I. Fallzahlen
Die Zuweisungslage ist zu Beginn des Jahres 2026 relativ stabil. Im Januar kamen 16 Personen, im Februar und März waren es jeweils 11 Personen. Die Zuweisungen erfolgen mit einem Vorlauf von 14 Tagen. Stand 08.04.2026 wurden uns bereits 20 Personen für April zugewiesen. Für den gesamten April kann daher mit ungefähr 28 Personen gerechnet werden.
Die Erfüllungsquote
nach dem FlüAG von Meerbusch lag am 02.04.2026 bei 87,94 %. Das entspricht
einer Aufnahmeverpflichtung von weiteren 116 Personen. Bei Personen die mit
einer Wohnsitzauflage zugewiesen werden, liegt die Erfüllungsquote Stand
05.04.2026 bei 78,88 % was 101 zu wenig aufgenommenen Personen entspricht.
II. Allgemeine Entwicklungen
Unterkünfte
Die Unterkunft am Sonnengarten
muss bis 30.06.2026 geräumt sein, da der Mietvertrag ausläuft. Die Umzüge der
Bewohner sind aktuell für Anfang Mai geplant. Sie sollen alle in Büderich
bleiben, damit die Kinder der Familien nicht aus Ihrem sozialen Umfeld gerissen
werden.
Bezahlkarte
Neuzuweisungen erhalten ihr Leistungen seit Ende März auf die sogenannte Bezahlkarte. Da die Bezahlkarte in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen bereits seit längerem ausgehändigt wird, ist die Anwendung den meisten Leistungsbeziehern bereits bekannt. Im zweiten Schritt, werden Personen ohne Konto Bezahlkarten ausgehändigt bekommen. Im dritten Schritt werden dann auch alle anderen Hilfeempfänger eine Karte erhalten. Die komplette Umstellung auf die Bezahlkarte soll im Laufe des Jahres erfolgen. Es findet ein enger Austausch zwischen den Sozialarbeitern und den Sachbearbeitern der Leistungsgewährung statt, um den Übergang für die Leistungsbezieher so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Auswirkungen der Kürzungen bei
Integrationskursen
Seit Ende 2025 und
verstärkt im ersten Quartal 2026 wurden erhebliche Kürzungen und
Zugangsbeschränkungen für Integrationskurse in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Diese resultieren aus Sparvorgaben des Bundesinnenministeriums (BMI), die
bundesweit gelten und NRW aufgrund der hohen Zahl an Kursträgern und
Teilnehmenden besonders stark treffen.
Die gravierendste
Änderung betrifft die Vergabe von Berechtigungsscheinen, die seit Ende November
2025 bzw. Anfang 2026 für bestimmte Gruppen faktisch gestoppt wurde. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilt keine neuen Zulassungen
mehr für die freiwillige Teilnahme nach § 44 Abs. 4 AufenthG. Die Kürzungen
betreffen vor allem Asylbewerber und Menschen mit Duldung, Kriegsflüchtlinge
aus der Ukraine, die keinen verpflichtenden Anspruch haben und Arbeitsmigranten
aus der EU. Weitere Kürzungen betreffen die Möglichkeit bei Nichtbestehen zu
wiederholen sowie Kursformate wie Eltern- und Frauenkurse (mit
Kinderbetreuung). Das BAMF hat den Erstattungssatz für Kursträger (z. B.
Volkshochschulen in NRW) bei Kursen mit mehr als 17 Teilnehmenden deutlich
gesenkt, was viele Angebote in NRW finanziell unrentabel macht.
Dadurch verlieren
schätzungsweise bis zu 130.000 Menschen bundesweit (ein signifikanter Teil
davon in NRW) den Zugang zur Sprachförderung. Da die Bundesmittel nicht
ausreichen, müssen Städte und Gemeinden in NRW oft für Fehlbeträge aufkommen,
um bestehende Strukturen zu halten. Als Ersatz sollen verstärkt günstigere
Erstorientierungskurse angeboten werden, die jedoch kein vollwertiger Ersatz
für die intensiven Sprachkurse sind.
In Meerbusch werden
die Geflüchteten, die Asylbewerberleistungen beziehen, gemäß
§ 44a Abs. 1 Nr. 4
AufenthG zu einem Integrationskurs verpflichtet. Dieses Vorgehen ist von den
bisherigen Kürzungen nicht betroffen, sodass der berechtigte Personenkreis von
der Abteilung Hilfen für Flüchtlinge weiterhin verpflichtet wird. Der
Ausgabenstopp bezieht sich aktuell nur auf Berechtigungen zur Teilnahme an
einem Integrationskurs gemäß § 44 Abs. 4 AufenthG, welche vom BAMF und den
Ausländerbehörden erteilt wurden.
Ein Überblick über
Personen die bisher solche freiwilligen Zulassungen erhalten haben liegt daher
nicht vor.
Für die kommunale
Integrationsarbeit in Meerbusch sind die überregionalen Auswirkungen, also der
konkrete Wegfall vieler Kursangebote in Neuss, Düsseldorf oder Krefeld, bisher
nicht negativ wahrgenommen worden. Die VHS Meerbusch ist der einzige Anbieter
und Träger von Integrationskursen in Meerbusch. Dort ist die Nachfrage, auch
nach den Kürzungen seit Ende vergangenen Jahres nicht angestiegen. Seitens der
VHS Meerbusch wird momentan ein Integrationskurs in Büderich angeboten. Weitere
Integrationskurse sind aufgrund der mangelnden Nachfrage nicht in Planung.
Mögliche kommunale
Handlungsoptionen können bedarfsgerechte, niederschwellige Angebote wie
ehrenamtliche Sprachkurse, Sprachcafés und digitale Lernangebote darstellen. In
Meerbusch gibt es bereits durch die etablierten Flüchtlingshilfen verschiedene
ehrenamtliche Lernangebote, die regelmäßig stattfinden. Durch die Präsenz vom
Meerbusch hilft e. V. und der Diakonie (Pappkarton) werden Sprach-Angebote in
allen größeren Stadtteilen realisiert.
III. Bewohnende städtischer Unterkünfte und
Privatwohnungen nach Verfahrensstand
|
Stand |
Personen im |
Personen mit Duldung |
Anerkannte Personen |
Personen ohne asylrechtlichen Status |
Insgesamt |
|
28.02.2026 |
163 |
166 |
251 |
10 |
590 |
IV. Untergebrachte Personen nach
Leistungsberechtigung/Leistungsberechtigte nach Wohnsituation
Von den 347 Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG haben 42 Personen eine gute Bleibeperspektive.
V. Aktuelle Belegung
der Unterkünfte, Stand 28.02.2026
|
Unterkunft |
Soll |
Ist |
Tatsächlich freie Plätze* |
||
|
Am Heidbergdamm 2 |
Lank-Latum |
120 |
108 |
12 |
|
|
Am Sonnengarten 2 |
Büderich |
50 |
34 |
0*1 |
|
|
Cranachstr. 2 |
Büderich |
90 |
75 |
15 |
|
|
Eichendorffstr. 2, 3, 13, 15 |
Lank-Latum |
21 |
21 |
0 |
|
|
Hülsenbuschweg 1-7 |
Büderich |
186 |
137 |
33*2 |
|
|
Insterburger Str. 6 |
Osterath |
116 |
62 |
33 |
|
|
Insterburger Str. 8 |
Osterath |
120 |
77 |
24 |
|
|
Kranenburger Str. 11 |
Osterath |
84 |
32 |
7*³ |
|
|
Neusser Feldweg 4a |
Osterath |
0 |
0 |
0*4 |
|
|
Gesamt |
787 |
546 |
124 |
||
|
Privatwohnungen |
44 |
44 |
0 |
||
|
* Freie Plätze können nicht uneingeschränkt
belegt werden. Dies ist abhängig z. B. von Familienstrukturen
(Personenanzahl) und Geschlecht der zugewiesenen Personen! Die bekannten
Zuweisungen für den Folgemonat wurden hier bereits berücksichtigt. *1
Der Sonnengarten wird nicht weiter belegt, da er bis Mitte des Jahres
geschlossen wird. *2
Zzgl. einer Einheit (12 Plätze) die für Obdachlose genutzt wird (9 von 12
Plätzen belegt). *³
Zzgl. einer Einheit (44 Plätze) die für Obdachlose genutzt wird (5 von 44
Plätzen belegt). *4 Die Plätze
werden als Reserve vorgehalten, eine Belegung ist aber nur mit entsprechendem
Vorlauf möglich, da nach dem Leerstand u. a. die Leitungen gespült und eine
Abnahme durch das Gesundheitsamt erfolgen muss. |
|
||||
VI. Familienstruktur der Bewohner städtischer Übergangswohnheime, Stand
28.02.2026
|
Familienstruktur |
Anzahl
Bedarfsgemeinschaften |
Anzahl
der Personen insgesamt |
|
Alleinstehende
Personen |
297 |
297 |
|
2-Personen-Haushalt |
18 |
36 |
|
3-Personen-Haushalt |
17 |
51 |
|
4-Personen-Haushalt |
12 |
48 |
|
5-Personen-Haushalt |
11 |
55 |
|
6-Personen-Haushalt |
5 |
30 |
|
7-Personen-Haushalt |
3 |
21 |
|
8-Personen-Haushalt |
1 |
8 |
VII. Herkunftsländer der
Bewohner städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen, Stand 28.02.2026
|
Herkunftsland |
Personen |
Herkunftsland |
Personen |
Herkunftsland |
Personen |
Gesamt |
|
Afghanistan |
100 |
Guinea |
23 |
Pakistan |
1 |
590 |
|
Ägypten |
10 |
Indien |
2 |
Russland |
2 |
|
|
Albanien* |
3 |
Irak |
42 |
Serbien* |
5 |
|
|
Algerien |
5 |
Iran |
26 |
Somalia |
10 |
|
|
Angola |
4 |
Jordanien |
1 |
Syrien |
110 |
|
|
Armenien |
9 |
Kongo |
2 |
Tadschikistan |
4 |
|
|
Aserbaidschan |
4 |
Kosovo* |
6 |
Tunesien |
2 |
|
|
Äthiopien |
3 |
Kroatien* |
3 |
Türkei |
75 |
|
|
Bangladesch |
6 |
Libanon |
9 |
Ukraine |
48 |
|
|
Burundi |
4 |
Marokko |
3 |
Usbekistan |
1 |
|
|
China |
8 |
Mongolei |
3 |
Deutschland |
6 |
|
|
Eritrea |
5 |
Myanmar |
2 |
staatenlos |
1 |
|
|
Georgien* |
17 |
Nigeria |
20 |
|
|
|
|
Ghana* |
3 |
Nordmazedonien* |
2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
*Personen
aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 39 |
||||||
In Vertretung
gez.
Peter Annacker
Dezernent
