Betreff
Unterstützung des Antrags der Bürgerinitiative " Bürger gegen Fluglärm e.V " auf (weitere) Betriebsbeschränkungen mit dem Ziel eines „Abschwellens“ des Fluglärms in den ersten Nachtstunden.
Vorlage
DezIII/0326/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz- und Innovationsausschuss der Stadt Meerbusch unterstützt den Antrag der „Bürgerinitiative gegen Fluglärm e.V.“ an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) auf Verschärfung der Nachtflugbestimmungen für den Düsseldorfer Flughafen und beauftragt die Verwaltung, das als Anlage 4 beigefügte Schreiben an das Ministerium zu verschicken.


Sachverhalt:

 

Die „Bürgerinitiative gegen Fluglärm e.V.“ (BgF) hat am 16.03.2026 einen Antrag an die neue Referatsleiterin im MUNV, Fr. Waldvogel, auf Verringerung der unzumutbaren und gerade in den Ferienzeiten immer schlimmer werdenden Nachtfluglärmbelastung (siehe Anlage 1) gestellt. Diesem Antrag sind eine „Stellungnahme aus Sicht der Lärmwirkungsforschung zur Beurteilung der Fluglärmbelastung für Wohnende unter der Anfluggrundlinie am Flughafen Düsseldorf in der ersten Nachtstunde von 22 bis 23 Uhr“ der ZEUS GmbH (siehe Anlage 2) und ein „Kurzgutachten über Möglichkeiten weitergehender Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Düsseldorf“ von Frau Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (siehe Anlage 3), beigefügt.

 

Die BgF möchte mit ihrem Antrag die Entkopplung der Nachtflugbeschränkungen von der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf erreichen. Denn: wenn die Nachtflugbeschränkungen an eine neue Betriebsgenehmigung oder einen neuen Planfeststellungsbeschluss gekoppelt bleiben, könnten sie später nur auf einen weiteren Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH geändert werden. Da davon auszugehen ist, dass die Flughafen Düsseldorf GmbH einen solchen Antrag nicht stellen wird, würde die in der Betriebsgenehmigung formulierte, weniger restriktive Nachflugbeschränkung dauerhaft festgeschrieben.

Die zentrale Hauptforderung des Antrags ist: das Abschwellen des Fluglärms in der ersten Nachtstunde zwischen 22 und 23 Uhr, das durch Maßnahmen wie ein Kontingent für Flugbewegungen in der ersten Nachtstunde und ein Kontingent für zulässige Verspätungen erreicht werden soll.

Die BgF hat die Stadt darum gebeten, den Antrag zu unterstützen – die Frage ist, auf welche Weise.

In einem Planfeststellungsverfahren kann die Stadt alle eigenen öffentlichen Belange vortragen, die ihre Planungshoheit oder ihre Infrastruktur betreffen. Dazu gehören:

·      Stadtentwicklung und Bauleitplanung (z.B. Konflikte mit Bauleitplänen)

·      Lärmschutz und Gesundheitsschutz für die Bevölkerung allgemein (z.B. Auswirkungen auf Wohngebiete, Krankenhäuser oder kommunale Einrichtungen wie Schulen, Kitas)

·      Verkehr und Infrastruktur (z.B. Mehrbelastung durch Straßenverkehr, ÖPNV-Anbindung)

·      Umwelt- und Naturschutz (z.B. Eingriffe in Natur, Wasser, Boden, Arten)

·      Klimaschutz und Luftqualität

·      Sicherheitsaspekte (z.B. Risiken durch Gefahrguttransporte, Flugrouten)

Bürgerschaft und Bürgerinitiativen dürfen im Planfeststellungsverfahren alle privaten Betroffenheiten, fachlichen Bedenken und rechtlichen Einwände vorbringen, die durch das Vorhaben ausgelöst werden können und die sie in ihren eigenen Rechten betreffen. Dazu gehören insbesondere individuelle Gesundheitsrisiken (z.B. durch Feinstaub oder nächtlichen Fluglärm), persönliche Einschränkungen der Wohn-und Lebensqualität, Wertminderung von Eigentum, unverhältnismäßige Belastung ganzer Stadtteile, Ungleichbehandlung gegenüber anderen Regionen, fehlende Transparenz oder mangelnde Alternativenprüfung.

Aus den oben genannten Gründen kann die Stadt Meerbusch dem Antrag nicht beitreten, da keine unmittelbare städtische Betroffenheit in eigenen Rechten vorliegt; so kann die Stadt als juristische Person beispielsweise nicht durch Lärm krank werden. Da jedoch die Entwicklung am Flughafen Düsseldorf seit Jahren zeigt, dass die derzeit geltenden Regelungen keinen wirksamen Schutz der Nachtruhe der Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung, der Bitte der „Bürgerinitiative gegen Fluglärm“ nachzukommen und den Antrag politisch zu unterstützen.

Der Antrag könnte folgendermaßen unterstützt werden:

1)    Durch Weiterleitung des Antrags mit einem Begleitschreiben des Bürgermeisters an das Ministerium unter Hinweis auf den politischen Unterstützungsbeschluss des Haupt-, Finanz- und Innovationsausschusses mit der Bitte um wohlwollende Prüfung

2)    Durch eine fachliche Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag an das Ministerium mit dem Tenor, dass die Anliegen der Initiative nachvollziehbar sind, die Stadt die Ziele der Initiative teilt und die Umsetzung der Forderungen empfiehlt

3)    Durch einen Beschluss des Rates, eine Resolution zur Unterstützung des Antrages der „Bürgerinitiative gegen Fluglärm“ an das Ministerium zu formulieren und zu verabschieden.

Da eine fachliche Stellungnahme dem noch laufenden Planfeststellungsverfahren und eine Resolution dem Rat vorbehalten bliebe, empfiehlt die Verwaltung dem Haupt-, Finanz- und Innovationsausschuss, den Antrag der „Bürgerinitiative gegen Fluglärm“ politisch durch den aus dem Beschlussvorschlag ersichtlichen Unterstützungsbeschluss sowie durch Weiterleitung des Antrages mit einem Begleitschreiben des Bürgermeisters an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu unterstützen (siehe Anlage 4).


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine


Alternativen: