Beschlussvorschlag:
Der Sonderausschuss für die Zukunft der Feuerwehr empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, die Beauftragung von externen Beratern zur Untersuchung der Organisationsstruktur des Fachbereichs 12 hinsichtlich der erforderlichen personellen hauptamtlichen Besetzung zu beschließen.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 16.
Dezember 2021 hat der Rat der Stadt Meerbusch die Umsetzung des von der
Verwaltung vorgelegten Brandschutzbedarfsplans (BSBP) 2021 – 2026 gemäß
Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 09.
Dezember 2021 beschlossen. In diesem werden unter anderem allgemeine Aussagen
über zukünftige zu schaffende personelle Ressourcen getroffen.
Gemäß § 11 des Gesetzes über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) ist der
Leiter der Feuerwehr unter anderem für die innere Organisation, die ständige
Einsatzbereitschaft und den Einsatz der Feuerwehr gegenüber der Gemeinde
verantwortlich. Vor dem Hintergrund dieser Organisationsverantwortung und zur
Minderung des Risikos eines etwaigen Organisationsverschuldens sollen die
Aussagen aus dem aktuellen Brandschutzbedarfsplan konkretisiert werden und für
dessen Fortschreibung allen Verantwortlichen eine Planungssicherheit geben.
Zudem soll ein reibungsloser, rechtskonformer und verantwortungsvoller Dienstbetrieb
nachhaltig sichergestellt werden. Hierzu
sind bereits in der letzten Informationsvorlage FB12/0765/2024 und im
Brandschutzbedarfsplan zum einen die perspektivische Etablierung einer
Besetzung der Wehrleitung mit hauptamtlichen Kräften und die Erweiterung der
hauptamtlichen Verwaltung der Feuerwehr um einzelne Sachgebiete, die aktuell
von den ehrenamtlich besetzten Arbeitskreisen bearbeitet werden, als notwendig
beschrieben. Der Leiter der Feuerwehr stellt sein Amt zum 01.06.2026 zur
Verfügung. Seitens der Wehrleitung wurden hierzu hinsichtlich der erforderlichen
Verwaltungsstruktur innerhalb des Fachbereiches erste grundsätzliche
Überlegungen angestrengt, die perspektivisch die Besetzung der Sachgebiete
Innere Organisation, Ausbildung, Technik und Einsatzplanung mit ausreichend
qualifiziertem Personal vorsehen. Zudem ist aktuell bereits festzustellen, dass
der Bereich „Vorbeugender Brandschutz“, nicht zuletzt auf Grund der Anzahl der
brandschaupflichtigen Objekte (aktuell rund 539), personell nicht ausreichend
besetzt ist und zurzeit mit einem Mitarbeiter aus der Einsatzabteilung
verstärkt werden muss. Sofern die Übernahme der Funktion einer
Brandschutzdienststelle weiterverfolgt werden soll, ist hierzu eine weitere
Stelle erforderlich.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass die
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Prüf- und
Wartungsintervalle der sachlichen Ausstattung aktuell personell nicht
vollständig geleistet werden kann.
Vor diesem Hintergrund soll eine Analyse
der Ist-Struktur erfolgen, die eine belastbare, unabhängige und eindeutig
fachlich begründete Aussage darüber trifft, wie zukünftig die Abteilungen und
Sachgebiete bzw. Werkstätten des Fachbereichs 12 personell mit hauptamtlichem
Personal zu besetzen sind. Nach Meinung der Verwaltung und Wehrleitung ist eine
externe Betrachtung der jetzigen und der perspektivisch anwachsenden Struktur
erforderlich. Dies auch vor dem Hintergrund der jetzt schon sehr hohen
Belastung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Durch zurzeit sechs rein
ehrenamtlich besetzte Arbeitskreise kann die Erfüllung der Aufgaben gemäß BHKG
NRW aktuell nur bedingt gewährleistet werden.
Durch die Organisationsuntersuchung soll ein Ist- / Soll Vergleich der
personellen Besetzung der Abteilungen, Sachgebiete und Werkstätten der
Verwaltung der Feuerwehr und deren Ausstattung zur Erfüllung aller
Pflichtaufgaben nach Weisung durch das BHKG NRW für eine Feuerwehr in der Größe
der Feuerwehr Meerbusch durchgeführt werden. Dies aber auch unter
Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der anwachsenden
Einwohnerzahl perspektivisch für die Folgejahre. Betrachtet werden sollen auch
die Aufgaben, die durch andere Rechtsgrundlagen und Regelwerke verpflichtend
durchzuführen sind, wie z. B. Geräteprüfungen. Dabei ist ein interkommunaler
Vergleich hilfreich und wünschenswert.
Der abwehrende Brandschutz und die personelle und sächliche Ausstattung des Einsatzdienstes und die Standorte der ehrenamtlichen Einheiten sollen ausdrücklich nicht Bestandteil der Untersuchung sein, da es hierzu bereits belastbare und durch die Kommunalagentur NRW verifizierte Aussagen im aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplan gibt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt.
Die Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich ca. 24.000 € stehen beim Produkt 010.111.070 Zentrale Leistungen, Orga. u. Stadtarchiv, Sachkonto 52910000 Aufwendungen f.sonstige Dienstleistungen zur Verfügung.
Alternativen:
./.
