Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept 2025 bis 2030 für die Stadt Meerbusch
Vorlage
FB5/0176/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt das als Anlage beigefügte Abwasserbeseitigungskonzept 2025 bis 2030 für die Stadt Meerbusch.


Sachverhalt:

 

Zielsetzung

Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2025–2030 der Stadt Meerbusch verfolgt das Ziel, die Abwasserinfrastruktur an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen anzupassen. Es dient der Sicherstellung einer nachhaltigen Abwasserbeseitigung und ihre Einflüsse auf das Klima und auf den natürlichen Wasserkreislauf. Das Konzept priorisiert Maßnahmen zur Sanierung, Erweiterung und Optimierung des Kanalnetzes sowie der Sonderbauwerke und berücksichtigt dabei technische, wirtschaftliche und ökologische Aspekte. Das Konzept bildet die Grundlage für die mittelfristige Investitionsplanung im Bereich der Stadtentwässerung und ist Voraussetzung für die rechtssichere und nachhaltige Erfüllung der kommunalen Abwasserbeseitigungspflicht.

Rechtliche Grundlagen

Die Stadt Meerbusch ist gemäß § 46 des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Verbindung mit § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) des Bundes verpflichtet, ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufzustellen. Dieses Konzept muss alle sechs Jahre aktualisiert werden und bildet die rechtliche und planerische Grundlage für die kommunale Abwasserbeseitigung. Es enthält Aussagen zur Entwässerung, zur Behandlung und Rückhaltung von Abwasser sowie zur Beseitigung von Niederschlagswasser. Das Konzept muss den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die zeitliche Abfolge sowie die geschätzten Kosten der notwendigen Maßnahmen darstellen. Grundlage ist zudem die Verwaltungsvorschrift des MUNLV vom 08.08.2008, die die Mindestinhalte eines ABK definiert. Da das ABK sowohl rechtliche als auch finanzielle Auswirkungen auf die Kommune hat, ist ein Ratsbeschluss erforderlich.

Aktueller Stand der Abwasserbeseitigung

Das Kanalnetz der Stadt Meerbusch umfasst rund 270 Kilometer und ist in acht Entwässerungsgebiete unterteilt. Eine eigene Kläranlage existiert nicht. Das Abwasser wird über mehrere Übergabestellen in das Klärwerk Düsseldorf-Nord geleitet. Die Stadt Meerbusch betreibt zahlreiche Sonderbauwerke, darunter fünf Regenüberlaufbecken (RÜB), drei Regenklärbecken (RKB), vier Regenrückhaltebecken (RRB), 22 Pumpstationen sowie zahlreiche Stauraumkanäle zur Rückhaltung im Mischsystem. Grundstücke im Außenbereich sind teilweise nicht an das öffentliche Netz angeschlossen. Für einige dieser Grundstücke besteht eine Befreiung von der Anschlussverpflichtung, während andere künftig angeschlossen werden sollen.

Geplante Maßnahmen

Für den Zeitraum 2025 bis 2030 sind insgesamt 51 Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Diese betreffen unter anderem fünf Sonderbauwerke sowie etwa 14 Kilometer des Kanalnetzes, was rund fünf Prozent der Gesamtlänge entspricht. Die Maßnahmen werden anhand einer Bewertungsmatrix priorisiert, wobei Kriterien wie baulicher Zustand, hydraulische Belastung, Überflutungsrisiko und Synergien mit Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt werden. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem:

- Sanierung und Neubau von Pumpstationen

- Erweiterung von Stauraumkanälen

- Optimierung der Regenwasserbehandlung

- Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge

- Anschlusskonzepte für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Notwendigkeit des Ratsbeschlusses

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist ein zentrales Planungsinstrument für die Stadtentwässerung. Es stellt sicher, dass alle Maßnahmen gesetzeskonform, wirtschaftlich und nachhaltig umgesetzt werden. Das Abwasserbeseitigungskonzept wird am 1.7.2025 dem Ausschuss für Klima, Umwelt Bau vorgestellt. Der Ratsbeschluss ermöglicht die Integration des Konzepts in die Haushalts- und Investitionsplanung, schafft Rechtssicherheit für die Umsetzung der Maßnahmen und sorgt für Transparenz gegenüber Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit. Weiterhin ist das ABK für die Erfüllung der kommunalen Abwasserbeseitigungspflicht erforderlich.



Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 24,6 Millionen Euro. Davon entfallen jährlich etwa 2,6 Millionen Euro auf konkrete Maßnahmen und zusätzlich rund 0,9 Millionen Euro auf regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen. Maßnahmen mit niedriger Priorität oder unklarer Planbarkeit sind für die Zeit nach 2030 vorgesehen. Die Kostenverteilung berücksichtigt die personellen Kapazitäten der Stadtentwässerung Meerbusch und strebt eine gleichmäßige Umsetzung über den Planungszeitraum an. Zeitliche Anpassungen sind je nach äußeren Umständen möglich.


Alternativen:

keine