Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Innovationsausschuss empfiehlt dem Rat die Beauftragung
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) als
externen Dienstleister zur Unterstützung und Begleitung des
Konsolidierungsprozesses.
Im Rahmen der benannten Auftragsvergabe stimmt der Rat gem. § 83 II GO
NRW der hierfür notwendigen überplanmäßigen Mittelbereitstellung zu. Die
überplanmäßigen Mittel werden durch den Kämmerer bereitgestellt.
Sachverhalt:
Im Rahmen der verwaltungsseitigen Auseinandersetzung und Weiterführung des Konsolidierungsprozesses wurde entschieden eine externe Expertise in den Prozess einzubeziehen, um hier von den Erfahrungen dieser Dienstleister und einer neuen Perspektive der externen Begleitung zu profitieren.
Im weiteren Verlauf wurde Kontakt zu verschiedenen Dienstleistern aufgenommen. Hierbei hat man sich die verschiedenen Ansätze, Herangehensweisen und Referenzen darstellen lassen. Die Vorstellung der KGSt konnte in diesem Zusammenhang vollends überzeugen. Verwaltungsseitig ist man davon überzeugt, dass trotz der anfallenden Kosten ein deutlicher Mehrwert durch die Begleitung der KGSt entstehen wird und weitergehende Einsparpotentiale entdeckt und umgesetzt werden können.
Der Vorlage ist eine Präsentation und das Angebot der KGSt beigefügt (nicht öffentlich).
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Die Beauftragung der KGSt hat ein voraussichtliches Auftragsvolumen von 84.000 €. Der aufgezeigte Betrag ist im Rahmen einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung zu bewirtschaften, da eine entsprechende Position im Haushaltsplan 2026 nicht enthalten ist. Insoweit handelt sich um eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in dem Produkt 010.111.100 „Finanzmanagement“ beim Sachkonto 5291 0000 „Aufwendungen f. sonstige Dienstleistungen“ i.H.v. 84.000 €. Eine Deckung kann über Minderaufwendungen bei der zu zahlenden Kreisumlage hergestellt werden.
Alternativen:
Der Haupt-, Finanz- und Innovationsausschuss empfiehlt dem Rat von
einer Beauftragung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement
(KGSt) als externen Dienstleister zur Unterstützung und Begleitung des
Konsolidierungsprozesses abzusehen.
