Betreff
Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Nr. 2 BauGB für die Erweiterung des Gewerbegebietes "Bundenrott" in Meerbusch-Strümp
Vorlage
FB4/0181/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Vorkaufsrechtssatzung für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Bundenrott“ in Meerbusch-Strümp wird entsprechend dem beigefügten Satzungstext (Anlage 1) für den Geltungsbereich gem. Anlage 2 beschlossen.


Sachverhalt:

Historie zur Vorlage:

-       Gewerbeflächenentwicklungsplan Meerbusch, Vorstellung durch den Gutachter

(Mündlicher Sachstandsbericht im APL vom 18. November 2014)

-       BM/0059/2015: Gewerbeflächenentwicklungsplan 2030 für die Stadt Meerbusch

(Informationsvorlage im APL vom 17. März 2015)

-       BJ/1418/2021: Interkommunales Gewerbegebiet Krefeld / Meerbusch

(Mehrheitliche Ablehnung im HFWA vom 09. Dezember 2021 und Rat vom 16. Dezember 2021)

-       FB4/1533/2022: Fortschreibung Gewerbeflächenentwicklungsplan für die Stadt Meerbusch

(Mehrheitlicher Beschluss im APL vom 02. Juni 2022 und Rat vom 23. Juni 2022)

-       Vorstellung Büro/Prozess zur Gewerbeflächenentwicklungsplanfortschreibung

(Mündlicher Sachstandbericht im APL vom 02. Februar 2023)

-       Workshop zur Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsplans Meerbusch am 25. Oktober 2023

-       FB4/1874/2024: Beschluss Fortschreibung Gewerbeflächenentwicklungsplan für die Stadt Meerbusch

(Vertagung (1) und mehrheitlicher Beschluss (2) im APL vom 23. Mai 2024)

-       FB4/1924/2024: Detaillierte Prüfung der in der Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsplan (GEP) identifizierten gewerblichen Potenzialflächen (Suchräume) - Festlegung des Kriterienkataloges

(Mehrheitlicher Beschluss im APL vom 19. September 2024 und Rat vom 29. Oktober 2024)

-       FB4/0157/2025: Ergebnis der detaillierten Prüfung der in der Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsplan (GEP) identifizierten gewerblichen Potenzialflächen (Suchräume)

(Mehrheitlicher Beschluss im APL vom 22. Mai 2025 – auf Tagesordnung im Rat vom 10. Juli 2025)

1.   Ausgangslage / Anlass / Ziel

Die Stadt Meerbusch entwickelt sich zunehmend zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort, vor allem im Dienstleistungssektor. Aufgrund fehlender verfügbarer Gewerbeflächen kann die Nachfrage jedoch nicht gedeckt werden. Dies führt zu negativen Folgen wie Arbeitsplatzverlusten, sinkenden Gewerbesteuereinnahmen etc., sodass eine strategische Gewerbeflächenentwicklung aktuell faktisch nicht möglich ist.

Daher wurde im Dezember 2024 durch den Rat der Stadt die Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsplans (GEP) als sektorales städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage FB4/1874/2024). Das Büro GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (kurz: GMA) ermittelte darin einen Fehlbedarf an Gewerbeflächen von 17,9 Hektar bis 2035. Nur rd. 5,0 Hektar können aus bestehenden Potenzialen gedeckt werden, weshalb neue Flächen zwingend benötigt werden.

Fünf potenzielle Entwicklungsflächen wurden in der Folge hinsichtlich ihrer Eignung zur Entwicklung eines Gewerbegebietes untersucht. Die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets „Bundenrott“ in Meerbusch-Strümp wurde als besonders geeignet bewertet. Hier sollen rund 13,1 Hektar entwickelt werden – die Fläche befindet sich zu wesentlichen Teilen im städtischen Besitz und weist eine gute verkehrliche sowie infrastrukturelle Anbindung auf. Die Fläche ist im Regionalplan (kurz: RPD) als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen, könnte jedoch möglicherweise regionalplanerische Anpassungen erfordern. Risiken wie Starkregen oder Kaltluftentstehung wurden erkannt, gelten aber nicht als Ausschlusskriterien und werden im weiteren Verfahren geprüft.

Mit Beschluss der Vorlage FB4/0157/2025 beauftragt der Rat die Verwaltung, die gewerbliche Erweiterung des Gewerbegebiets „Bundenrott“ mit Priorität weiterzuverfolgen. Grundlage hierfür ist das im Rahmen der Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsplans (GEP) beschlossene Leitbild mit dem Fokus auf eine nachhaltige und klimaangepasste Entwicklung.

Durch den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung soll der Erwerb und die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen erleichtert werden. Der Erwerb der noch nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke ist für den Erfolg des Projekts von zentraler Bedeutung.

2.   Wirkung der Vorkaufsrechtssatzung

Mit dem Vorkaufsrecht gibt der Gesetzgeber den Kommunen ein städtebauliches Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung sowie gemeindlichen Planungshoheit zur Hand. In diesem Zuge erhält die Kommune einen größeren Handlungsspielraum beim Grunderwerb zur Umsetzung der Zielvorstellungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Die Kommune kann das Vorkaufsrecht hierbei nur ausüben, wenn im Geltungsbereich der Satzung überhaupt ein Verkauf geplant ist. Die Entscheidung darüber, ob bei Bestehen der entsprechenden Voraussetzung das Vorkaufsrecht durch die Stadt Meerbusch ausgeübt wird, erfolgt jeweils im konkretem Einzelfall durch Beschluss des Rates.

Aufgrund der im beigefügten Satzungstext nebst Begründung getroffenen Aussagen empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung gemäß den Regelungen des § 25 (1) Nr. 2 BauGB zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Bundenrott“ in Meerbusch-Strümp.

3.   Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung

Der räumliche Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung umfasst rund 8,12 Hektar orientiert an der geplanten Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets „Bundenrott“ (inkl. potenziellen Ausgleichsflächen) im südwestlichen Teil von Meerbusch-Strümp. Der überwiegende Teil des Areals wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Ergänzt wird die Fläche durch bestehende Hofanlagen sowie vereinzelt vorhandene Wohnbebauung.

Die Satzung umfasst einzelne Privatgrundstücke, die verteilt im Bereich südlich und östlich des bestehenden Gewerbegebiet „Bundenrott“ gelegen sind.

Folgende Flurstücke werden durch den Geltungsbereich der Satzung erfasst:

Gemarkung

Osterath

Gemarkung

Strümp

Flur

3

10

20

Flurstück(e)

1420

24, 70

3, 4, 74, 88

4.   Weitere Vorgehensweise

Nach dem erfolgten Satzungsbeschluss ist der Satzungstext der Vorkaufsrechtssatzung inkl. Begründung ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Meerbusch bekannt zu machen.

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

Finanzielle Auswirkungen können sich dann ergeben, wenn aufgrund der Satzung ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll. Dazu wird es separate Beschlussvorlagen geben, so dass über die mögliche Ausübung eines Vorkaufsrechts im Einzelfall durch die Politik entschieden wird.


Alternativen:

Verzicht auf den Beschluss der Vorkaufsrechtssatzung für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Bundenrott“ in Meerbusch-Strümp.