Betreff
Aktueller Sachstand Zuwanderung
Vorlage
FB22/0131/2026
Art
Informationsvorlage

I. Fallzahlen

Die Zuweisungslage ist zu Beginn des Jahres 2026 relativ stabil. Im Januar kamen 16 Personen, im Februar und März waren es jeweils 11 Personen. Die Zuweisungen erfolgen mit einem Vorlauf von 14 Tagen. Stand 08.04.2026 wurden uns bereits 20 Personen für April zugewiesen. Für den gesamten April kann daher mit ungefähr 28 Personen gerechnet werden.

Die Erfüllungsquote nach dem FlüAG von Meerbusch lag am 02.04.2026 bei 87,94 %. Das entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von weiteren 116 Personen. Bei Personen die mit einer Wohnsitzauflage zugewiesen werden, liegt die Erfüllungsquote Stand 05.04.2026 bei 78,88 % was 101 zu wenig aufgenommenen Personen entspricht.

II. Allgemeine Entwicklungen

Unterkünfte

Die Unterkunft am Sonnengarten muss bis 30.06.2026 geräumt sein, da der Mietvertrag ausläuft. Die Umzüge der Bewohner sind aktuell für Anfang Mai geplant. Sie sollen alle in Büderich bleiben, damit die Kinder der Familien nicht aus Ihrem sozialen Umfeld gerissen werden.

Bezahlkarte

Neuzuweisungen erhalten ihr Leistungen seit Ende März auf die sogenannte Bezahlkarte. Da die Bezahlkarte in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen bereits seit längerem ausgehändigt wird, ist die Anwendung den meisten Leistungsbeziehern bereits bekannt. Im zweiten Schritt, werden Personen ohne Konto Bezahlkarten ausgehändigt bekommen. Im dritten Schritt werden dann auch alle anderen Hilfeempfänger eine Karte erhalten. Die komplette Umstellung auf die Bezahlkarte soll im Laufe des Jahres erfolgen. Es findet ein enger Austausch zwischen den Sozialarbeitern und den Sachbearbeitern der Leistungsgewährung statt, um den Übergang für die Leistungsbezieher so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Auswirkungen der Kürzungen bei Integrationskursen

Seit Ende 2025 und verstärkt im ersten Quartal 2026 wurden erhebliche Kürzungen und Zugangsbeschränkungen für Integrationskurse in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Diese resultieren aus Sparvorgaben des Bundesinnenministeriums (BMI), die bundesweit gelten und NRW aufgrund der hohen Zahl an Kursträgern und Teilnehmenden besonders stark treffen.

Die gravierendste Änderung betrifft die Vergabe von Berechtigungsscheinen, die seit Ende November 2025 bzw. Anfang 2026 für bestimmte Gruppen faktisch gestoppt wurde. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilt keine neuen Zulassungen mehr für die freiwillige Teilnahme nach § 44 Abs. 4 AufenthG. Die Kürzungen betreffen vor allem Asylbewerber und Menschen mit Duldung, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keinen verpflichtenden Anspruch haben und Arbeitsmigranten aus der EU. Weitere Kürzungen betreffen die Möglichkeit bei Nichtbestehen zu wiederholen sowie Kursformate wie Eltern- und Frauenkurse (mit Kinderbetreuung). Das BAMF hat den Erstattungssatz für Kursträger (z. B. Volkshochschulen in NRW) bei Kursen mit mehr als 17 Teilnehmenden deutlich gesenkt, was viele Angebote in NRW finanziell unrentabel macht.

Dadurch verlieren schätzungsweise bis zu 130.000 Menschen bundesweit (ein signifikanter Teil davon in NRW) den Zugang zur Sprachförderung. Da die Bundesmittel nicht ausreichen, müssen Städte und Gemeinden in NRW oft für Fehlbeträge aufkommen, um bestehende Strukturen zu halten. Als Ersatz sollen verstärkt günstigere Erstorientierungskurse angeboten werden, die jedoch kein vollwertiger Ersatz für die intensiven Sprachkurse sind.

In Meerbusch werden die Geflüchteten, die Asylbewerberleistungen beziehen, gemäß

§ 44a Abs. 1 Nr. 4 AufenthG zu einem Integrationskurs verpflichtet. Dieses Vorgehen ist von den bisherigen Kürzungen nicht betroffen, sodass der berechtigte Personenkreis von der Abteilung Hilfen für Flüchtlinge weiterhin verpflichtet wird. Der Ausgabenstopp bezieht sich aktuell nur auf Berechtigungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs gemäß § 44 Abs. 4 AufenthG, welche vom BAMF und den Ausländerbehörden erteilt wurden.

Ein Überblick über Personen die bisher solche freiwilligen Zulassungen erhalten haben liegt daher nicht vor.

Für die kommunale Integrationsarbeit in Meerbusch sind die überregionalen Auswirkungen, also der konkrete Wegfall vieler Kursangebote in Neuss, Düsseldorf oder Krefeld, bisher nicht negativ wahrgenommen worden. Die VHS Meerbusch ist der einzige Anbieter und Träger von Integrationskursen in Meerbusch. Dort ist die Nachfrage, auch nach den Kürzungen seit Ende vergangenen Jahres nicht angestiegen. Seitens der VHS Meerbusch wird momentan ein Integrationskurs in Büderich angeboten. Weitere Integrationskurse sind aufgrund der mangelnden Nachfrage nicht in Planung.

Mögliche kommunale Handlungsoptionen können bedarfsgerechte, niederschwellige Angebote wie ehrenamtliche Sprachkurse, Sprachcafés und digitale Lernangebote darstellen. In Meerbusch gibt es bereits durch die etablierten Flüchtlingshilfen verschiedene ehrenamtliche Lernangebote, die regelmäßig stattfinden. Durch die Präsenz vom Meerbusch hilft e. V. und der Diakonie (Pappkarton) werden Sprach-Angebote in allen größeren Stadtteilen realisiert.

III. Bewohnende städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen nach Verfahrensstand

Stand

Personen im
laufenden Asylverfahren

Personen mit Duldung

Anerkannte

Personen

Personen ohne asylrechtlichen Status

Insgesamt

28.02.2026

163

166

251

10

590

IV. Untergebrachte Personen nach Leistungsberechtigung/Leistungsberechtigte nach Wohnsituation

Von den 347 Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG haben 42 Personen eine gute Bleibeperspektive.

V. Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand 28.02.2026

Unterkunft

Soll

Ist

Tatsächlich freie Plätze*

Am Heidbergdamm 2

Lank-Latum

120

108

12

Am Sonnengarten 2

Büderich

50

34

0*1

Cranachstr. 2

Büderich

90

75

15

Eichendorffstr. 2, 3, 13, 15

Lank-Latum

21

21

0

Hülsenbuschweg 1-7

Büderich

186

137

   33*2

Insterburger Str. 6

Osterath

116

62

33

Insterburger Str. 8

Osterath

120

77

24

Kranenburger Str. 11

Osterath

84

32

    7*³

Neusser Feldweg 4a

Osterath

0

0

    0*4

Gesamt

787

546

124

Privatwohnungen

44

44

0

*  Freie Plätze können nicht uneingeschränkt belegt werden. Dies ist abhängig z. B. von Familienstrukturen (Personenanzahl) und Geschlecht der zugewiesenen Personen! Die bekannten Zuweisungen für den Folgemonat wurden hier bereits berücksichtigt.

*1 Der Sonnengarten wird nicht weiter belegt, da er bis Mitte des Jahres geschlossen wird.

*2 Zzgl. einer Einheit (12 Plätze) die für Obdachlose genutzt wird (9 von 12 Plätzen belegt).

*³ Zzgl. einer Einheit (44 Plätze) die für Obdachlose genutzt wird (5 von 44 Plätzen belegt).

*4 Die Plätze werden als Reserve vorgehalten, eine Belegung ist aber nur mit entsprechendem Vorlauf möglich, da nach dem Leerstand u. a. die Leitungen gespült und eine Abnahme durch das Gesundheitsamt erfolgen muss.

 

VI. Familienstruktur der Bewohner städtischer Übergangswohnheime, Stand 28.02.2026

Familienstruktur

Anzahl Bedarfsgemeinschaften

Anzahl der Personen insgesamt

Alleinstehende Personen

297

297

2-Personen-Haushalt

18

36

3-Personen-Haushalt

17

51

4-Personen-Haushalt

12

48

5-Personen-Haushalt

11

55

6-Personen-Haushalt

5

30

7-Personen-Haushalt

3

21

8-Personen-Haushalt

1

8

VII. Herkunftsländer der Bewohner städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen, Stand 28.02.2026

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Afghanistan

100

Guinea

23

Pakistan

1

590

Ägypten

10

Indien

2

Russland

2

Albanien*

3

Irak

42

Serbien*

5

Algerien

5

Iran

26

Somalia

10

Angola

4

Jordanien

1

Syrien

110

Armenien

9

Kongo

2

Tadschikistan

4

Aserbaidschan

4

Kosovo*

6

Tunesien

2

Äthiopien

3

Kroatien*

3

Türkei

75

Bangladesch

6

Libanon

9

Ukraine

48

Burundi

4

Marokko

3

Usbekistan

1

China

8

Mongolei

3

Deutschland

6

Eritrea

5

Myanmar

2

staatenlos

1

Georgien*

17

Nigeria

20

Ghana*

3

Nordmazedonien*

2

*Personen aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 39


In Vertretung

gez.

Peter Annacker

Dezernent