Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Innovationsausschuss der Stadt Meerbusch unterstützt den Antrag der „Bürgerinitiative gegen Fluglärm e.V.“ an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) auf Verschärfung der Nachtflugbestimmungen für den Düsseldorfer Flughafen und beauftragt die Verwaltung, das als Anlage 4 beigefügte Schreiben an das Ministerium zu verschicken.
Sachverhalt:
Die
„Bürgerinitiative gegen Fluglärm e.V.“ (BgF) hat am 16.03.2026 einen Antrag an
die neue Referatsleiterin im MUNV, Fr. Waldvogel, auf Verringerung der
unzumutbaren und gerade in den Ferienzeiten immer schlimmer werdenden
Nachtfluglärmbelastung (siehe Anlage 1) gestellt. Diesem Antrag sind eine „Stellungnahme
aus Sicht der Lärmwirkungsforschung zur Beurteilung der Fluglärmbelastung für
Wohnende unter der Anfluggrundlinie am Flughafen Düsseldorf in der ersten
Nachtstunde von 22 bis 23 Uhr“ der ZEUS GmbH (siehe Anlage 2) und ein
„Kurzgutachten über Möglichkeiten weitergehender Nachtflugbeschränkungen am
Flughafen Düsseldorf“ von Frau Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (siehe Anlage 3), beigefügt.
Die BgF möchte mit
ihrem Antrag die Entkopplung der Nachtflugbeschränkungen von der
Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf erreichen. Denn: wenn die Nachtflugbeschränkungen an eine neue Betriebsgenehmigung oder einen neuen
Planfeststellungsbeschluss gekoppelt bleiben, könnten sie später nur auf einen weiteren Antrag der Flughafen
Düsseldorf GmbH geändert werden. Da davon auszugehen ist, dass die
Flughafen Düsseldorf GmbH einen solchen Antrag nicht stellen wird, würde die in
der Betriebsgenehmigung formulierte, weniger restriktive Nachflugbeschränkung
dauerhaft festgeschrieben.
Die zentrale Hauptforderung des Antrags
ist: das Abschwellen des Fluglärms in der ersten Nachtstunde zwischen 22 und 23
Uhr, das durch Maßnahmen wie ein Kontingent für Flugbewegungen in der ersten
Nachtstunde und ein Kontingent für zulässige Verspätungen erreicht werden soll.
Die BgF hat die Stadt darum gebeten, den
Antrag zu unterstützen – die Frage ist, auf welche Weise.
In einem Planfeststellungsverfahren kann
die Stadt alle eigenen öffentlichen Belange vortragen, die ihre Planungshoheit
oder ihre Infrastruktur betreffen. Dazu gehören:
· Stadtentwicklung und Bauleitplanung (z. B. Konflikte mit Bauleitplänen)
· Lärmschutz und Gesundheitsschutz für die Bevölkerung allgemein (z. B. Auswirkungen auf Wohngebiete, Krankenhäuser oder kommunale
Einrichtungen wie Schulen, Kitas)
· Verkehr und Infrastruktur (z. B. Mehrbelastung durch Straßenverkehr, ÖPNV-Anbindung)
· Umwelt- und Naturschutz (z. B. Eingriffe in Natur, Wasser, Boden, Arten)
· Klimaschutz und Luftqualität
· Sicherheitsaspekte (z. B. Risiken durch Gefahrguttransporte, Flugrouten)
Bürgerschaft und Bürgerinitiativen dürfen
im Planfeststellungsverfahren alle privaten Betroffenheiten, fachlichen
Bedenken und rechtlichen Einwände vorbringen, die durch das Vorhaben ausgelöst
werden können und die sie in ihren eigenen Rechten betreffen. Dazu gehören
insbesondere individuelle Gesundheitsrisiken (z.B. durch Feinstaub oder
nächtlichen Fluglärm), persönliche Einschränkungen der Wohn-und Lebensqualität,
Wertminderung von Eigentum, unverhältnismäßige
Belastung ganzer Stadtteile, Ungleichbehandlung gegenüber anderen Regionen,
fehlende Transparenz oder mangelnde Alternativenprüfung.
Aus den oben genannten Gründen kann die
Stadt Meerbusch dem Antrag nicht beitreten, da keine unmittelbare städtische
Betroffenheit in eigenen Rechten vorliegt; so kann die Stadt als juristische
Person beispielsweise nicht durch Lärm krank werden. Da jedoch die Entwicklung
am Flughafen Düsseldorf seit Jahren zeigt, dass die derzeit geltenden
Regelungen keinen wirksamen Schutz der Nachtruhe der Meerbuscher Bürgerinnen
und Bürger gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung, der Bitte der
„Bürgerinitiative gegen Fluglärm“ nachzukommen und den Antrag politisch zu unterstützen.
Der Antrag könnte
folgendermaßen unterstützt werden:
1)
Durch
Weiterleitung des Antrags mit einem Begleitschreiben des Bürgermeisters an das
Ministerium unter Hinweis auf den politischen Unterstützungsbeschluss des
Haupt-, Finanz- und Innovationsausschusses mit der Bitte um wohlwollende Prüfung
2)
Durch
eine fachliche Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag an das Ministerium
mit dem Tenor, dass die Anliegen der Initiative nachvollziehbar sind, die Stadt
die Ziele der Initiative teilt und die Umsetzung der Forderungen empfiehlt
3)
Durch
einen Beschluss des Rates, eine Resolution zur Unterstützung des Antrages der
„Bürgerinitiative gegen Fluglärm“ an das Ministerium zu formulieren und zu
verabschieden.
Da eine fachliche Stellungnahme dem noch laufenden Planfeststellungsverfahren und eine Resolution dem Rat vorbehalten bliebe, empfiehlt die Verwaltung dem Haupt-, Finanz- und Innovationsausschuss, den Antrag der „Bürgerinitiative gegen Fluglärm“ politisch durch den aus dem Beschlussvorschlag ersichtlichen Unterstützungsbeschluss sowie durch Weiterleitung des Antrages mit einem Begleitschreiben des Bürgermeisters an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu unterstützen (siehe Anlage 4).
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine
Alternativen:
