Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt das als Anlage beigefügte Abwasserbeseitigungskonzept 2025 bis 2030 für die Stadt Meerbusch.
Sachverhalt:
Zielsetzung
Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2025–2030 der
Stadt Meerbusch verfolgt das Ziel, die Abwasserinfrastruktur an die aktuellen
und zukünftigen Anforderungen anzupassen. Es dient der Sicherstellung einer
nachhaltigen Abwasserbeseitigung und ihre Einflüsse auf das Klima und auf den
natürlichen Wasserkreislauf. Das Konzept priorisiert Maßnahmen zur Sanierung,
Erweiterung und Optimierung des Kanalnetzes sowie der Sonderbauwerke und
berücksichtigt dabei technische, wirtschaftliche und ökologische Aspekte. Das
Konzept bildet die Grundlage für die mittelfristige Investitionsplanung im
Bereich der Stadtentwässerung und ist Voraussetzung für die rechtssichere und
nachhaltige Erfüllung der kommunalen Abwasserbeseitigungspflicht.
Rechtliche Grundlagen
Die Stadt Meerbusch ist gemäß § 46 des
Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Verbindung mit § 56 des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) des Bundes verpflichtet, ein
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufzustellen. Dieses Konzept muss alle sechs
Jahre aktualisiert werden und bildet die rechtliche und planerische Grundlage
für die kommunale Abwasserbeseitigung. Es enthält Aussagen zur Entwässerung,
zur Behandlung und Rückhaltung von Abwasser sowie zur Beseitigung von
Niederschlagswasser. Das Konzept muss den Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung, die zeitliche Abfolge sowie die geschätzten Kosten der
notwendigen Maßnahmen darstellen. Grundlage ist zudem die Verwaltungsvorschrift
des MUNLV vom 08.08.2008, die die Mindestinhalte eines ABK definiert. Da das
ABK sowohl rechtliche als auch finanzielle Auswirkungen auf die Kommune hat,
ist ein Ratsbeschluss erforderlich.
Aktueller Stand der Abwasserbeseitigung
Das Kanalnetz der Stadt Meerbusch umfasst rund 270
Kilometer und ist in acht Entwässerungsgebiete unterteilt. Eine eigene
Kläranlage existiert nicht. Das Abwasser wird über mehrere Übergabestellen in
das Klärwerk Düsseldorf-Nord geleitet. Die Stadt Meerbusch betreibt zahlreiche
Sonderbauwerke, darunter fünf Regenüberlaufbecken (RÜB), drei Regenklärbecken
(RKB), vier Regenrückhaltebecken (RRB), 22 Pumpstationen sowie zahlreiche
Stauraumkanäle zur Rückhaltung im Mischsystem. Grundstücke im Außenbereich sind
teilweise nicht an das öffentliche Netz angeschlossen. Für einige dieser
Grundstücke besteht eine Befreiung von der Anschlussverpflichtung, während andere
künftig angeschlossen werden sollen.
Geplante Maßnahmen
Für den Zeitraum 2025 bis 2030 sind insgesamt 51 Sanierungsmaßnahmen
vorgesehen. Diese betreffen unter anderem fünf Sonderbauwerke sowie etwa 14
Kilometer des Kanalnetzes, was rund fünf Prozent der Gesamtlänge entspricht.
Die Maßnahmen werden anhand einer Bewertungsmatrix priorisiert, wobei Kriterien
wie baulicher Zustand, hydraulische Belastung, Überflutungsrisiko und Synergien
mit Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt werden. Die Maßnahmen beinhalten unter
anderem:
- Sanierung und Neubau von Pumpstationen
- Erweiterung von Stauraumkanälen
- Optimierung der Regenwasserbehandlung
- Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge
- Anschlusskonzepte für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
Notwendigkeit des Ratsbeschlusses
Das Abwasserbeseitigungskonzept ist ein zentrales
Planungsinstrument für die Stadtentwässerung. Es stellt sicher, dass alle
Maßnahmen gesetzeskonform, wirtschaftlich und nachhaltig umgesetzt werden. Das
Abwasserbeseitigungskonzept wird am 1.7.2025 dem Ausschuss für Klima, Umwelt
Bau vorgestellt. Der Ratsbeschluss ermöglicht die Integration des Konzepts in
die Haushalts- und Investitionsplanung, schafft Rechtssicherheit für die
Umsetzung der Maßnahmen und sorgt für Transparenz gegenüber Aufsichtsbehörden
und Öffentlichkeit. Weiterhin ist das ABK für die Erfüllung der kommunalen
Abwasserbeseitigungspflicht erforderlich.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 24,6
Millionen Euro. Davon entfallen jährlich etwa 2,6 Millionen Euro auf konkrete
Maßnahmen und zusätzlich rund 0,9 Millionen Euro auf regelmäßige
Instandhaltungsmaßnahmen. Maßnahmen mit niedriger Priorität oder unklarer
Planbarkeit sind für die Zeit nach 2030 vorgesehen. Die Kostenverteilung berücksichtigt die personellen
Kapazitäten der Stadtentwässerung Meerbusch und strebt eine gleichmäßige
Umsetzung über den Planungszeitraum an. Zeitliche Anpassungen sind je nach
äußeren Umständen möglich.
Alternativen:
keine