Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. bis zum 31.12.2013 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer veränderten Finanzierungssituation auf Kreisebene in der Vereinbarung eine dementsprechende vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorzusehen.
Sachverhalt:
Die soziale Schuldnerberatung ist, soweit sie nach den
Bestimmungen der Sozialgesetzbücher erfolgt, Aufgabe des örtlichen Trägers der
Sozialhilfe bzw. des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende
(Jobcenter). Der Rhein-Kreis Neuss hat mit verschiedenen Trägern der
Schuldnerberatungsstellen hinsichtlich der flankierenden Maßnahmen nach den
Bestimmungen des SGB II und SGB XII eine Leistungsvereinbarung getroffen, die
eine kreisweite und bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt und orientiert an
den Auslastungszahlen in den vergangenen Jahren ausgebaut wurde. Für Meerbusch
werden seitens des Rhein-Kreis Neuss für die
Leistungsempfänger nach SGB II und XII derzeit 10,3 Wochenstunden beim Sozialdienst
Katholischer Männer Neuss (SKM) finanziert.
Zusätzlich zu dem durch den Rhein-Kreis Neuss finanzierten und
gesetzlich verpflichtenden Angebot wurde im Rahmen der allgemeinen
Daseinsvorsorge in Meerbusch bereits zum 1. Oktober 1996 auf Wunsch der Stadt
ein Beratungsangebot durch den etabliert. Aktuell besteht eine Vereinbarung der Stadt mit dem
SKM für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember
2012. Basierend auf dieser Vereinbarung umfasst das städtisch
finanzierte Beratungsangebot für die nicht unter SGB
II oder XII fallenden Meerbuscherinnen und Meerbuscher aktuell 25 Wochenstunden. Die eingesetzte
Fachkraft des SKM hat montags ganztägig und freitags vormittags „Bürozeiten“ in
Meerbusch. Außerhalb dieser offiziellen Sprechzeiten ist die Schuldnerberatung
telefonisch zu erreichen und Termine erfolgen zusätzlich nach Vereinbarung.
Derzeit bezuschusst die Stadt Meerbusch die Schuldnerberatung des SKM jährlich
mit 28.116 Euro. Das am Standort des Job-Centers an
der Hochstraße in Meerbusch-Osterath untergebrachte Beratungsbüro wird mietfrei
zur Verfügung gestellt.
Die Entwicklung der Schuldnerquoten und Fallzahlen zeigen die
nachstehenden Tabellen:
Schuldnerquote
pro Einwohner über 18 Jahre
|
2009 |
2010 |
2011 |
Deutschland |
9,09% |
9,50% |
9,38% |
Nordrhein-
Westfalen |
10,39% |
10,88% |
10,81% |
Rhein-Kreis
Neuss |
9,25% |
9,73% |
9,83% |
Stadt Meerbusch |
6,64 % |
6,77 % |
6,67% |
Quelle: Schuldneratlas Regionalraum Düsseldorf 2011
In 2011 wurden insgesamt 256
Beratungen durch die Entschuldungsstelle durchgeführt. In 191 Fällen konnten nähere Angaben zur Entstehung der
Schuldenlage gemacht werden.
Fallzahlen
der Entschuldungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Männer
|
2009 |
2010 |
2011 |
Beratungen
insgesamt, davon: |
229 |
238 |
256 |
Beratungen mit abgeschlossener Anamnese |
170 |
191 |
191 |
Beschäftigungsstatus |
|
||
Selbstständig |
6 |
5 |
6 |
Erwerbstätig |
44 |
54 |
66 |
Rentner |
13 |
17 |
14 |
Schüler/in |
1 |
2 |
2 |
Arbeitslos 1 Jahr oder weniger |
29 |
32 |
32 |
Arbeitslos länger als 1 Jahr |
58 |
61 |
51 |
Student/in |
1 |
1 |
1 |
Hausfrau/ Hausmann |
14 |
17 |
19 |
Sonstiges |
4 |
2 |
0 |
Quelle: Aufstellung der
Entschuldungsstelle des Sozialdienst Katholischer Männer (SKM)
Weitere Daten und
Fakten sowie Informationen zu Beratungsgrundsätzen und –zielen des SKM Neuss
e.V. können der als Anlage beigefügten Präsentation für das Jahr 2011 entnommen
werden.
Finanzierung
der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss
Das Sozialamt des
Rhein-Kreis Neuss befasst sich auf Wunsch der Kommunen und vor dem Hintergrund
des angestrebten Abschlusses einheitlicher Leistungsvereinbarungen derzeit mit
der Schaffung einer kreiseinheitlichen Konzeption hinsichtlich der
Kostenbeteiligungen an der Schuldnerberatung.
Diesbezüglich
erfolgte eine Datenerhebung der kreisweiten Schuldnerberatung mit einem
allerdings überraschenden Ergebnis. Während bislang davon ausgegangen wurde,
dass der überwiegende Teil der Beratungen für die Rechtskreise des SGB II und
XII erfolge, machen diese kreisweit lediglich 46,48 % der Gesamtfallzahlen aus.
Finanzierung
Schuldnerberatung 2011
|
€ |
Anteil % |
Aufwand Schuldnerberatung |
884.657,82 |
100 |
Zuwendungen RKN |
278.491,03 |
31,5 |
Zuwendungen Kommunen |
231.099,51 |
26,1 |
Zuwendungen Sonstige und
Trägeranteile |
375.067,28 |
42,4 |
Aktuelle Aufteilung der
kommunalen Anteile und Fallzahlen (ohne SGB II und XII):
|
Fallzahlen 2011 |
Zuschuss Kommune/ |
Zuschuss Kommune/ |
Neuss |
778 |
101.677,00 € |
130,69 € |
Grevenbroich |
129 |
23.782,00 € |
184,36 € |
Dormagen |
261 |
21.300,00 € |
81,61 € |
Meerbusch |
117 |
28.166,00 € |
240,74 € |
Kaarst |
116 |
30.339,00 € |
261,54 € |
Korschenbroich |
74 |
12.540,77 € |
169,47 € |
Jüchen |
24 |
5.000,00 € |
208,33 € |
Rommerskirchen |
36 |
8.344,74 € |
231,80 € |
Gesamt |
1535 |
231.099,51 € |
|
Aus der Tabelle wird zunächst
deutlich, dass Fallzahlen und Kostenbeteiligung in der Gesamtrelation nicht
miteinander korrespondieren.
Mit
der kreisweiten Finanzierung der Schuldnerberatung und der Bewertung der
vorliegenden Zahlen werden sich nunmehr zunächst die Sozialdezernenten
befassen. Denkbar wäre eine Lösung entsprechend der Kostenbeteiligung der
Kommunen an den Unterkunftskosten nach dem SGB II. Somit würde der RKN zunächst
die gesamten Kosten tragen. Eine Refinanzierung durch die Kommunen würde dann
hälftig anhand der Fallzahlen und hälftig über die Kreisumlage erfolgen. Auch
eine ausschließliche Finanzierung über die Fallzahlen oder die Kreisumlage ist
natürlich grundsätzlich möglich. Von Bedeutung ist letztlich auch, ob der RKN
sich zukünftig auf die Kosten der Fälle nach SGB II und XII beschränkt oder
weiterhin anteilig an den Fällen ohne Sozialleistungsbezug beteiligt.
Da die Entscheidung über die kreisweite Finanzierung aller Voraussicht nach auch die Vereinbarung mit dem SKM tangieren wird, schlägt die Verwaltung vor, diese zunächst für ein Jahr zu verlängern und mit einer entsprechenden Kündigungsklausel zu versehen, die im Falle der Umsetzung eines neuen kreisweiten Finanzierungsmodells Anwendung finden kann.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Zuschuss in Höhe von maximal
28.116,00 € wurde verwaltungsseitig bei
den Mittelanmeldungen für den Haushalt 2013 berücksichtigt