Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt für den Schiedsamtsbezirk 1 (Büderich) der Stadt Meerbusch den Statuswechsel von Herrn Andreas Kijak zur Schiedsperson und Frau Yumi Liebau zur stellvertretenden Schiedsperson.
Sachverhalt:
Gemäß §§ 3, 11 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) ist der Rat für die Wahl der Schiedspersonen und deren Stellvertretungen zuständig.
Für den Bezirk 1 – Büderich hat der Rat in seiner Sitzung am 16.12.2021 Frau Yumi Liebau, Anton-Holtz-Straße 43 – 40667 Meerbusch, als Schiedsperson für den Bezirk 1 (Büderich) gewählt. In einem zweiten Wahlgang wurde Herr Andreas Kijak, Unter der Mühle 13 - 40667 Meerbusch, als stellvertretende Schiedsperson gewählt. Die Wahlen wurden durch das Amtsgericht Neuss bestätigt und gelten für die Dauer von fünf Jahren.
Frau Yumi Liebau hat mit Schreiben vom 13.06.2025 mitgeteilt, dass sie aus privaten und familiären Gründen ihre Funktion als hauptamtliche Schiedsperson für den Bezirk 1 (Büderich) mit ihrem Stellvertreter Herrn Kijak tauschen möchte. Es wurde um einen Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt gebeten.
Herr Andreas Kijak hat mit Schreiben vom 16.06.2025 sein Einvernehmen bestätigt, die Funktion als stellvertretende Schiedsperson des Bezirks 1 (Büderich) an Frau Liebau abzugeben und im Gegenzug die Funktion als hauptamtliche Schiedsperson des Bezirks 1 (Büderich) zu übernehmen.
Auf die jeweiligen Amtszeiten beider Schiedspersonen wirkt sich der Statuswechsel nicht aus.
Finanzielle
Auswirkung:
Keine.
Alternativen: ./.