1. Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
1.
Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.
325, Meerbusch-Lank-Latum, "Uerdinger Straße / Mühlenstraße" wird
zugestimmt (Anlagen 4 und 5).
2.
Der Bebauungsplan Nr. 325, Meerbusch-Lank-Latum, "Uerdinger Straße
/ Mühlenstraße" (Anlage 1) wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr.
394) als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Kurzzusammenfassung
Auf dem
circa 1,9 ha großen Plangebiet in Lank-Latum soll vor dem Hintergrund des drängenden
Wohnungsbedarfs in Meerbusch ein Wohnquartier mit Mehrfamilien- und
Einfamilienhäusern entwickelt werden. Für den überwiegenden Teil des
Plangebietes besteht bisher kein Planungsrecht in Form eines Bebauungsplanes.
Ausgenommen sind die beiden Flurstücke 1166 und 1167 im Norden, welche
Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 096B “Mühlenstr. / Am Damm“ (Rechtskraft
03.03.1986) sind. Da das neue Wohnquartier in der geplanten Art und Weise nicht
auf Grundlage des § 34 BauGB entwickelt werden kann, ist zur Umsetzung der
städtebaulichen Entwicklungsziele ein Bebauungsplan erforderlich.
Ein
entsprechender Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 325, Meerbusch-Lank-Latum,
"Uerdinger Straße / Mühlenstraße" wurde
durch den Rat der Stadt Meerbusch am 01.09.2020 gefasst. Aufgrund der
zentralen, innerörtlichen Lage des Plangebietes erfolgt die Aufstellung des
Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren. Die formale Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
sowie der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB entfallen. Der Flächennutzungsplan
wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Die dem
Aufstellungsbeschluss zugrundeliegende städtebauliche Planung wurde im Verlauf
des Verfahrens in Abstimmung mit der Politik und den Fachbehörden
fortgeschrieben. Das Plangebiet soll entsprechend des städtebaulichen Entwurfs
durch die Wilma Wohnen Rheinland Projekte GmbH (WILMA) entwickelt werden.
In seiner
Sitzung am 23.05.2024 hat der Ausschuss für Planung und Liegenschaften die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen. Die öffentliche Auslegung sowie Veröffentlichung im Internet fand
in der Zeit vom 20.06. bis einschließlich 04.08.2024 statt. Die förmliche Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte parallel.
Aus den im
Rahmen der öffentlichen Auslegung und förmlichen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen resultierte
keine Anpassung der Planunterlagen, die einen erneuten
Offenlagebeschluss erforderlich macht. Aus diesem Grund empfiehlt die
Verwaltung dem Gremium den Satzungsbeschluss zu fassen.
Historie zur Vorlage
-
FB4/1177/2020: Aufstellungsbeschluss vom 01.09.2020,
Bebauungsplan Nr. 325, Meerbusch-Lank-Latum, "Uerdinger Straße /
Mühlenstraße". Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 07 am
20.04.2022.
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2021 zum
B-Plan 325 – Uerdinger Straße – 1. Erhalt von Gehölzstrukturen, 2. Ansiedlung
eines Lebensmittelmarktes, Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Planung
und Liegenschaften am 16.09.2021.
-
FB4/0393/2022: Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom
16.03.2022 bzgl. Fuß- und Radweg Uerdinger Straße, Lank, Beratung in der
Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 07.04.2022.
-
FB4/1389/2021/2: Beschluss zur Eintragung des
Luftschutzbunkers an der Uerdinger Str. 103 in die Denkmalliste der Stadt
Meerbusch (lfd. Nr. 172), Beratung in der Sitzung des Kulturausschusses vom
29.03.2022.
-
FB4/1882/2024: Offenlagebeschluss vom 23.05.2024; Beschluss
des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 325, Meerbusch-Lank-Latum, "Uerdinger
Straße / Mühlenstraße" sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und
Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4
Abs. 2 BauGB.
1. Geltungsbereich sowie Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 325 liegt nördlich des Ortszentrums im
Stadtteil Lank-Latum der Stadt Meerbusch zwischen der Uerdinger Straße im
Westen und der Mühlenstraße im Osten. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,9
ha und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Latum, Flur 3 (von Nord nach
Süd): 1166, 1167, 464, 463, 236, 237, 1374, 1377, 1105, 830 (tlw.) und 832
(tlw.). Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist im
Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 7 BauGB durch die entsprechende Signatur eindeutig
zeichnerisch festgesetzt (siehe Anlage 1).
Ziel und Zweck des
Bebauungsplans ist es, eine Nachverdichtung des Plangebietes mit einem Wohnquartier aus Mehrfamilien- und
Einfamilienhäusern planungsrechtlich zu ermöglichen und somit einen
Beitrag zur Herstellung von in Meerbusch dringend benötigtem Wohnraum zu
leisten.
2. Entwurfsplanung und wesentliche Festsetzungen
Den Festsetzungen des
Bebauungsplanes (Stand 12.2024) liegen folgende Gutachten und Untersuchungen
zugrunde (vgl. auch Anlagen 9-19):
§ Verkehrsuntersuchung
Uerdinger Straße, in Meerbusch Lank-Latum, Lindschulte Ingenieurgesellschaft
mbH, Düsseldorf, 07.03.2023.
§ Stellungnahme
VU Uerdinger Straße, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf,
21.11.2024.
§ Schalltechnische
Erstuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Uerdinger Straße in Meerbusch Lank,
Peutz Consult, Düsseldorf, 27.11.2023.
§ Bebauungsplan
Nr. 325 "Uerdinger Straße / Mühlenstraße". Baumerfassung/ -bewertung
nach GALK. Normann Landschaftsarchitekten PartGmbB, Düsseldorf, Juni 2023.
§ Bebauungsplan
Nr. 325 "Uerdinger Straße / Mühlenstraße". Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP), Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP
- Stufe I). NORMANN Landschaftsarchitekten PartGmbB, Düsseldorf, Juli 2021.
§ Artenschutzprüfung
- ASP – Stufe II (gem. VV-Artenschutz) Faunistische Kartierungen 2022 -
Kurzbericht –, NORMANN Landschaftsarchitekten PartGmbB, Düsseldorf, Juni 2023.
§ Bebauungsplan
Nr. 325 "Uerdinger Straße / Mühlenstraße". Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP – Stufe II), NORMANN
Landschaftsarchitekten PartGmbB, Düsseldorf, Januar 2024.
§ Vorplanung der
abwassertechnischen Erschließung Baugebiet Uerdinger Straße Meerbusch-Lank,
bPLAN Ingenieurgesellschaft, Essen, 04.04.2024.
§ Orientierende
Bodenluft- und Bodenuntersuchungen auf dem Grundstück Uerdinger Straße 103-123
in Meerbusch Lank-Latum, Erläuterungsbericht, Dr. Tillmanns Consulting GmbH,
Hilden, 04.12.2023.
§ Stellungnahme
Bodenuntersuchungen auf dem Grundstück an der Uerdinger Straße 107-123 in
Meerbusch - Ergebnisse der Versickerungsversuche, Dr. Tillmanns Consulting
GmbH, Hilden, 21.07.2021.
§ Bericht zur
archäologischen Sachverhaltsermittlung Meerbusch-Lank-Latum, „Uerdinger Straße
/ Mühlenstraße“, Goldschmidt Archäologie & Denkmalpflege, Düren, Juli 2024.
Nach Abschluss der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie förmlichen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wurden
die nachfolgenden Sachverhalte ergänzt. Insgesamt resultierte hieraus keine
Anpassung der Planunterlagen, die einen erneuten Offenlagebeschluss
erforderlich macht.
Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wurden seitens der Öffentlichkeit
Bedenken hinsichtlich der Aussagekraft der im Juni 2021 während der
Corona-Pandemie durchgeführten Verkehrserhebung vorgetragen. Aus diesem Grund
fand Ende Oktober 2024 durch das beauftragte Ingenieurbüro eine erneute Zählung
zur Prüfung der Ergebnisse statt (Anlage 15). Die durchgeführte Nacherhebung
bestätigt die Erkenntnisse aus den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens von März
2023, wonach sich keine negativen Auswirkungen durch die Planung ableiten
lassen. Es zeigt sich, dass im Vergleich zu 2021 im Jahr 2024 zwar etwas mehr
Verkehre erhoben wurden, die Verkehrssteigerung jedoch lediglich bei höchstens
ca. 14% (Uerdinger Straße, Knotenpunkt mit Kaiserswerther Straße /
Bismarckstraße) bzw. lediglich bei höchstens sogar 5,5% (Mühlenstraße / Am
Damm) in der morgendlichen Spitzenstunde liegt und dementsprechend als gering
anzusehen ist. Im Ergebnis können die Verkehre im Umfeld nach wie vor
leistungsfähig abgewickelt werden und die geplante städtebauliche Erschließung
über die Uerdinger Straße und die Gelleper Straße ist aus verkehrlicher Sicht ohne
Leistungsfähigkeitseinschränkungen im Verkehrsablauf und / oder ohne
Überschreitung von Kapazitätsgrenzen umsetzbar (vgl. Begründung Kap. 5.1). Eine
Anpassung der städtebaulichen Planung wurde nicht erforderlich.
Nach Informationen des
LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland liegt das Plangebiet im
Randbereich der historischen Siedlung Latum. Aufgrund möglicher Bodendenkmäler
wurde durch eine Fachfirma in Abstimmung mit dem LVR eine archäologische
Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Der zugehörige Abschlussbericht (Anlage
19) konnte jedoch erst während der öffentlichen Auslegung fertiggestellt
werden. Im Ergebnis wurden keine relevanten archäologischen Relikte gefunden.
Von Seiten des LVR bestehen keine weiteren Bedenken gegen die Planung. Weitergehende
archäologische Maßnahmen sind nicht erforderlich (vgl. Begründung Kap. 5.4).
Darüber hinaus wurde
der Denkmalwert des Gebäudes Uerdinger Str. 103b (ehem. Zimmerei Radmacher)
geprüft. Zu diesem Zweck erfolgte im November 2024 eine Begehung durch den LVR
und die Untere Denkmalbehörde. Im Ergebnis erfüllt das Gebäude „nicht die
gesetzlichen Voraussetzungen für ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW“.
Eine Anpassung der städtebaulichen Planung wurde nicht erforderlich.
Im Rahmen öffentlichen
Auslegung wurde die Stadt auf einen Darstellungsfehler in der Legende der
Klimaanalysekarte aufmerksam gemacht. Bisher wurde angenommen, dass die
vorhandene Freifläche im rückwärtigen Bereich des Plangebietes eine mittlere
humanbioklimatische Bedeutung aufweist. Tatsächlich handelt es sich jedoch um
eine Fläche mit einer hohen humanbioklimatischen Bedeutung. Die Begründung
wurde entsprechend angepasst. Da der vorliegende Planentwurf nach Auffassung
des zuständigen Fachamtes jedoch bereits den Vorgaben der Klimaanalyse der
Stadt Meerbusch für Flächen mit einer hohen humanbioklimatischen Bedeutung
entspricht, ist in der Folge keine Anpassung der städtebaulichen Planung
erforderlich geworden.
Hinsichtlich
weitergehender Ausführungen zur Entwurfsplanung und den wesentlichen
Festsetzungen wird auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage FB4/1882/2024,
die am 23.05.2024 durch den APL verabschiedet wurde sowie auf die Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 325 (Anlage 3) verwiesen.
3. Beteiligung
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 325 einschließlich der
Begründung, den zugehörigen Fachgutachten sowie den Stellungnahmen der
Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
§ 4 Abs. 1 BauGB eingereichten Stellungnahmen in der Zeit vom 20.06.2024 bis
einschließlich 04.08.2024 im Internet veröffentlicht. Zudem lagen die
Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Technischen Dezernat in
Meerbusch-Lank-Latum öffentlich aus. Die Beteiligung wurde
im Amtsblatt 09 der Stadt Meerbusch am 12.06.2024 öffentlich bekanntgemacht.
Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel.
Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung wurden insgesamt sieben Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit abgegeben. Diese sind zusammen mit den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der Beschlussvorlage
beigefügt (Anlage 5 und 21). Insgesamt haben die sich aus der Beteiligung
ergebenden Änderungen an der Planurkunde allesamt lediglich redaktionellen
Charakter. Es wurden keine Änderungen vorgenommen, die einen Beschluss zur
erneuten Offenlage der Planunterlagen erforderlich machen. Aus diesem Grund
empfiehlt die Verwaltung dem Gremium den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1
BauGB zu fassen.
4. Städtebaulicher Vertrag
Zwischen der Stadt
Meerbusch und dem Projektentwickler Wilma Wohnen
Rheinland Projekte GmbH (WILMA) wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11
BauGB geschlossen. Dieser wird ebenfalls in der Sitzung des APL am
22.05.2025 beraten (vgl. Vorlagen FB6/0160/2025 und FB6/0161/2025) und soll bis zur Beschlussfassung des Bebauungsplanentwurfes im Rat
der Stadt Meerbusch unterzeichnet vorliegen. Der Vertrag trifft Regelungen zu
den folgenden Eckpunkten:
-
Anteil des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus
-
Denkmalschutz
-
Fassadengestaltung entlang der Uerdinger Straße
-
Belange des Artenschutzes sowie Ersatzpflanzung
von Obstbäumen
-
Folgekostenvereinbarung
-
Herstellung der Erschließung einschließlich
Straßenentwässerung und Straßenbegleitgrün
-
Grundstückskauf- und Übertragungsvertrag sowie
Vereinbarungen zu Baulasten und Dienstbarkeiten im Plangebiet
5. Fassadengestaltung entlang der
Uerdinger Straße
In der Sitzung des
Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 23.05.2024 wurde von Teilen der
Politik eine angepasste, fein gegliederte Struktur der Fassaden entlang der
Uerdinger Straße gefordert. Der Projektentwickler WILMA wurde aufgefordert,
eine Fassadengestaltung für die Fassaden entlang der Uerdinger Straße
auszuarbeiten, welche vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften zu
beschließen und anschließend dem städtebaulichen Vertrag als Anlage beizufügen
ist. Eine entsprechende Fassadenabwicklung inkl. einer textlichen Erläuterung
des Projektentwicklers findet sich in Anlage 7 zu dieser Vorlage sowie in
Anlage 4 zum städtebaulichen Vertrag (vgl. Vorlagen FB6/0160/2025 und
FB6/0161/2025).
Nachrichtliche Info aus der Vorberatung im APL am 22.05.25:
Die Fassadengestaltung in Anlage 7 und 7A zu dieser Vorlage wurde dem APL am
22.05.25 zur Abstimmung vorgelegt. Aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion
wurde der Fassadengestaltung jedoch nicht zugestimmt. Vielmehr soll die
Fassadengestaltung überarbeitet und dem APL mit der Einreichung des Bauantrages
erneut zur Abstimmung vorgelegt werden.
6. Weiteres Verfahren
Bei entsprechender Beschlussfassung und nach dessen Bekanntmachung im Amtsblatt tritt der Bebauungsplan Nr. 325, Meerbusch-Lank-Latum, "Uerdinger Straße / Mühlenstraße" in Kraft. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 325 werden die in einem Teil seines Geltungsbereiches (Flurstücke 1166 und 1167) bisher gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 096B “Mühlenstr. / Am Damm“ überlagert und damit unwirksam.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: keine
Alternativen:
Der Beschluss wird nicht gefasst,
entweder mit der Maßgabe, den Planentwurf inhaltlich zu ändern und erneut öffentlich
auszulegen oder mit dem Auftrag, das Verfahren nicht weiterzuführen.