Betreff
Schuldnerberatung - Verlängerung der Vereinbarung mit dem Sozialdienst Kath. Männer Neuss e.V.
Vorlage
FB2/460/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. bis zum 31.12.2013 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer veränderten Finanzierungssituation auf Kreisebene in der Vereinbarung eine dementsprechende vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorzusehen.

 


Sachverhalt:

Die soziale Schuldnerberatung ist, soweit sie nach den Bestimmungen der Sozialgesetzbücher erfolgt, Aufgabe des örtlichen Trägers der Sozialhilfe bzw. des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Jobcenter). Der Rhein-Kreis Neuss hat mit verschiedenen Trägern der Schuldnerberatungsstellen hinsichtlich der flankierenden Maßnahmen nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII eine Leistungsvereinbarung getroffen, die eine kreisweite und bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt und orientiert an den Auslastungszahlen in den vergangenen Jahren ausgebaut wurde. Für Meerbusch werden seitens des Rhein-Kreis Neuss für die Leistungsempfänger nach SGB II und XII derzeit 10,3 Wochenstunden beim Sozialdienst Katholischer Männer Neuss (SKM)  finanziert.

Zusätzlich zu dem durch den Rhein-Kreis Neuss finanzierten und gesetzlich verpflichtenden Angebot wurde im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge in Meerbusch bereits zum 1. Oktober 1996 auf Wunsch der Stadt ein Beratungsangebot durch den etabliert. Aktuell besteht eine Vereinbarung der Stadt mit dem SKM für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2012. Basierend auf dieser Vereinbarung umfasst das städtisch finanzierte Beratungsangebot für die nicht unter SGB II oder XII fallenden Meerbuscherinnen und Meerbuscher aktuell 25 Wochenstunden. Die eingesetzte Fachkraft des SKM hat montags ganztägig und freitags vormittags „Bürozeiten“ in Meerbusch. Außerhalb dieser offiziellen Sprechzeiten ist die Schuldnerberatung telefonisch zu erreichen und Termine erfolgen zusätzlich nach Vereinbarung. Derzeit bezuschusst die Stadt Meerbusch die Schuldnerberatung des SKM jährlich mit 28.116 Euro. Das am Standort des Job-Centers an der Hochstraße in Meerbusch-Osterath untergebrachte Beratungsbüro wird mietfrei zur Verfügung gestellt.


Die Entwicklung der Schuldnerquoten und Fallzahlen zeigen die nachstehenden Tabellen:

Schuldnerquote pro Einwohner über 18 Jahre

 

2009

2010

2011

Deutschland

9,09%

9,50%

9,38%

Nordrhein- Westfalen

10,39%

10,88%

10,81%

Rhein-Kreis Neuss

9,25%

9,73%

9,83%

Stadt Meerbusch

6,64 %

6,77 %

6,67%

Quelle: Schuldneratlas Regionalraum Düsseldorf 2011

In 2011 wurden insgesamt 256 Beratungen durch die Entschuldungsstelle durchgeführt. In 191 Fällen konnten nähere Angaben zur Entstehung der Schuldenlage gemacht werden.  

 

Fallzahlen der Entschuldungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Männer

 

2009

2010

2011

Beratungen insgesamt, davon:

229

238

256

Beratungen mit abgeschlossener Anamnese

170

191

191

Beschäftigungsstatus

 

Selbstständig

6

5

6

Erwerbstätig

44

54

66

Rentner

13

17

14

Schüler/in

1

2

2

Arbeitslos 1 Jahr oder weniger

29

32

32

Arbeitslos länger als 1 Jahr

58

61

51

Student/in

1

1

1

Hausfrau/ Hausmann

14

17

19

Sonstiges

4

2

0

Quelle: Aufstellung der  Entschuldungsstelle des Sozialdienst Katholischer Männer (SKM)

Weitere Daten und Fakten sowie Informationen zu Beratungsgrundsätzen und –zielen des SKM Neuss e.V. können der als Anlage beigefügten Präsentation für das Jahr 2011 entnommen werden.


 

Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss

Das Sozialamt des Rhein-Kreis Neuss befasst sich auf Wunsch der Kommunen und vor dem Hintergrund des angestrebten Abschlusses einheitlicher Leistungsvereinbarungen derzeit mit der Schaffung einer kreiseinheitlichen Konzeption hinsichtlich der Kostenbeteiligungen an der Schuldnerberatung.

Diesbezüglich erfolgte eine Datenerhebung der kreisweiten Schuldnerberatung mit einem allerdings überraschenden Ergebnis. Während bislang davon ausgegangen wurde, dass der überwiegende Teil der Beratungen für die Rechtskreise des SGB II und XII erfolge, machen diese kreisweit lediglich 46,48 % der Gesamtfallzahlen aus.

 

Finanzierung Schuldnerberatung 2011

 

Anteil %

Aufwand Schuldnerberatung

884.657,82

100

Zuwendungen RKN

278.491,03

31,5

Zuwendungen Kommunen

231.099,51

26,1

Zuwendungen Sonstige und Trägeranteile

375.067,28

42,4

 

Aktuelle Aufteilung der kommunalen Anteile und Fallzahlen (ohne SGB II und XII):

 

Fallzahlen 2011

Zuschuss Kommune/
Gemeinde

Zuschuss Kommune/
Gemeinde je Fall

Neuss

778

101.677,00 €

130,69 €

Grevenbroich

129

23.782,00 €

184,36 €

Dormagen

261

21.300,00 €

81,61 €

Meerbusch

117

28.166,00 €

240,74 €

Kaarst

116

30.339,00 €

261,54 €

Korschenbroich

74

12.540,77 €

169,47 €

Jüchen

24

5.000,00 €

208,33 €

Rommerskirchen

36

8.344,74 €

231,80 €

Gesamt

1535

231.099,51 €

 

 

Aus der Tabelle wird zunächst deutlich, dass Fallzahlen und Kostenbeteiligung in der Gesamtrelation nicht miteinander korrespondieren.


Mit der kreisweiten Finanzierung der Schuldnerberatung und der Bewertung der vorliegenden Zahlen werden sich nunmehr zunächst die Sozialdezernenten befassen. Denkbar wäre eine Lösung entsprechend der Kostenbeteiligung der Kommunen an den Unterkunftskosten nach dem SGB II. Somit würde der RKN zunächst die gesamten Kosten tragen. Eine Refinanzierung durch die Kommunen würde dann hälftig anhand der Fallzahlen und hälftig über die Kreisumlage erfolgen. Auch eine ausschließliche Finanzierung über die Fallzahlen oder die Kreisumlage ist natürlich grundsätzlich möglich. Von Bedeutung ist letztlich auch, ob der RKN sich zukünftig auf die Kosten der Fälle nach SGB II und XII beschränkt oder weiterhin anteilig an den Fällen ohne Sozialleistungsbezug beteiligt.

Da die Entscheidung über die kreisweite Finanzierung aller Voraussicht nach auch die Vereinbarung mit dem SKM tangieren wird, schlägt die Verwaltung vor, diese zunächst für ein Jahr zu verlängern und mit einer entsprechenden Kündigungsklausel zu versehen, die im Falle der Umsetzung eines neuen kreisweiten Finanzierungsmodells Anwendung finden kann.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Der Zuschuss in Höhe von maximal 28.116,00  € wurde verwaltungsseitig bei den Mittelanmeldungen für den Haushalt 2013 berücksichtigt