Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Meerbusch (siehe Anlage) mit Wirkung zum 01.01.2026 zu beschließen.
Sachverhalt:
Die aktuelle Benutzungs- und Gebührensatzung wurde am 13.12.2018 vom Rat der Stadt Meerbusch beschlossen und trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
Sie wurde inhaltlich erweitert, rechtlich und organisatorisch aktualisiert sowie deutlich kunden- und betriebsorientierter formuliert (s. Anlage 2: Erläuterungen).
Während der Corona-Pandemie wurde auf eine Erhöhung der Gebühren gänzlich verzichtet. Aufgrund der ab dem Jahr 2024 deutlich steigenden Personalkosten (Entgelterhöhung zum 01.03.2024 / 01.04.2025) sind die Einnahmen bei den Jahresgebühren für Erwachsene anzupassen.
Mit der Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung werden die Ausleihgebühren, die Benutzungssatzung und die Gebührensatzung vom 01.01.2019 neu geregelt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Die Gebührenerhöhung wird im Produkt 040.272.010 (Stadtbibliothek), Sachkonto 4321 0000 (Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte) einkalkuliert.
Mit einer Erhöhung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte werden für den HH 2026 folgende Veränderungen erwartet:
Haushaltsjahr |
4321 0000: Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte |
2023 |
29.343,95€ |
2025 |
35.000,00€ |
2026 |
49.000,00€ |
Alternativen:
Keine