Betreff
Grundstücksangelegenheiten: Präsentation der potentiellen Anschlussnutzung für die bestehende Tennishalle in Lank- Latum durch den Investor
Vorlage
FB6/0127/2026
Art
Informationsvorlage

Der Erbbauberechtigte eines städtischen Grundstückes in Meerbusch-Lank-Latum möchte sein Erbbaurecht veräußern. Das Erbbaurecht wird aktuell als Indoor-Soccer und Tennishalle genutzt. Der laufende Erbbaurechtsvertrag endet derzeit regulär am 30.09.2030.

Der am Kauf des Erbbaurechtes interessierte Investor hat jedoch nur dann Kaufinteresse, wenn die Stadt bereit ist das Erbbaurecht über den aktuell bestehenden Zeitraum zu verlängern, so dass der Erbbaurechtsvertrag nach Kauf eine Restlaufzeit von mindestens 30 Jahren hat.

 

Der Investor möchte die bestehende Halle zu einer Indoor-Padelhalle umbauen. Aufgrund der hierfür notwendigen Investitionskosten ist aus seiner Sicht die geforderte Mindestlaufzeit des Erbbaurechtes erforderlich. Im Rahmen der langfristigen Nutzung ist davon auszugehen, dass sich im Laufe der Zeit Nutzungsänderungen ergeben werden, die sich aus der Nachfrageentwicklung ergeben werden. Für das Grundstück ist eine Nutzung zur Ausübung von Sport und Spiel vorgesehen.  

Für den Verkauf des bestehenden Erbbaurechtes ist die Zustimmung der Stadt als Erbbaurechtsgeber erforderlich. Bei einer reinen Übernahme des bestehenden Erbbaurechtsvertrages durch den Käufer des Erbbaurechtes bleiben auch seine Regelungen unverändert in Kraft.

Bei einem Neuabschluss bzw. der Verlängerung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages gibt es für den neuen Erbbauberechtigten keinen Anspruch darauf, dass die bisherigen Vereinbarungen des Erbbaurechtsvertrages weiterhin unverändert gelten. Beide Vertragspartner müssen sich ggfs. auf eine neue Laufzeit sowie ggfs. neue Vertragsbedingungen einigen.

Der Investor stellt in der heutigen Sitzung des Ausschusses seine Planungen persönlich vor. Die Präsentation des Investors ist der Vorlage als Anlage beigefügt.


In Vertretung

gez.

Andreas Apsel

Erster und Technischer Beigeordneter