Betreff
Genehmigung zur Fortsetzung des vergünstigten Deutschlandlandtickets für alle Schülerinnen und Schüler der Meerbuscher Schulen
Vorlage
FB3/0172/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Meerbusch stimmt der Fortsetzung des Deutschlandticket Schule für alle Meerbuscher Schülerinnen und Schüler zu. Die Verwaltung wird daher beauftragt, aufgrund des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2025, die Fortführung eines Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet für das kommende Schuljahr 2025/2026 umzusetzen.

Die überplanmäßigen Mittel werden durch den Kämmerer bereitgestellt.


Sachverhalt:

Durch die Umstellung vom bisherigen Schokoticket auf das vergünstigte Deutschlandticket („Deutschlandticket Schule“) für Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2023/2024 und die Verlängerung im Schuljahr 2024/2025 sollte möglichst vielen Kindern und Jugendlichen ein kostengünstiger Zugang zum ÖPNV mit bundesweiter Nutzung ermöglicht werden. Dabei erhalten die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket über den Schulträger. Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf Fahrkostenübernahme i. S. d. Schülerfahrkostenverordnung haben die Möglichkeit, ein vergünstigtes Deutschlandticket zum Preis von gegenwärtig 38 Euro zu erwerben.

Zahlen der Verkehrsbetriebe Rhein-Ruhr (VRR) für das Schuljahr 2023/2024 zeigen eine gegenüber dem Schuljahr 2022/2023 16,9-prozentige Steigerung der Selbstzahlenden und eine zweiprozentige Steigerung der Anspruchsberechtigten parallel zur Einführung des vergünstigten Deutschlandtickets. Der deutliche Anstieg der Ticketabonnenten zeigt, dass es seit Umstieg bzw. Einführung des vergünstigten Deutschlandtickets gelungen ist, den ÖPNV für Kinder und Jugendliche attraktiver zu machen. Das Deutschlandticket unterstreicht somit einmal mehr die Bedeutung eines kostengünstigen und unkomplizierten Schülertickets für ein Gelingen der Mobilitäts- und Verkehrswende.

Bei den Zahlen für die Meerbuscher Schülerinnen und Schüler ergibt sich ein gemischtes Bild. Während die Zahl der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler von 1.261 Schülerinnen und Schüler im Oktober 2023 auf zuletzt 1.224 im Oktober 2024 gesunken ist, stieg die Zahl der Selbstzahlenden von 527 auf 735 Schülerinnen und Schüler deutlich an. Insgesamt beziehen damit ausweislich der Zahlen von Oktober 2024 1.959 Meerbuscher Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket Schule entweder als anspruchsberechtigte oder selbstzahlende. In den Jahren zuvor waren es 1.684 (2022) und 1.788 (2023) anspruchsberechtigte und selbstzahlende Schülerticketinhaberinnen und –Inhaber.

Mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2025 werden nunmehr die rechtlichen Grundlagen für das Schuljahr 2025/2026 geschaffen, das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler auch über das laufende Schuljahr 2024/2025 hinaus fortzusetzen. Das Deutschlandticket Schule ist dabei an den Bestand des Deutschlandtickets geknüpft und immer um 20 Euro günstiger ist als der jeweils aktuelle Preis des regulären Deutschlandtickets (gegenwärtig 58 Euro). Vorbehaltlich keiner weiteren Preiserhöhung des Deutschlandtickets im Kalenderjahr 2025 hätten Schülerinnen und Schüler der Meerbuscher Schulen ohne Anspruch auf Fahrkostenübernahme somit auch nach Ablauf des Schuljahres 2024/2025 die Möglichkeit, das vergünstigte Deutschlandticket zum Preis von aktuell 38 Euro monatlich zu erwerben. Für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Fahrkostenübernahme gelten bis auf Weiteres die in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Eigenanteile.

Für die Änderung des Schokoticketvertrags zwischen der Stadt Meerbusch und dem Verkehrsunternehmen Rheinbahn AG bzw. dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist wie in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 bzw. in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025 ein Ergänzungsvertrag abzuschließen. Der Ergänzungsvertrag ändert den bestehenden (Schokoticket-)Vertrag und verpflichtet die Stadt Meerbusch, bisherige Zahlungen weiterhin zu leisten und auch die Eigenanteile weiter zu erheben und an das Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund weiterzuleiten, sofern sie dies bisher getan haben. Die Entscheidung gilt für alle Schülerinnen und Schüler einer Schulform. Dafür ist es bis zum 15. Juni abermals möglich und erforderlich, die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Schokotickets durch Einführung des Deutschlandtickets zu ersetzen. Andernfalls findet eine automatische Rückkehr zum Schokoticket statt. Vertragspartner sind die Stadt Meerbusch, das Verkehrsunternehmen (Rheinbahn AG) und der Verkehrsbund Rhein-Ruhr (VRR). Die Rückkehr zum Schokoticket ist mit erheblichem organisatorischen Aufwand verbunden und bedeutet, dass sämtliche ausgegebenen Chipkarten von der Rheinbahn AG eingezogen und ausgetauscht werden müssten. Es ist nicht auszuschließen, dass zu Beginn der Vertragslaufzeit am 1. August längst nicht alle Chipkarten ausgetauscht sind, sodass entweder nicht alle Schülerinnen und Schüler während der Sommerferien über ein Schokoticket verfügen oder ein zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr gültiges Deutschlandticket Schule nutzen. Es ist zudem fraglich, ob sämtliche Eltern und Erziehungsberechtigte über den Wechsel rechtzeitig informiert sein werden, sodass bei der Rheinbahn AG und der Stadt Meerbusch zumindest vorübergehend von einem höheren Beschwerdeaufkommen auszugehen ist.

Auswirkungen auf den lfd. Haushalt bei einer Beibehaltung des Deutschlandtickets gegenüber einer Rückkehr zum Schokoticket:

Bereits zum 1. Januar 2025 ist aufgrund des Preisanstiegs von neun Euro für das Deutschlandticket mit Mehrausgaben in Höhe von neun Euro je anspruchsberechtigtem Schüler je Monat zu rechnen. Diese bereits im vergangenen Jahr (2024) zu erwartenden Mehrausgaben wurde durch eine höhere Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2025 antizipiert, indem der Ansatz für die Schülerbeförderung bzw. das Sachkonto 52912000 unter dem PSP-Element 030.241.010 von 1.230.000 Euro (2024) auf 1.450.000 Euro (2025) abzüglich eines Globalen Minderaufwands von einem Prozent erhöht wurde. Mit Ablauf des 31. Juli 2025 endet der bestehende Ergänzungsvertrag.

Durch eine Fortsetzung des Deutschlandtickets Schule im Schuljahr 2025/2026 bzw. ab dem            1. August 2025 gegenüber einer Rückkehr zum Schokoticket ist für den Zeitraum August 2025 bis Juli 2026 mit voraussichtlichen Mehrausgaben in Form eines Zusatzbeitrages von insgesamt 226.210,14 Euro zu rechnen. Die Mehrkosten für das Deutschlandticket Schule sind neben der Teuerung des Deutschlandtickets damit zu erklären, dass Zahlungen für das Schokoticket nur für elf statt zwölf Monate zu leisten sind, da die Zahlungen für das Schokoticket während eines vom Verkehrsunternehmen bestimmten Ferienmonats (Juli oder August) ausgesetzt sind, währenddessen das Deutschlandticket Schule für zwölf Monate zu zahlen ist.

Sollte sich die Stadt Meerbusch für eine Rückkehr zum Schokoticket entscheiden, betrüge der zu entrichtende monatliche Pauschbetrag 56.881,26 Euro, was einer jährlichen Belastung von 625.693,86 Euro entspräche. Sollte sich die Stadt Meerbusch hingegen für die Beibehaltung des Deutschlandtickets Schule entscheiden, stiege die Belastung für den Haushalt um 226.210,14 auf 851.904,00 Euro. Der Zusatzbeitrag ist in Abstimmung mit dem Verkehrsunternehmen monatlich (14.110,74 Euro) oder durch eine Einmalzahlung (226.210,14 Euro) voraussichtlich im Sommer 2026 zu entrichten.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Mehraufwendungen in Höhe von ca. 227.000 Euro sind im HH 2025 nicht veranschlagt und müssen durch den Kämmerer überplanmäßig bereitgestellt werden.

Die Deckung erfolgt zunächst durch eine Rückerstattung in Höhe von voraussichtlich 63.081,65 Euro durch das Verkehrsunternehmen. Die Rückzahlung ergibt sich aus einer vorschriftsmäßigen Rückrechnung durch die Rheinbahn AG für den Zeitraum August 2024 bis Juni 2025. Hierbei wurde festgestellt, dass aufgrund einer tatsächlich niedrigeren Zahl anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schülern als ursprünglich zugrunde gelegt ein zu hoher Pauschbetrag geleistet wurde. Durch die Rückrechnung reduziert sich der monatliche Pauschalbetrag für die Monate August bis Dezember 2024 von 61.268,06auf 53.915,89Euro und für die Monate Januar bis Juni 2025 bedingt durch eine 5,5-prozentige Preissteigerung im VRR von 61.268,06auf 56.881,26Euro.

Daraus ergeben sich Überzahlungen von:

  • 7.352,17Euro monatlich (Aug.–Dez. 2024),
  • 4.386,80Euro monatlich (Jan.–Juni 2025).

Insgesamt entsteht so ein Rückerstattungsanspruch gegenüber der Rheinbahn AG in Höhe von knapp 63.000,00 Euro. Mit der Rückerstattung ist im Sommer 2025 zu rechnen.

Die weitere Deckung erfolgt zum einen durch Mittelbereitstellung durch den Fachbereich 5 in Höhe von 73.000 Euro aus dem Produkt 120.541.010 Straßen, Wege, Plätze Sachkonto 54310000 (Geschäftsaufwendungen / Knotenpunkt Haus Meer i. H. v. 48.000 Euro und Beauftragung Ingenieurbüro für Knotenpunkt Haus Meer i. H. v. 25.000 Euro).

Zum anderen werden Mittel in Höhe von insgesamt 91.000 Euro vom Service Immobilen aus dem Produkt 010.111.140 Technisches Gebäudemanagement Sachkonto 52152000 bereitgestellt. Die vom Service Immobilien bereitgestellten 91.000 Euro werden durch eine Mittelsenkung beziehungsweise -Streichungen bei den folgenden Maßnahmen erzielt:

  • die Maßnahme „2502 Isolierung Kelleraußenwand EHH“ wird von 99.000 um 40.000 auf 59.000 Euro reduziert,
  • die Maßnahme „2511 Ertüchtigung Blitzschutz“ (25.000 Euro) wird gestrichen und aus Mitteln der Allgemeinen Bauunterhaltung finanziert,

die Maßnahme „2513 Anpassung Aufzugsanlagen“ (26.000 Euro) wird gestrichen, da sie aus personellen Gründen derzeit nicht umsetzbar ist, notwendige sicherheitsrelevante Arbeiten werden erforderlichenfalls aus Mitteln der Allgemeinen Bauunterhaltung finanziert.


Alternativen:

Der Verlängerung für das Schuljahr 2025/2026 wird nicht zugestimmt.