Betreff
Organisationsuntersuchung des Fachbereichs Feuerwehr hinsichtlich der zukünftig erforderlichen Strukturen und personellen Besetzung
Vorlage
FB12/0154/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sonderausschuss für die Zukunft der Feuerwehr empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, die Beauftragung von externen Beratern zur Untersuchung der Organisationsstruktur des Fachbereichs 12 hinsichtlich der erforderlichen personellen hauptamtlichen Besetzung zu beschließen.


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 hat der Rat der Stadt Meerbusch die Umsetzung des von der Verwaltung vorgelegten Brandschutzbedarfsplans (BSBP) 2021 – 2026 gemäß Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 09. Dezember 2021 beschlossen. In diesem werden unter anderem allgemeine Aussagen über zukünftige zu schaffende personelle Ressourcen getroffen.

Gemäß § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) ist der Leiter der Feuerwehr unter anderem für die innere Organisation, die ständige Einsatzbereitschaft und den Einsatz der Feuerwehr gegenüber der Gemeinde verantwortlich. Vor dem Hintergrund dieser Organisationsverantwortung und zur Minderung des Risikos eines etwaigen Organisationsverschuldens sollen die Aussagen aus dem aktuellen Brandschutzbedarfsplan konkretisiert werden und für dessen Fortschreibung allen Verantwortlichen eine Planungssicherheit geben. Zudem soll ein reibungsloser, rechtskonformer und verantwortungsvoller Dienstbetrieb nachhaltig sichergestellt werden. Hierzu sind bereits in der letzten Informationsvorlage FB12/0765/2024 und im Brandschutzbedarfsplan zum einen die perspektivische Etablierung einer Besetzung der Wehrleitung mit hauptamtlichen Kräften und die Erweiterung der hauptamtlichen Verwaltung der Feuerwehr um einzelne Sachgebiete, die aktuell von den ehrenamtlich besetzten Arbeitskreisen bearbeitet werden, als notwendig beschrieben. Der Leiter der Feuerwehr stellt sein Amt zum 01.06.2026 zur Verfügung. Seitens der Wehrleitung wurden hierzu hinsichtlich der erforderlichen Verwaltungsstruktur innerhalb des Fachbereiches erste grundsätzliche Überlegungen angestrengt, die perspektivisch die Besetzung der Sachgebiete Innere Organisation, Ausbildung, Technik und Einsatzplanung mit ausreichend qualifiziertem Personal vorsehen. Zudem ist aktuell bereits festzustellen, dass der Bereich „Vorbeugender Brandschutz“, nicht zuletzt auf Grund der Anzahl der brandschaupflichtigen Objekte (aktuell rund 539), personell nicht ausreichend besetzt ist und zurzeit mit einem Mitarbeiter aus der Einsatzabteilung verstärkt werden muss. Sofern die Übernahme der Funktion einer Brandschutzdienststelle weiterverfolgt werden soll, ist hierzu eine weitere Stelle erforderlich.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Prüf- und Wartungsintervalle der sachlichen Ausstattung aktuell personell nicht vollständig geleistet werden kann.

Vor diesem Hintergrund soll eine Analyse der Ist-Struktur erfolgen, die eine belastbare, unabhängige und eindeutig fachlich begründete Aussage darüber trifft, wie zukünftig die Abteilungen und Sachgebiete bzw. Werkstätten des Fachbereichs 12 personell mit hauptamtlichem Personal zu besetzen sind. Nach Meinung der Verwaltung und Wehrleitung ist eine externe Betrachtung der jetzigen und der perspektivisch anwachsenden Struktur erforderlich. Dies auch vor dem Hintergrund der jetzt schon sehr hohen Belastung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Durch zurzeit sechs rein ehrenamtlich besetzte Arbeitskreise kann die Erfüllung der Aufgaben gemäß BHKG NRW aktuell nur bedingt gewährleistet werden.

Durch die Organisationsuntersuchung soll ein Ist- / Soll Vergleich der personellen Besetzung der Abteilungen, Sachgebiete und Werkstätten der Verwaltung der Feuerwehr und deren Ausstattung zur Erfüllung aller Pflichtaufgaben nach Weisung durch das BHKG NRW für eine Feuerwehr in der Größe der Feuerwehr Meerbusch durchgeführt werden. Dies aber auch unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der anwachsenden Einwohnerzahl perspektivisch für die Folgejahre. Betrachtet werden sollen auch die Aufgaben, die durch andere Rechtsgrundlagen und Regelwerke verpflichtend durchzuführen sind, wie z. B. Geräteprüfungen. Dabei ist ein interkommunaler Vergleich hilfreich und wünschenswert.

Der abwehrende Brandschutz und die personelle und sächliche Ausstattung des Einsatzdienstes und die Standorte der ehrenamtlichen Einheiten sollen ausdrücklich nicht Bestandteil der Untersuchung sein, da es hierzu bereits belastbare und durch die Kommunalagentur NRW verifizierte Aussagen im aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplan gibt.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt.

Die Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich ca. 24.000 € stehen beim Produkt 010.111.070 Zentrale Leistungen, Orga. u. Stadtarchiv, Sachkonto 52910000 Aufwendungen f.sonstige Dienstleistungen zur Verfügung.


Alternativen:

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