Betreff
Vorentwurf Umbau der Raphaelschule zur Kita und für die Ganztagsbetreuung
Vorlage
SIM/465/2012
Aktenzeichen
SIM - 2.400
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorgestellten Vorentwurfsplanung zum Umbau und zur Umnutzung der Raphaelschule in eine 5 – gruppige Kindertagesstätte mit 2 – gruppiger Großtagespflege zu.

 

b) Der Ausschuss für Schule und Sport stimmt der vorgestellten Vorentwurfsplanung zum Umbau und zur Umnutzung der Raphaelschule für die Ganztagesbetreuung der Martinusschule zu.

 

c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erstellen und termingerecht als Förderantrag dem Landschaftsverband zur Entscheidung vorzulegen.

 

d) Die zur Realisierung dieser Planung erforderlichen Haushaltsmittel sind im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2013/ 14 bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 08.11.2012 einer Auflösung der städtischen Raphaelschule zum 31.07.2013 zustimmen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit das vorhandene Schulgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Wie bereits an anderer Stelle mehrfach dargestellt, besteht im Ortsteil Strümp ein erheblicher Bedarf zur Einrichtung einer zusätzlichen Kindertagesstätte. Des Weiteren ist bekannt, dass die Martinusschule über keine ausreichenden Räumlichkeiten zur Unterbringung des offenen Ganztags verfügt.

 

Die Verwaltung hat im Rahmen einer Vorentwurfsplanung verschiedene Möglichkeiten zum Umbau und zur Umnutzung des Schulgebäudes untersucht.

 

Das Schulgebäude wurde 1972 in Teilfertigbauweise (Stahltragwerk mit massiven Decken und vorgehängten Fassaden) errichtet. Ein zweigeschossiger Hauptbaukörper ist über eine großzügige Erschließungszone mit einem eingeschossigen Anbau verbunden. Das Gebäude verfügt über eine Nettogrundfläche von rd. 2.259 qm.

 

Durch die beabsichtigte Aufgabe der Förderschule ist eine Umnutzung des Gebäudes möglich. Gemäß Vorentwurf sind folgende Nutzungen angedacht:

 

  • Erdgeschoss: Umbau zur 5-gruppigen Kita, außenliegende, überdachte Treppen zur Erschließung des Obergeschosses, Einbau eines Aufzugs, Mehrfachnutzung des bestehenden Großraumes für Kita, Meerbuscher Tanzsport-Club und ggfls. Martinusschule
  • Obergeschoss: Räume für den offenen Ganztag der Martinusschule, 2 – Gruppen Großtagespflege

 

Die Vorentwurfsplanung wird in der Sitzung anhand von Plänen dargestellt und erläutert. Am 09.11.2012 ist eine Abstimmung der Vorplanung mit dem Landschaftsverband terminiert. Über das Ergebnis der baufachlichen Beratung wird in der Sitzung ebenfalls berichtet.

 

Als weitere Arbeitsschritte muss die Entwurfsplanung (Grundrisse, Ansichten, Lageplan, die notwendigen Flächen- und Massennachweise, eine fortgeschriebene Kostenschätzung, die Baubeschreibung und der Förderantrag erarbeitet werden. Diese Unterlagen müssen als Förderantrag noch bis zum 30.11.2012 eingereicht werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Nach derzeitigem Stand der Kostenermittlung ist mit Umbaukosten in Höhe von rd. 840 T€ für die Kindertagesstätte und rd. 255 T€ für den Umbau des Obergeschosses zu Räumen für die Ganztagsbetreuung und für die Großtagespflege zu rechnen. Diese Beträge sind im Zuge der Veränderungsnachweise noch in die Haushaltsberatungen einzubringen. Die Kostenermittlung basiert auf ersten, groben Berechnungen und ist im weiteren Planungsprozess ggfls. noch anzupassen. Die Kosten der Möblierung sowie die erwarteten Zuschüsse sind ebenfalls noch im Zuge der Haushaltsplanberatungen zu veranschlagen.

 


Alternativen:

 

Alternativ ist der Neubau einer gleich großen Kindertagesstätte in Strümp denkbar. Hierfür wurde zur Schaffung des notwendigen Baurechts bereits ein Bebauungsplanverfahren für eine Freifläche im Bereich des Fouesnantplatzes (neben der neuen Sportlerumkleide) begonnen. Allerdings ist die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte mit deutlich höheren Investitionskosten verbunden so dass diese Alternative nicht weiterverfolgt werden soll.