Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz-
und Innovationsausschuss beschließt, einen Arbeitskreis „Konsolidierung“ zu
bilden.
Neben Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes bildet sich der Arbeitskreis fraktionsseitig aus der Hälfte der Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Innovationsausschuss, im Falle einer ungeraden Zahl an Mitgliedern wird die Zahl der zu entsendenden Personen aufgerundet. Demnach ergibt sich folgende Besetzung:
Sachverhalt:
Die Stadt Meerbusch sieht sich dem Erfordernis massiver Investitionen
in die städtische Infrastruktur gegenüber. Insbesondere aufgrund der globalen
finanzwirtschaftlichen Entwicklungen führen diese Investitionen nach aktuellen
Prognosen zu großen finanziellen Herausforderungen und einer massiven
Neuverschuldung.
Die Verwaltung hat
dem Rat der Stadt Meerbusch daher in seiner informellen Sitzung zum Haushalt
2024 am 28. September 2023 erstmals vorgeschlagen, den Weg einer Konsolidierung
des Haushaltes und der geplanten Maßnahmen und Projekte in den Blick zu nehmen,
um perspektivisch die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern. Neben der
Identifikation von Einsparpotentialen im Bereich der konsumtiven und investiven
Aufwendungen und der Steigerung von Erträgen sollen gleichermaßen Möglichkeiten
der zeitlichen Streckung und Priorisierung bzw. ggfs. Zurückstellung oder
Verschlankung von Projekten zu einer Entlastung des Haushaltes führen.
Verwaltungsseitig wird dieser Weg zur Sicherstellung einer ausreichenden
Finanzkraft der Stadt Meerbusch als unumgänglich angesehen. Mit Beschluss vom
20.02.2024 wurde der Arbeitskreis Konsolidierung eingerichtet. Aufgrund der
Kommunalwahl im letzten Jahr ist über die (Neu)Einrichtung des Arbeitskreises
erneut zu beschließen.
Haushaltskonsolidierung
ist ein zentraler Aspekt der finanziellen Gesundheit eines jeden Haushaltes.
Sie bezieht sich auf den Prozess der strukturierten Analyse der finanziellen
Ressourcen, um eine solide Grundlage für einen langfristig ausgeglichenen
Haushalt zu schaffen und bestehende Schulden abzubauen. Eine effektive
Haushaltskonsolidierung erfordert eine sorgfältige Betrachtung der Ertrags- und
Einzahlungsposition sowie der Aufwands- und Auszahlungspositionen des
städtischen Haushaltes, um hieraus Einsparpotentiale festzustellen.
Neben der
finanziellen Konsolidierung führt die Vielzahl der Projekte sowie der Aufgaben
der laufenden Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund des fortschreitenden
Fachkräftemangels, zur fortschreitenden Verzögerung in der Bearbeitung und
Fertigstellung von Projekten und damit einhergehend der Umsetzung politischer
Beschlüsse.
Daher wird es mittel-
bis langfristig weiterhin erforderlich, durch strategische Maßnahmen im Bereich
der Personal- und Organisationsentwicklung zu einer adäquaten Grundlage für die
Projekt- und Aufgabenplanung und den zugehörigen Personaleinsatz zu kommen.
Neben der beabsichtigten Haushaltskonsolidierung aus finanzieller Perspektive
kann und soll entsprechend gleichermaßen eine Projekt- und
Aufgabenkonsolidierung aus organisatorischer und strategischer Perspektive
stattfinden. Zielsetzung hierbei ist insbesondere die Entwicklung eines den
gegebenen Ressourcen entsprechenden Projektkataloges, der sich an den
vorhandenen personellen wie finanziellen Ressourcen orientiert und ausrichtet.
Beide Konsolidierungs-prozesse zeigen regelmäßig deutliche Schnittmengen auf
und sollen daher im Rahmen der Bildung des Arbeitskreises „Konsolidierung“
initiiert werden.
Die
Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund die Neubildung bzw. die Weiterführung
des entsprechenden Arbeitskreises vor.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine direkten
Auswirkungen auf den Haushalt.
CDU: 4
Bündnis 90/Die
Grünen: 2
SPD: 1
FDP: 1
AfD: 1
LiGaPa: 1
UWG: 1
Alternativen:
Von der Bildung
eines Arbeitskreises Konsolidierung wird abgesehen.
