfang von 45 Std. besteht, verpflichtet werden im Zeitraum von 2 Jahren diese Grundqualifikation um Kursmodule im Umfang von weiteren 115 Std. zu ergänzen. Diese umfassendere Qualifikation von insgesamt 160 Std. wird dann grundsätzlich eine Voraussetzung für die Erteilung einer dauerhaften Pflegeerlaubnis (jeweils befristet für die Dauer von 5 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung) sowie die Zahlung der Geldleistung i. H. v. derzeit 4 € pro Std., pro Kind sein. Während der Zeit, in der die zusätzlichen 115 Std. abgeleistet werden, erhält die Tagespflegeperson eine für zwei Jahre befristete Pflegeerlaubnis sowie die Geldleistung der Stufe 1 (derzeit 2,50 € pro Std., pro Kind).

 


Sachverhalt:

 

zu 1.:

 

Zwischen der Stadt Meerbusch und dem Verein Tagesmütter e. V. besteht seit dem 25.02.2000 eine Vereinbarung, die infolge verschiedener gesetzlicher und tariflicher Änderungen insgesamt aktualisierungsbedürftig ist.

 

Entwicklung der Kindertagespflege:

 

Der Verein Tagesmütter e. V. nimmt seit vielen Jahren als freier Träger der Jugendhilfe im Rahmen der Subsidiarität die städtische Pflichtaufgaben hinsichtlich der Vermittlung von Tagespflegepersonen, der Beratung von Tagespflegepersonen und Sorgeberechtigten sowie der Gewinnung von geeigneten Tagespflegepersonen wahr. Der Verein hält für diese Tätigkeit eine halbe pädagogische Fachkraftstelle sowie eine Bürokraftstelle im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses vor.

 

Die zunehmende Bedeutung der Kindertagespflege als qualitativ gutes Betreuungsangebot speziell für Kinder im Alter von unter drei Jahren wird anhand der nachfolgenden Zahlen deutlich:

 

Zum 01.08.2007 gab es 42 Tagespflegepersonen, die insgesamt 98 Plätze vorgehalten haben. Tatsächlich belegt waren zu diesem Zeitpunkt insgesamt 74 Plätze, davon wurden jedoch nur 29 Fälle über das Jugendamt finanziert, die verbleibenden Fälle wurden privat finanziert. Infolge des Inkrafttretens des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) zum 01.01.2005 und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder – und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 ist das SGB VIII novelliert worden. Die Zahl der über das Jugendamt finanzierten Tagespflegeverhältnisse ist seit dem stetig angestiegen.

 

Am 01.08.2010 gab es 47 Tagespflegepersonen im Stadtgebiet Meerbusch und 11 Tagespflegepersonen aus anderen Städten, die insgesamt 148 Plätze für Meerbuscher Kinder bereit hielten – davon waren insgesamt 86 Plätze belegt, 64 davon wurden über das Jugendamt finanziert.

 

Aktuell zum 01.01.2013 halten 58 Tagespflegepersonen im Stadtgebiet Meerbusch und 18 Personen aus umliegenden Städten insgesamt 194 Plätze für Meerbuscher Kinder bereit, davon sind 184 Plätze belegt, von denen 176 Plätze über das Jugendamt gefördert werden.

 

Diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass sich der Aufwand für die Beratung und Vermittlung in den letzten Jahren mehr als verdoppelt hat.

 

Die kontinuierlich steigenden Fallzahlen waren allein von der pädagogischen Fachkraft des Vereins nicht mehr abzuarbeiten. Daher wurde in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2011 eine organisatorische Änderung vorgenommen (s. Informationsvorlage FB2/044/2011 im JHA am 27.09.2011). Die pädagogische Fachkraft im Jugendamt, die bis dato mit einem Stellenanteil lediglich für die Erteilung der Pflegeerlaubnisse für die Tagespflegepersonen zuständig war, übernahm sukzessive die gleichen Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten wie der Verein Tagesmütter e. V., so dass Jugendamt und Verein nun gleichermaßen Ansprechpartner für Tagespflegepersonen und Eltern sind. Die Qualifikationsmaßnahmen für die Tagespflegepersonen werden nach wie vor ausschließlich vom Verein Tagesmütter e. V. organisiert, die Pflegeerlaubnisse erteilt weiterhin ausschließlich das Jugendamt.

 

In der bisherigen Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch und dem Verein Tagesmütter e.V. war vorgesehen, dass die pädagogische Fachkraft des Vereins rd. 60 lfd. Fälle monatlich im Jahresdurchschnitt betreut. Diese Zahl wurde vor der Umstrukturierung Ende 2011 dauerhaft überschritten, wie die o. g. Fallzahlen belegen. Das im Rahmen der Ausbauplanung angestrebte Ziel von 200 Plätzen in Kindertagespflege wird derzeit bereits fast erreicht. Auch wenn im Jugendamt eine Vollzeit beschäftigte Fachkraft in die Vermittlung eingestiegen ist, wird eine halbe Stelle für die pädagogische Fachkraft des Vereins dauerhaft nicht ausreichen. Die neue Vereinbarung sieht daher eine Bearbeitung von 67 Fällen monatlich im Jahresdurchschnitt vor, bei einer Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 auf 22 Stunden. Die Personalkosten werden zu 100% von der Stadt Meerbusch übernommen, der Sachkostenzuschuss für den Verein bleibt unverändert bei einem Betrag von 8.500 €.

 

Über den vorliegenden Vereinbarungsentwurf wurde mit dem Verein Tagesmütter e. V. Einvernehmen erzielt.

 

zu 2.:

 

Im Hinblick darauf, dass die Kindertagespflege ein gleichwertiges Angebot zu den institutionellen Betreuungsangeboten darstellt, wird stetig an der Qualitätsentwicklung der Betreuungsangebote in der Kindertagespflege gearbeitet.

 

Bisher wird den Tagespflegepersonen die Teilnahme an einem Grundqualifizierungskurs im Umfang von 45 Std. vorgegeben. Danach kann eine Pflegeerlaubnis für die Dauer von 5 Jahren erteilt werden, die anschließend auch verlängert werden kann. Die daran anschließende Möglichkeit der Aufbauqualifizierung wird den grundqualifizierten Tagespflegepersonen derzeit zwar empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.

 

Nach fachlich gemeinsamer Haltung der Verwaltung und des Vereins soll die Teilnahme an den bisherigen Aufbauqualifizierungsmodulen grundsätzlich verpflichtend sein. Die Pflegeerlaubnis wird mit einer entsprechenden Auflage erteilt und für die Dauer von zwei Jahren befristet. Sobald die Qualifizierungsmaßnahme über insgesamt 160 Std. erfolgreich absolviert wurde, kann die Pflegeerlaubnis für die Dauer von 5 Jahren erteilt werden.

Die vom Verein Tagesmütter e. V. vorgeschlagene Regelung ist als Anlage 2 beigefügt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird sich hieraus kein Hemmnis für den weiteren Ausbau bzw. die Gewinnung weiterer Tagespflegepersonen ergeben, da die Bereitschaft zur Weiterqualifizierung als sehr hoch eingeschätzt wird.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Der Mehraufwand i. H. v. rd. 3.500 €  wurde durch Anhebung des Haushaltsansatzes im Produkt 060 030 010 bei Sachkonto 5318100 bereits eingeplant.

 


Alternativen: