Betreff
Mitgliedschaft der Stadt Meerbusch in der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.
Vorlage
BM/0317/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. zu beantragen und die notwendigen Schritte zur Durchführung des Zertifizierungsverfahrens zur Erlangung des RAL-Gütezeichens Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung einzuleiten.


Sachverhalt:

Das RAL Gütezeichen steht für eine serviceorientierte, transparente und wirtschaftsfreundliche Verwaltung, welches von der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e. V. vergeben wird. Es basiert auf einem umfassenden Regelwerk, das regelmäßig überarbeitet und durch unabhängige Prüfstellen überwacht wird.

Die Mitgliedschaft und Zertifizierung sollen die Verwaltung unterstützen, das wirtschaftsfreundliche Profil der Stadt Meerbusch nachhaltig zu stärken. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Standortattraktivität, unterstützen die Ansiedlung neuer Unternehmen sowie die Bindung bestehender Betriebe und tragen damit langfristig zur Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bei.

Eine moderne, effiziente und serviceorientierte Verwaltung ist ein zentraler Standortfaktor im Wettbewerb der Kommunen. Durch klar definierte Prozesse, verbindliche Bearbeitungszeiten und transparente Kommunikationsstrukturen wird nicht nur die interne Effizienz gesteigert, sondern auch die Zufriedenheit von Unternehmen als wichtige Partner erhöht. Der Abbau bürokratischer Hürden sowie eine lösungsorientierte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft fördern Investitionsbereitschaft und wirtschaftliches Wachstum.

Die Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung verleiht seit 2006 das RAL-Gütezeichen, das auf neun verbindlichen Kriterien basiert.

Hierzu zählen:

  1. Serviceversprechen / Verwaltungswegweiser
  2. Erste Informationen zum Verfahren
  3. Informationsveranstaltung als Kommunikationsplattform
  4. Bearbeitungszeit von Baugenehmigungsanträgen
  5. Bezahlung von Auftragsrechnungen
  6. Reaktion auf Beschwerden
  7. Anfragen zu Gewerbeflächen
  8. Kundenzufriedenheit
  9. Verlässlichkeit der Baugenehmigungen

Die Kriterien umfassen beispielsweise die zuverlässige und zügige Bearbeitung von Bauanträgen, die fristgerechte Begleichung von Rechnungen, die Erteilung einer Eingangsbestätigung mit Nennung eines Ansprechpartners innerhalb von drei Tagen, eine Reaktion auf Anfragen binnen eines Arbeitstages sowie klar definierte Bearbeitungsfristen. Die Zertifizierung erfolgt durch eine unabhängige Vor-Ort-Prüfung durch den TÜV Nord.

Im Rahmen der Standortanalyse 2025 hat die IHK Mittlerer Niederrhein ausdrücklich diese Zertifizierung als sinnvolle Maßnahme zur nachhaltigen Verbesserung der Standortqualität und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Meerbusch empfohlen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) fördert die ersten 20 Kommunen mit erfolgreich abgeschlossener Zertifizierung mit jeweils 2.500 Euro.

Mit der angestrebten Zertifizierung wird die service- und mittelstandsorientierte Ausrichtung der Stadtverwaltung Meerbusch weiter gestärkt und insbesondere nach außen sichtbar gemacht. Das RAL-Gütezeichen fungiert hierbei als anerkanntes Qualitätssiegel und signalisiert Unternehmen sowohl vor Ort als auch überregional, dass die Stadt Meerbusch für Verlässlichkeit, Professionalität und einen aktiven Dialog mit der Wirtschaft steht.

Für die Verwaltung ergeben sich insbesondere Vorteile durch die strukturierte Optimierung interner Abläufe, klar definierte Zuständigkeiten sowie eine verbesserte Steuerung von Prozessen. Dies führt zu einer Effizienzsteigerung, höherer Transparenz und einer nachhaltig verbesserten Servicequalität.

Für die Wirtschaft bedeutet die Zertifizierung vor allem Planungssicherheit, schnellere Verfahren und verlässliche Ansprechpartner. Unternehmen profitieren von kürzeren Bearbeitungszeiten, verbindlichen Standards und einer insgesamt investitionsfreundlicheren Verwaltungsstruktur.

Die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft stellt einen wichtigen Baustein zur kontinuierlichen Optimierung von Verwaltungsabläufen, zur besseren Kommunikation mit der Wirtschaft sowie zur Verbesserung des wirtschaftsfreundlichen Images der Stadt Meerbusch dar und unterstreicht den Anspruch von Politik und Verwaltung, Unternehmen als Partner zu verstehen und aktiv zu unterstützen.

Die Kosten für die Mitgliedschaft betragen jährlich 2.000 Euro, wobei im Eintrittsjahr kein und im Folgejahr nur der hälftige Mitgliedsbeitrag zu leisten ist. Daneben fallen folgende Kosten für die Fremdüberwachung durch den TÜV Nord an:

  • Fremdüberwachung im 1. Jahr: 5.512,50 Euro zzgl. Reise- und Transferpreise
  • Fremdüberwachung nach 24 Monaten: 6.952,50 Euro zzgl. Reise- und Transferpreise
  • Fremdüberwachung nach 36 Monaten: 8.497,50 Euro zzgl. Reise- und Transferpreise
  • Weitere Fremdüberwachungen alle drei Jahre: 8.497,50 Euro zzgl. Reise- und Transferpreise

Im ersten Jahr kann die Prämie in Höhe von 2.500 Euro des MWIKE in Anspruch genommen werden.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Kosten der Mitgliedschaft: jährlich 2.000 Euro

(im Eintrittsjahr beitragsfrei, im Folgejahr nur hälftiger Mitgliedsbeitrag zu leisten)

Kosten für die Fremdüberwachung durch den TÜV Nord:

  • Fremdüberwachung im 1. Jahr: 5.512,50 Euro zzgl. Reise- und Transferpreise
  • Fremdüberwachung nach 24 Monaten: 6.952,50 Euro zzgl. Reise- und Transferpreise
  • Fremdüberwachung nach 36 Monaten: 8.497,50 Euro zzgl. Reise- und Transferpreise
  • Weitere Fremdüberwachungen alle drei Jahre: 8.497,50 Euro zzgl. Reise- und Transferpreise


Alternativen:

Von einer Mitgliedschaft wird abgesehen.