Betreff
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW | Hochkreuz 1771 - Strümper Straße/ Ecke Hoterheideweg
Vorlage
FB4/0322/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss beschließt, dass das Hochkreuz an der Strümper Straße/ Ecke Hoterheideweg restauriert und nach dem Umbau der Radwegunterführung an geeigneter Stelle neu aufgestellt wird.


Sachverhalt:

Der Verwaltung liegt ein Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) mit Datum 21. Januar 2026 vor. Nach Auskunft von Straßen.NRW wird mit der Baumaßnahme in dem betroffenen Abschnitt erst im Jahr 2030 begonnen. Grundsätzlich bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen die geplante Maßnahme. Eine Versetzung des Hochkreuzes wäre aus denkmalpflegerischer Sicht erlaubnisfähig, da es sich nicht um den ursprünglichen Standort handelt. Alle Details bezüglich der geplanten Maßnahmen müssen zwischen den Beteiligten noch abgestimmt werden.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: z.Zt. sind die Kosten für den Abbau und die Einlagerung des Hochkreuzes in den Umbaukosten enthalten. Die Kosten für die Restaurierung könnten aus Fördermitteln des städtischen Haushalts (Denkmalpflege/Landesmittel) getragen werden.


Alternativen:

keine