Betreff
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss am Standort Meerbusch
Vorlage
DezII/062/2011
Aktenzeichen
Dezernat II
Art
Informationsvorlage

Die Bundesagentur für Arbeit und der Rhein-Kreis Neuss sind Träger der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter Rhein-Kreis Neuss“. Die Angebote des Jobcenters werden derzeit an 13 Liegenschaften innerhalb des Kreisgebietes angeboten. In Meerbusch ist das Jobcenter mit seinen 14 Mitarbeitern in einem von der Stadt Meerbusch angemieteten Gebäude der WBM, Hochstraße 1, in Meerbusch-Osterath untergebracht. Den Mitarbeitern obliegen für die rd. 1.300 Bedarfsgemeinschaften die Bereiche Leistungsgewährung und Fallmanagement, nicht aber der Bereich Arbeitsvermittlung.

 

Entscheidungsgremium für personalwirtschaftliche und organisatorische Angelegenheiten ist die Trägerversammlung, die aus Vertretern der Bundesagentur und des Rhein-Kreises Neuss besteht. Die Bürgermeister sind in der Trägerversammlung mit beratender Stimme vertreten.

 

Zur Trägerversammlung am 19. Juli 2011 hat die Geschäftsführung des Jobcenters eine Beratungs-unterlage eingebracht, nach der die Angebote, die bisher in unterschiedlicher Ausgestaltung in 13 Liegenschaften bearbeitet werden, sich künftig auf 4 Kompetenzcenter konzentrieren sollen. In den Kompetenzcentern sollen Leistungsgewährung, Vermittlung, Beratung, Fallmanagement und Empfang/Service gebündelt werden. In der bisherigen Organisation hätte sich die räumliche Trennung von Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung als Schwachstelle herausgestellt. Eines der Kompetenzcenter soll für die Städte Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch in Neuss in der Nähe des Neusser Hauptbahnhofes eingerichtet werden.

 

Die Geschäftsführung des Jobcenters begründet ihren Vorschlag damit, dass die räumliche Vernetzung der Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung an einem Standort zur besseren Verzahnung der internen Zusammenarbeit führe und die unter einem Dach gebündelten Angebote für die Leistungsberechtigten in verbesserter Form angeboten werden könnten. Insbesondere die Arbeitsvermittlung, die bisher nur an 3 der 13 Standorte angeboten werde, sei wesentlicher Bestandteil des Integrationsprozesses. Für die Bereiche Markt und Integration seien pro Team/Standort jeweils mindestens 10 Mitarbeiter erforderlich. 

 

In der Trägerversammlung ist der Vorschlag der Geschäftsführung mehrheitlich angenommen worden. Die Stadt hat gegen die Aufgabe des Standortes Meerbusch interveniert, da sie die kurzen Wege für die Betroffenen und den unmittelbaren Kontakt vor Ort nach wie vor für wichtig hält; des Weiteren wurde in Absprache mit der Geschäftsführung des Jobcenters die Liegenschaft an der Hochstraße angemietet, renoviert und im Interesse der Barrierefreiheit mit einem Aufzug versehen.

 

 

 

Der Rat wird sich auf Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in seiner Sitzung am 29.09.2011 mit einer Resolution zum Erhalt des Jobcenters am Standort Meerbusch befassen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete