Beschlussvorschlag:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit Wirkung vom 01. Januar 2013
die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung mit dem Verein Tagesmütter e. V.
abzuschließen.
2.
Darüber hinaus wird beschlossen,
dass zukünftig alle Tagespflegepersonen neben der Grundqualifikation, die
derzeit aus einem Qualifizierungskurs mit einem Umfang von 45 Std. besteht,
verpflichtet werden im Zeitraum von 2 Jahren diese Grundqualifikation um
Kursmodule im Umfang von weiteren 115 Std. zu ergänzen. Diese umfassendere Qualifikation
von insgesamt 160 Std. wird dann grundsätzlich eine Voraussetzung für die
Erteilung einer dauerhaften Pflegeerlaubnis (jeweils befristet für die Dauer
von 5 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung) sowie die Zahlung der
Geldleistung i. H. v. derzeit 4 € pro Std., pro Kind sein. Während der Zeit, in
der die zusätzlichen 115 Std. abgeleistet werden, erhält die Tagespflegeperson
eine für zwei Jahre befristete Pflegeerlaubnis sowie die Geldleistung der Stufe
1 (derzeit 2,50 € pro Std., pro Kind).
Sachverhalt:
zu 1.:
Zwischen der Stadt Meerbusch und dem Verein Tagesmütter e. V. besteht
seit dem 25.02.2000 eine Vereinbarung, die infolge verschiedener gesetzlicher
und tariflicher Änderungen insgesamt aktualisierungsbedürftig ist.
Entwicklung der Kindertagespflege:
Der Verein Tagesmütter e. V. nimmt seit vielen Jahren als freier Träger
der Jugendhilfe im Rahmen der Subsidiarität die städtische Pflichtaufgaben
hinsichtlich der Vermittlung von Tagespflegepersonen, der Beratung von
Tagespflegepersonen und Sorgeberechtigten sowie der Gewinnung von geeigneten
Tagespflegepersonen wahr. Der Verein hält für diese Tätigkeit eine halbe
pädagogische Fachkraftstelle sowie eine Bürokraftstelle im Rahmen eines
geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses vor.
Die zunehmende Bedeutung der Kindertagespflege als qualitativ gutes
Betreuungsangebot speziell für Kinder im Alter von unter drei Jahren wird
anhand der nachfolgenden Zahlen deutlich:
Zum 01.08.2007 gab es 42 Tagespflegepersonen, die insgesamt 98 Plätze
vorgehalten haben. Tatsächlich belegt waren zu diesem Zeitpunkt insgesamt 74 Plätze,
davon wurden jedoch nur 29 Fälle über das Jugendamt finanziert, die
verbleibenden Fälle wurden privat finanziert. Infolge des Inkrafttretens des
Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) zum 01.01.2005
und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder – und Jugendhilfe (KICK) zum
01.10.2005 ist das SGB VIII novelliert worden. Die Zahl der über das Jugendamt
finanzierten Tagespflegeverhältnisse ist seit dem stetig angestiegen.
Am 01.08.2010 gab es 47 Tagespflegepersonen im Stadtgebiet Meerbusch
und 11 Tagespflegepersonen aus anderen Städten, die insgesamt 148 Plätze für
Meerbuscher Kinder bereit hielten – davon waren insgesamt 86 Plätze belegt, 64
davon wurden über das Jugendamt finanziert.
Aktuell zum 01.01.2013 halten 58 Tagespflegepersonen im Stadtgebiet
Meerbusch und 18 Personen aus umliegenden Städten insgesamt 194 Plätze für
Meerbuscher Kinder bereit, davon sind 184 Plätze belegt, von denen 176 Plätze
über das Jugendamt gefördert werden.
Diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass sich der Aufwand für die Beratung
und Vermittlung in den letzten Jahren mehr als verdoppelt hat.
Die kontinuierlich steigenden Fallzahlen waren allein von der
pädagogischen Fachkraft des Vereins nicht mehr abzuarbeiten. Daher wurde in der
zweiten Jahreshälfte des Jahres 2011 eine organisatorische Änderung vorgenommen
(s. Informationsvorlage FB2/044/2011 im JHA am 27.09.2011). Die pädagogische
Fachkraft im Jugendamt, die bis dato mit einem Stellenanteil lediglich für die
Erteilung der Pflegeerlaubnisse für die Tagespflegepersonen zuständig war,
übernahm sukzessive die gleichen Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten wie der
Verein Tagesmütter e. V., so dass Jugendamt und Verein nun gleichermaßen
Ansprechpartner für Tagespflegepersonen und Eltern sind. Die
Qualifikationsmaßnahmen für die Tagespflegepersonen werden nach wie vor
ausschließlich vom Verein Tagesmütter e. V. organisiert, die Pflegeerlaubnisse
erteilt weiterhin ausschließlich das Jugendamt.
In der bisherigen Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch und dem
Verein Tagesmütter e.V. war vorgesehen, dass die pädagogische Fachkraft des
Vereins rd. 60 lfd. Fälle monatlich im Jahresdurchschnitt betreut. Diese Zahl
wurde vor der Umstrukturierung Ende 2011 dauerhaft überschritten, wie die o. g.
Fallzahlen belegen. Das im Rahmen der Ausbauplanung angestrebte Ziel von 200
Plätzen in Kindertagespflege wird derzeit bereits fast erreicht. Auch wenn im
Jugendamt eine Vollzeit beschäftigte Fachkraft in die Vermittlung eingestiegen
ist, wird eine halbe Stelle für die pädagogische Fachkraft des Vereins
dauerhaft nicht ausreichen. Die neue Vereinbarung sieht daher eine Bearbeitung
von 67 Fällen monatlich im Jahresdurchschnitt vor, bei einer Anhebung der
wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 auf 22 Stunden. Die Personalkosten werden zu
100% von der Stadt Meerbusch übernommen, der Sachkostenzuschuss für den Verein
bleibt unverändert bei einem Betrag von 8.500 €.
Über den vorliegenden Vereinbarungsentwurf wurde mit dem Verein
Tagesmütter e. V. Einvernehmen erzielt.
zu 2.:
Im Hinblick darauf, dass die Kindertagespflege ein gleichwertiges
Angebot zu den institutionellen Betreuungsangeboten darstellt, wird stetig an
der Qualitätsentwicklung der Betreuungsangebote in der Kindertagespflege
gearbeitet.
Bisher wird den Tagespflegepersonen die Teilnahme an einem
Grundqualifizierungskurs im Umfang von 45 Std. vorgegeben. Danach kann eine
Pflegeerlaubnis für die Dauer von 5 Jahren erteilt werden, die anschließend
auch verlängert werden kann. Die daran anschließende Möglichkeit der
Aufbauqualifizierung wird den grundqualifizierten Tagespflegepersonen derzeit
zwar empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
Nach fachlich gemeinsamer Haltung der Verwaltung und des Vereins soll
die Teilnahme an den bisherigen Aufbauqualifizierungsmodulen grundsätzlich
verpflichtend sein. Die Pflegeerlaubnis wird mit einer entsprechenden Auflage
erteilt und für die Dauer von zwei Jahren befristet. Sobald die
Qualifizierungsmaßnahme über insgesamt 160 Std. erfolgreich absolviert wurde,
kann die Pflegeerlaubnis für die Dauer von 5 Jahren erteilt werden.
Die vom Verein Tagesmütter e. V. vorgeschlagene Regelung ist als Anlage 2 beigefügt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird sich hieraus kein Hemmnis für den weiteren Ausbau bzw. die Gewinnung weiterer Tagespflegepersonen ergeben, da die Bereitschaft zur Weiterqualifizierung als sehr hoch eingeschätzt wird.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Mehraufwand i. H. v. rd. 3.500 € wurde durch Anhebung des Haushaltsansatzes im
Produkt 060 030 010 bei Sachkonto 5318100 bereits eingeplant.
Alternativen: