Betreff
V. Änderung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch vom 17. Dezember 1997
Vorlage
FB3/491/2013
Aktenzeichen
03.52.32.12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat die als Anlage beigefügte V. Änderung der Entgeltordnung für das Städt. Hallenbad zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 27.11.2012 beauftragt, den Entwurf einer Änderung der Entgeltordnung für das Hallenbad zu erarbeiten, mit der die Eintrittspreise für den Besuch des Hallenbades zum 1.4.2013 um 5 % angehoben werden. Im Haushaltsplan 2013 sind die entsprechenden Ansätze veranschlagt..

 

Die letzte Erhöhung der Eintrittspreise erfolgte zum 01.04.2011. Hierbei wurde jedoch lediglich die Einzelkarte Erwachsene von 2,80 € auf 3,30 € und die ermäßigte Einzelkarte von 1,30 € auf 1,60 € angehoben. Die Sondertarife für die Vereine wurden hierbei nicht angehoben, die letzte Änderung stammt bereits aus dem Jahr 2001: Sie erfolgte im Rahmen der Einführung des Euro.

 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, alle Entgelte – sowohl die Einzelkarten als auch die Geldwertmarken und  Sondertarife – einheitlich um 5 % zu erhöhen.

 

Folgende Eintrittspreise gelten zur Zeit in den Nachbarstädten:

 

 

Düsseldorf
Hallenbad Oberkassel

Krefeld
Fischeln

Neuss
Nordbad

Willich
„De Bütt“

Kinder + Jugendliche

2,70 €

4,00 €

2,20 €

5,00 €

Erwachsene

3,90 €

4,00 €

4,70 €

7,50 €

 

Die Änderung in Nr. 5 der Entgeltordnung ist nur redaktioneller Art, da die Karten durch Chipcoins ersetzt wurden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Die Entgelterhöhung führt beim Sachkonto 4321000, Produkt 080.020.010 zu Mehreinnahmen von 5.000 € für das Jahr 2013 und für die Folgejahre von ca. 6.500 €.