Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität beschließt folgende Maßnahmen zur Schulwegsicherung der Adam-Riese-Schule auf der Witzfeldstraße im Ortsteil Büderich.

  1. Tempo 30-Zone auf der Witzfeldstraße zwischen Poststraße bis Ende Lortzingstraße, sowie bis Oststraße Hausnummer 3 (Fußgängerüberweg) – siehe Plan.
  2. Elternhaltestellen auf dem Parkplatz Witzfeldstraße zwischen den Hausnummern 7 und 13 – nördliche Parkreihen), sowie auf der Lortzingstraße auf dem Parkplatz gegenüber dem EDEKA – nördliche Parkreihe) – siehe Plan.
  3. Fußgängerüberweg über die Karl-Borromäus-Straße sowie über die Witzfeldstraße Hausnummer 44 – siehe Pläne
  4. Absolutes Haltverbot entlang des Eingangs der Schule zwischen der Karl-Borromäus-Straße und Witzfeldstraße / Lortzingstraße sowie auf der Witzfeldstraße vor Hausnummern 40 bis 40a – siehe Plan
  5. Piktogramme entlang der Witzfeldstraße (30 km/h und Achtung Kinder) – siehe Plan


Sachverhalt:

 

In mehreren Terminen mit der Schule, Kreispolizeibehörde und Verwaltung und zuletzt am 30. Juni 2025 mit den Teilnehmern aus der Schulleitung, Elternvertretung, Fachbereich 3, Fachbereich 5, sowie Herrn Bürgermeister Bommers und Herrn Dezernent Apsel wurden die aufgeführten Maßnahmen an der Adam-Riese-Schule als Umsetzungsziel vereinbart.

  1. Leider ist an der Adam-Riese-Schule oftmals zu beobachten, dass Schulkinder morgens und auch nachmittags nach Schulschluss von ihren Eltern mit dem Kfz vor den Haupteingang gebracht werden. Die kann zu kritische Verkehrssituationen führen, wenn der Kfz-Bringverkehr mit seinen negativen Begleiterscheinungen, z.B. Stauungen, Parkraumsuche, Park- und Wendemanöver, Rangiervorgänge, vielfaches Ein- und Aussteigen, usw., auf Schulkinder trifft, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Zum Schutz der Schulkinder vor allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs wurde die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert, dass im Nahbereich von Schulen usw. Tempo 30 angeordnet werden kann.

Mit den Verkehrszeichen Tempo 30-Zone werden Zonen nach der Straßenverkehrsordnung abseits von Hauptverkehrsstraßen gekennzeichnet, in denen der fließende Verkehr in erhöhtem Maße Rücksicht auf die übrigen Teilnehmer und Anwohner nehmen soll und in der aus diesem Grund die Geschwindigkeit auf ein niedrigeres Niveau, in der Regel 30km/h, beschränkt wird.

Die Einrichtung der Tempo 30-Zonen sollte für viele Straßen abseits von Vorfahrtstraßen angestrebt werden. So bilden sie bewusst einen Kontrapunkt zu den Straßen des überörtlichen Verkehrs oder sonstigen Vorfahrtstraßen. Verkehrsteilnehmer müssen mit einer solchen Regelung rechnen. Bauliche Umgestaltungen für die Einrichtung einer Zone sind nicht erforderlich. Die Einrichtung der Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde erfolgen. Dabei sind die zu erhaltenden leistungsfähigen Verkehrsstraßen als „Vorfahrtstraßennetz“ zu berücksichtigen.

Um auch das weitere Umfeld der Schule verkehrssicher zu gestalten, sollten die Witzfeldstraße ab Poststraße bis Ende Lortzingstraße sowie bis zur Oststraße 3 (Fußgängerüberweg) in die Tempo 30-Zone ausgeschildert werden. Alle aufgeführten Straßen sind daher für eine Tempo 30-Zone geeignet. Bei allen Straßen handelt es sich um reine Anwohnerstraßen und Straßen mit erhöhtem Fußgängerverkehr, insbesondere Schulkinder. Übergeordneter Verkehr oder Durchgangsverkehr findet nicht statt.

Die Rheinbahn AG wurde dazu angehört. Die Rheinbahn AG und die Kreispolizeibehörde Neuss sehen keine Bedenken gegen die Beschilderung Tempo 30-Zone.

  1. Des Weiteren wurde einstimmig mit allen Beteiligten besprochen, dass zwei Elternhaltestellen eingerichtet werden sollen. Elternhaltstellen sind spezielle Hol- und Bringzonen, die im weiteren Umfeld von Schulen eingerichtet werden können, an denen Schulkinder, die mit dem Kfz zur Schule gefahren werden, aussteigen und den letzten Weg bis zur Einrichtung zu Fuß gehen. Dadurch kann der Kfz-Verkehr unmittelbar vor der Schule verringert, das Bewusstsein der Kinder für das korrekte Verhalten im Straßenverkehr geschärft und zudem die Gesundheit der Kinder gestärkt werden. Als Standorte wurden bewusst in Abstimmung mit der Polizei zum einen der Parkplatz Witzfeldstraße zwischen Hausnummer 7 – 13 (nördliche Parkreihe) und zum Zweiten der Parkplatz auf der Lortzingstraße gegenüber dem EDEKA gewählt. Beim Parkplatz Witzfeldstraße wird zu den Hol- und Bringzeiten zusätzlich die Ausfahrt nur nach links weisend möglich gemacht, damit die Eltern nicht auf dem weiteren Schulweg des Kindes neben dem Kind herfahren können. Die Elternhaltestellen werden mit eingeschränkten Haltverbotszeichen und Zusatzzeichen Mo-Fr 7:30-8:30 h und 11.30-15h versehen.

Die Kreispolizeibehörde Neuss, die dazu angehört wurde, würde die Einrichtungen der Elternhaltestellen sehr begrüßen.

  1. Um den Schulweg noch verkehrssicherer zu gestalten und die angrenzenden Elternhaltestellen sowie die weiteren Schulwege zur Adam-Riese-Schule besser und sicherer zu verbinden, werden Fußgängerüberwege auf der Witzfeldstraße 44 und über die Karl-Borromäus-Straße angestrebt. Morgendliche sowie auch in den Nachmittagsstunden Beobachtungen zusammen mit der Kreispolizeibehörde Neuss haben ergeben, dass die Bereiche stark frequentiert sind. Um hier die Querung sicherer zu gestalten werden die Fußgängerüberwege angedacht.

Fußgängerüberwege eignen sich grundsätzlich nur dort, wo gebündelte Fußgängerströme über Fahrbahnen geführt werden sollen, auf denen der Fahrzeugverkehr nicht zu schnell fährt. Gemäß den gültigen Vorschriften können Fußgängerüberwege dort eingerichtet werden, wo 50 Personen in der Spitzenstunde die Fahrbahn queren. Ferner können Fußgängerüberwege bei weniger als 50 zu Fuß gehenden in der Spitzenstunde für besonders schutzbedürftige Personen (z.B. Schüler*innen zur Sicherung des Schulweges) eingerichtet werden.

Durch unter Punkt 1 vorgeschlagene Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 würde hier bereits auf das sogenannte „Zonenbewusstsein“ hingewirkt, was den Verkehrsteilnehmer dazu bringen soll, verkehrssicherer und rücksichtsvoller zu fahren. Ein Fußgängerüberweg unterstützt diesen Charakter weiter und erwirkt somit zusätzlich eine Verkehrsberuhigung.

  1. Um die Witzfeldstraße, insbesondere vor dem Haupteingang für die Schulkinder übersichtlicher zu gestalten und einen besseren Blick auf den fließenden Verkehr zu haben, sollte der Bereich der Witzfeldstraße 44 bis 44 a durch ein absolutes Haltverbot versehen werden. Durch diese Maßnahme entfallen zwei Parkplätze, die aber aufgrund der Schulwegsicherung als entbehrlich anzusehen sind. Die Kreispolizeibehörde Neuss stimmt diesem Vorschlag zu.

  1. Als Unterstützung der unter Nummer 1 – 3 genannten Maßnahmen werden Bodenpiktogramme entlang den Straßen aufgetragen, um nochmals den Kfz-Verkehr auf die sensiblen Bereiche hinzuweisen.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Aufwendungen in Höhe von 40.000 Euro stehen bei dem Produkt 120.541.010 Straßen, Wege, Plätze Sachkonto 5216.0000 Instandhaltung d. Infrastrukturvermögens zur Verfügung.


Alternativen:

Beibehaltung der jetzigen Situation