Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage 2 beigefügte Satzung zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, auf ihrer Grundlage und gemeinsam mit den anderen beiden Gründungsgenossen („Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen und bezahlbaren Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH“, „Fairhome GmbH“ mit Sitz in Mönchengladbach als Unternehmen der „Dornieden-Gruppe“) die weiteren Schritte zur Gründung der geplanten Wohnungsbaugenossenschaft (u.a. Erstellung eines Businessplans, Einbeziehung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes) voranzutreiben.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und der Rat nehmen zu Kenntnis, dass mit dem heutigen Beschluss die Satzung noch nicht in Kraft tritt, sondern – beispielsweise im Rahmen der Gründungsprüfung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband – sich noch Änderungen ergeben können. Zudem sind weitere Schritte erforderlich, bevor die Genossenschaft als im Genossenschaftsregister eingetragene juristische Person ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Die Verwaltung wird beauftragt, darüber fortlaufend zu berichten und etwaige weitere erforderliche Gremienentscheidungen (z.B. zur Sacheinlage in Gestalt eines städtischen Grundstücks) im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und / oder im Rat einzuholen.
Sachverhalt:
Die Vorbereitungen zur Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft schreiten voran. Zuletzt hatte der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss in seiner Sitzung am 08.04.2025 die Verwaltung damit beauftragt, auf der Grundlage des dort eingebrachten Entwurfs der Genossenschaftssatzung weitere Verhandlungen mit den (potentiellen) Gründungsgenossen, d.h. der „Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen und bezahlbaren Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH“ und der „Dornieden-Gruppe“ zu führen. Gleichzeitig hatten sich die Fraktionen und weiteren Beteiligten darauf verständigt, Anmerkungen, Fragen und Vorschläge zum Satzungsentwurf bis Mitte Mai 2025 bei der Verwaltung einzureichen, damit diese im weiteren Verlauf der Abstimmungen mit den potentiellen Partnern sowie mit anwaltlicher Unterstützung geprüft und im Rahmen eines überarbeiteten Satzungsentwurfs ggf. berücksichtigt werden können.
Von dieser Möglichkeit haben die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, Grün-alternativ Meerbusch und UWG / Freie Wähler sowie die Dornieden-Gruppe selbst Gebrauch gemacht. Deren Anmerkungen, Fragen und Vorschläge zum Satzungsentwurf hat die Verwaltung in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zusammengetragen und mit Unterstützung der Kanzlei Kapellmann sowie in Abstimmung mit den beiden (potentiellen) Genossen beantwortet bzw. bewertet. Ein Teil der Anregungen und Vorschläge ist übernommen worden und in den so überarbeiteten und als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurf eingeflossen.
Die o.g. Fraktionen (außer der FDP) haben darüberhinausgehende Fragen nicht direkt zum Satzungsentwurf, sondern zur Genossenschaft und insbesondere zu deren wirtschaftlicher und finanzieller Ausrichtung gestellt. Diese Fragen und deren (teilweise) Beantwortung sind als Anlage 3 beigefügt. Schließlich hat die Kreiskoordinierungsgesellschaft im Rahmen der Gespräche auf verschiedene Themenstellungen hingewiesen (insbesondere vergabe- und förderrechtlicher Art), mit denen sich die Verwaltung und ihre anwaltlichen Berater ebenfalls beschäftigt haben. Sofern sich aus diesen Überlegungen heraus ebenfalls Änderungsbedarfe hinsichtlich der Satzung ergeben haben, sind diese ebenso in den anliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet worden. Sämtliche Änderungen im Vergleich zu dem in der letzten HFWA-Sitzung vorgelegten ersten Entwurf sind im Änderungsmodus dargestellt und so gut nachvollziehbar.
Insbesondere die Fragen zur finanziellen Ausstattung der künftigen Genossenschaft können zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht bzw. noch nicht abschließend beantwortet werden, weil es dazu im Zuge der folgenden Gründungsschritte noch weiterer Vorarbeit und Klärung bedarf. So muss z.B. in Abhängigkeit von den Förderbedingungen des Landes für die Wohnraumförderung oder von den konkreten Maßgaben eines noch auszuwählenden genossenschaftlichen Prüfungsverbandes ein Geschäfts- und Finanzierungskonzept, also letztlich ein Businessplan erarbeitet werden. Und im Zuge der Gründung muss durch einen solchen genossenschaftlichen Prüfungsverband, dem die Genossenschaft beitreten muss, ein sog. Gründungsgutachten erstellt werden.
Dieses Gutachten ist nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) verpflichtend und dient der Prüfung des Gründungsvorhabens auf seine Tragfähigkeit, Rechtmäßigkeit und wirtschaftliche Gesundheit. Ziel des Gründungsgutachtens ist folglich die Abgabe eines zuverlässigen Urteils über die künftige Lebens-, Leistungs- und Zahlungsfähigkeit der im Genossenschaftsregister einzutragenden Genossenschaft. Erst wenn ein solches Gutachten vorliegt und die genannten Punkte testiert hat, kann die bis dahin „in Gründung“ befindliche Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen werden. Erst mit diesem letzten Schritt erlangt die Genossenschaft ihre volle Rechtsfähigkeit. Im Zuge dieses Verfahrens können sich ggf. auch noch einmal Änderungen an der Satzung ergeben.
Während es bei der Erstellung und der nunmehr aufgrund der Eingaben teilweise erfolgten Überarbeitung des beigefügten Satzungsentwurfs also bislang eher im rechtliche Fragestellungen gegangen ist, schließt sich mit den nächsten Schritten nun die Prüfung und Abarbeitung der eher wirtschaftlichen und finanziellen Fragestellungen an. Damit möchte sich die Verwaltung mit dem Beschlussvorschlag dieser Vorlage auf der Grundlage des (teilweise überarbeiteten) Satzungsentwurfs beauftragen lassen. Erst wenn der genossenschaftliche Prüfungsverband sowohl zu den organisatorischen und rechtlichen (z.B. Satzung) als auch zu den finanziellen und wirtschaftlichen (z.B. Businessplan) Themenstellungen sein endgültiges „OK“ gegeben hat, kann die Genossenschaft ins Genossenschaftsregister eingetragen werden und ihre Tätigkeit am Markt aufnehmen.
Bis dahin wird die Verwaltung fortlaufend über die weiteren Schritte und Entwicklungen berichten und ggf. erforderliche weitere Gremienentscheidungen im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und / oder im Rat einholen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen auf den Haushalt zunächst
keine direkten Auswirkungen. Falls die formalen Prüfungsschritte Kosten
verursachen, wird die Stadt bis zur endgültigen Rechts- und Handlungsfähigkeit
der (eingetragenen) Genossenschaft diese zunächst übernehmen (müssen).
Alternativen:
Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, die
Satzung nicht zu beschließen und keine weiteren Maßnahmen zur Gründung der
geplanten Genossenschaft zu ergreifen.