Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau des Rates der Stadt Meerbusch beschließt, mit der St. Sebastianus Schützenbruderschaft von 1475 Lank Latum e.V. einen Gestattungsvertrag über die Nutzung der im Lageplan in Anlage 1 dargestellten Teilfläche auf dem „Alten Schulhof“ (Grundstück Gemarkung Lank, Flur 004, Flurstück 00428) für den Bau eines Brauchtumsmastes (sog. „Schützenbaum“) abzuschließen.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau des Rates der Stadt Meerbusch nimmt zur Kenntnis, dass für die Errichtung des Brauchtumsmastes ein Linden-Baum auf dem „Alten Schulhof“ gefällt werden muss. An dessen Stelle tritt der Brauchtumsmast. Als Kompensation werden durch die Schützenbruderschaft vier Bäume an mit der Stadtverwaltung abgestimmten Standorten gepflanzt (siehe Anlage 3)
Die Schützenbruderschaft trägt alle für die Errichtung des Bauwerkes sowie in der Folge für Unterhaltung und Instandhaltung erforderlichen Kosten und unterhält den Brauchtumsmast und seine Bestandteile, sodass keine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und der Bürgerinnen und Bürger zu befürchten ist. Hiermit einher geht auch die Verkehrssicherungspflicht, die sich im Rahmen der Änderung, Beseitigung, Reparatur bzw. der Unterhaltung, Aufrechterhaltung oder Änderung der Anlage ergibt.
Die Schützenbruderschaft übernimmt ebenso alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Fällung eines Baumes sowie den vier neuen Baumstandorten stehen, einschließlich der Herstellung der neuen Baumscheiben.
Der Vertrag ist unbefristet und endet erst durch eine schriftliche Kündigung. Bei Beendigung des Vertrages trägt die Schützenbruderschaft alle Kosten, die mit einer Beseitigung oder Versetzung des Bauwerkes verbunden sind, soweit die Stadt dies bei Vertragsende wünschen sollte.
Sachverhalt:
Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft von 1475 Lank Latum e.V. erwägt das Aufstellen eines Brauchtumsmastes auf dem „Alten Schulhof“ im Ortsteil Lank-Latum.
Der Standort des Brauchtumsmastes wurde aufgrund der zentralen Lage im Ortsteil Lank-Latum ausgewählt. Dort soll er möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern als sichtbares Zeichen des örtlichen Brauchtums und des Vereinslebens zugänglich sein.
Der Brauchtumsmast ist in fünf Etagen gegliedert und soll eine sechseckige Form erhalten. Dabei besteht er aus einem Rohrsystem in Anlehnung an eine Baum- bzw. Verästelungsstruktur. Am unteren Teil des Mastes sind sechs Segmente in Bronze zur Historie der St. Sebastianus Schützenbruderschaft von 1475 Lank Latum e.V. angebracht. In der folgenden zweiten Etage sollen – die für einen solchen Brauchtumsmast üblichen – Wappen der Schützenkompanien in Emaille dargestellt werden. Die dritte Etage zeigt relevante Berufe der Ortshistorie (bspw. das Back-, Schuster-, Schmiedehandwerk). In der vierten Etage werden Wahrzeichen des Stadtteils Lank-Latum dargestellt (Wasserturm, St. Stephanus-Kirche, Teloy-Mühle). Die Spitze des Mastes bildet der heilige Stephanus als Skulptur in Aluminiumguss. Eine erste Visualisierung ist Anlage 2 dieser Beschlussvorlage zu entnehmen.
Für die Errichtung des Brauchtumsmastes an dem durch die St. Sebastianus
Schützenbruderschaft von 1475 Lank Latum e.V. gewünschten Standort („Alter
Schulhof“ (Grundstück Gemarkung Lank, Flur 004, Flurstück 00428)) ist die
Fällung eines Baumes notwendig.
Auf dem Platz „Alter Schulhof“ stehen nach Aussagen der städtischen Baumsachverständigen neben einer Kastanie und drei Gleditschien derzeit vier Linden, die sich in einem guten bis sehr guten Zustand befinden. Sie wurden in den Jahren 1935 (zwei Linden), 1985 (eine Linde) sowie 2007 (eine Linde) gepflanzt. Der jüngste der Bäume ist für die Fällung zugunsten des Brauchtumsmastes vorgesehen.
Als Ausgleich für die Fällung des Baumes sind drei neue Baumstandorte im innerstädtischen Bereich des Stadtteils Lank-Latum geplant. Diese liegen in örtlicher Nähe des „Alten Schulhofes“. Die Kosten hierfür – einschließlich der Kosten für die Herstellung der neuen Baumscheiben – trägt die St. Sebastianus Schützenbruderschaft von 1475 Lank Latum e.V. Die Standorte dieser neu zu pflanzenden Bäume können Anlage 3 entnommen werden.
Ergänzend soll ein vierter Baum an der Stelle (Lanker Wirtschaftsweg in Richtung Herrenbusch) gepflanzt werden, an der im vergangenen Jahr aus Gründen der Verkehrssicherheit ein alter Weiden-Baum gefällt werden musste. Von der St. Sebastianus Schützenbruderschaft von 1475 Lank Latum e.V. soll hier ein Baum mit vergleichbarem Stammumfang zu der entfallenden Linde auf dem „Alten Schulhof“ gepflanzt werden.
Diese vorstehend dargestellte Vorgehensweise wurde gemeinsam mit dem Servicebereich 11 (Baubetriebshof, Friedhöfe, Grünflächen) und dem Fachbereich 5 (Straßen und Kanäle) erarbeitet. Der Standort des Brauchtumsmastes wurde zudem durch den Servicebereich 11 bzgl. der Baumfällung und der Neupflanzungen sowie durch den Fachbereich 5 (Straßen und Kanäle) unter Berücksichtigung aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Belange geprüft.
Die Errichtung des Brauchtumsmastes ist grundsätzlich
bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei, sodass es keiner Baugenehmigung bedarf.
Der Verwaltung werden vor der
Errichtung die notwendigen Standsicherheitsnachweise (Schützenbau, Tafeln,
Fundament etc.) vorgelegt.
Der vor Beginn der Baumaßnahme abzuschließende Gestattungsvertrag wird
analog zum bestehenden Gestattungsvertrag mit der St. Sebastianus
Schützenbruderschaft Büderich von 1567 e.V. bzgl. dem bereits errichteten
Brauchtumsmastes auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz im Stadtteil Büderich
abgeschlossen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung
des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
Vom Abschluss eines
Gestattungsvertrages mit der St. Sebastianus Schützenbruderschaft
von 1475 Lank Latum e.V. wird abgesehen.
