Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte in der Böhlersiedlung in Meerbusch-Büderich
Vorlage
DezII/155/2013
Art
Informationsvorlage

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2012 als Standort für eine neu zu errichtende Kindertagesstätte als Ersatz für die baulich abgängige Kindertagesstätte „Am Sonnengarten“ den Bereich Badener Weg/Laacher Weg beschlossen. Die Verwaltung ist beauftragt worden, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298 fortzuführen.

 

Verwaltungsseitig ist beabsichtigt, die Beschlüsse über die vorzeitige Bürgerbeteiligung und die Offenlage im Frühjahr bzw. im Sommer 2013 zu fassen, so dass bei optimalem Ablauf des Verfahrens der Bebauungsplan im Herbst 2013 rechtskräftig werden könnte. Mit der Baumaßnahme für die neue Kindertagesstätte könnte dann im Herbst/Winter 2013 begonnen werden.

 

In einem Gespräch mit der Geschäftsleitung der GWH am 18.12.2012 wurde unter Beteiligung der Leiterin der Kindertagesstätte „Am Sonnengarten“ sowie deren Vertreterin die Frage des Raumprogramms für die Kindertagesstätte auch unter Berücksichtigung ihrer Funktion als Familienzentrum erörtert.

 

Um eine maximale Flexibilität hinsichtlich der Nutzung des Gebäudes und der Belegung auch mit unter Dreijährigen zu gewährleisten, sollen alle Gruppenbereiche so konzipiert werden, dass in allen Gruppen auch U 3-Kinder betreut werden können.

 

Für die Mietförderung durch das Land werden pauschal 160 qm pro Gruppe, weitere 25 qm pro Gruppe, in denen U3-Kinder betreut werden, anerkannt. Für einen 5-gruppigen Ausbau errechnet sich damit bei entsprechender Belegung eine max. zuschussfähige Fläche von 925 qm.

 

Neben der flächenmäßigen Begrenzung ist durch die entsprechende Verordnung zum Kinderbildungsgesetz auch der Mietzins in der Höhe begrenzt; er beträgt für das Kindergartenjahr 2013/14 bei kreisangehörigen Kommunen bis 100.000 Einwohnern 7,86 €/qm – bei größeren kreisangehörigen Kommunen und kreisfreien Städten 9,91 €/qm – und steigt jährlich um 1,5%. Die Berechnung aus zuschussfähiger Fläche und anerkennungsfähiger Miete bildet die Grundlage für die Bezuschussung durch das Land, welches nach Abzug der sog. Gruppenpauschale, die der Träger aus den Kindpauschalen finanzieren muss, bei einer Einrichtungsträgerschaft durch die Kommune selbst nur 30% der zuschussfähigen Kosten erstattet.

 

Die Grundmiete für die neue Einrichtung wird nach Mitteilung der GWH bei 10,95 €/qm liegen und mit 1,5% jährlich indexiert, der Differenzbetrag zwischen anerkennungsfähiger Miete und tatsächlicher Miete ist voll von der Stadt zu tragen.

 

Den besonderen Anforderungen der Kindertagesstätte „Am Sonnengarten“, in der derzeit 119 Kinder aus 17 Nationen betreut werden, als Familienzentrum, kann mit der zuschussfähigen Fläche keine Rechnung getragen werden. Aufgrund der vielfältigen niederschwelligen Angebote bedarf es eines Elterncafés von rd. 40 m² in unmittelbarer Nachbarschaft zur Küche sowie 3 zusätzlicher Räume mit je ca. 20 m². Diese Räume sollten durch einen separaten Eingang erschlossen werden, um auch eine Nutzung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Kindertagesstätte zu ermöglichen.

 

Zur Reduzierung der Mietkosten war von den Vertretern der GWH zunächst vorgeschlagen worden, die Räume für die Nutzung als Familienzentrum in einer Erdgeschosswohnung der Gebäude Laacher Weg 59 – 63 unterzubringen. Die Wohnungen verfügen allerdings lediglich über 3 Räume und eine Gesamtfläche von 77 qm, die Kaltmiete beträgt 7,51 €/qm. Um den räumlichen Zusammenhang zwischen Tagesstätte und Familienzentrum zu gewährleisten, müsste eine bauliche Anbindung z.B. durch einen überdachten Übergang zum Neubau erfolgen. Dies erfordert nicht nur zusätzliche Kosten, sondern schränkt auch die Neubauplanung ein. Als Ergebnis der Diskussion mit den Vertretern der GWH wurde die Unterbringung der Räume des Familienzentrums in einer gesonderten Wohnung verworfen.

 

Die GWH hat zwischenzeitlich Kontakt mit der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius aufgenommen, um das Thema der Kindertagesstätte und dessen Auswirkungen auf das bestehende Erbbaurecht zu eruieren. Nach Mitteilung der GWH stehen die Mitglieder des Kirchenvorstandes dem Vorhaben positiv gegenüber.

 

Die GWH beabsichtigt, fünf in der Kindertagesstättenplanung erfahrene Architekturbüros mit einem Vorentwurf für die neue Kindertagesstätte zu beauftragen und ein Preisgericht einzusetzen, einen der Entwürfe für die Realisierung auszuwählen.  

 

 


In Vertretung

 

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete