Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch entsendet gemäß § 113 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Herrn Städt. Verwaltungsdirektor Jürgen Wirtz in die Generalversammlung der KoPart eG (Interkommunale Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW).
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 27.09.2012 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass die Stadt Meerbusch im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit der Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW, der KoPart eG, Kaiserswerther Straße 199 – 201 in 40747 Düsseldorf beitritt. Nach § 27 der Satzung der KoPart eG üben die Mitglieder der Genossenschaft ihre Rechte in der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Gemäß § 113 der GO NRW ist der Vertreter der Stadt vom Rat zu entsenden.
Finanzielle
Auswirkung:
keine