Bestimmung des Standortes
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Standort Badener
Weg/Laacher Weg für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum in
der Böhlersiedlung und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 298 fortzuführen.
Sachverhalt:
Standortuntersuchung
Die Untersuchung erfolgte unter der Annahme der
im Oktober 2012 veröffentlichten neuen LVR Empfehlungen zur Errichtung von
Kindertagesstätten und einer realistischen Größe für eine fünfgruppige,
zweigeschossige Kindertagesstätte sowie den Flächenerfordernissen eines
Familienzentrums.
LVR
Empfehlung
Die neue Richtlinie der LVR ist inzwischen per
Rundschreiben in Kraft gesetzt worden. Danach können für zukünftige
Neubauvorhaben die notwendigen Flächen geringfügig verkleinert und optimiert
werden, Außenflächen können ebenfalls geringfügig kleiner werden, da nun die
Anzahl der Kinder und nicht mehr eine Gruppenpauschalisierung angesetzt wird.
Die Verwaltung unterstellt hieraus abgeleitet einen
Grundstücksflächenbedarf von mindestens 2500 m2 für einen neuen
qualifizierten Kita-Standort mit seinen notwendigen Freiraum- und Erschließungsflächen.
Darauf aufbauend wurden
Standortuntersuchungen für fünf denkbare Standorte mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:
A. Standort: bisheriges
Kindertagesstättengelände „Am Sonnengarten“
Neubau
durch die GWH am alten Standort
Die GWH geht bei einer „Grobkalkulationen“ von
einem grundsätzlichen Flächenbedarf für eine Kita-Nutzung von rd. 2.500 m2
aus, wobei eine Restfläche von 800 - 1.000 m2 auf dem vorhandenen
Kita-Grundstück für Ergänzungsbauten erhalten bleibt. Weiterhin hat die GWH
gleichbleibende Baukosten wie am Standort Badener Weg / Laacher Weg angenommen
und lediglich eine unterjährige Baukostensteigerung unterstellt.
Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen ist am
Altstandort eine Miete von ca. 15,35 €/m2
zu erwarten. (vergl. hierzu Pkt. C, Miete am Standort Badener Weg/Laacher Weg)
(kitaoptimierte)
Containerunterbringung während der Bauzeit
Zur Errichtung der neuen Kita am alten Standort ist die Unterbringung der
Kinder aus dem „Sonnengarten“ (6 Gruppen!) für die Dauer der Bauzeit unumgänglich.
Für eine Standzeit von ggf. 7 Monaten ist nach telefonischer Preisinformation
bei entsprechenden Firmen mit einer Container-Miete in Höhe von mind. 250.000 € zu rechnen; Einige Firmen
kalkulieren sogar erst ab 12 Monaten Standzeit, da der Aufwand für den Auf- und
Abbau und die Anschlusskosten an die Infrastruktur sehr hoch ist. Diese Kosten
müsste die Stadt übernehmen.
Grundstückskauf
Sollte die Stadt Meerbusch die Grundstücksfläche
von ca. 2.500 m2 erwerben wollen, so ist von einem Wert i.H.v.
600.000 - 650.000 € auszugehen; dies ist den Ankaufsparametem des Kaufvertrages
Corpus Sireo / GWH geschuldet.
Alternative Unterbringung in
vorhandenen GWH-Wohngebäuden
Eine alternative Unterbringung der Kinder aus dem Sonnengarten in
vorhandenen Wohngebäuden scheidet nach Aussage der GWH aus, da aufgrund einer
zwischenzeitlich erreichten hohen Vermietungsquote nicht genügend Wohnungen zur
Verfügung stehen und die verbleibenden leerstehenden Wohnungen nicht einfach in
einem Gebäude zusammenzulegen sind.
Bau
einer neuen Kita auf den heutigen Außenflächen der Kita „Sonnengarten“ bei
weitergehender Teilnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten
Diese Variante unterstellt, dass zunächst die neue Kita im Außengelände
der Kita Sonnengarten errichtet wird und dann der Sonnengarten - nach Umzug der
Kinder in das neue Gebäude - abgebrochen werden kann. Das vorhandene
Außengelände ist topographisch in Form einer Mulde angelegt, so dass bei einem
Neubau die besonderen Randbedingungen zur Führung des Regenwassers und zur
Ableitung des Abwassers eine wichtige Rolle spielen. Der Verlust von
vorhandenen, wertvollen Bäumen in den heutigen Außenflächen müsste akzeptiert
werden.
Die Erschließung könnte weiterhin über die Straße „Am Sonnengarten“
erfolgen. Die Baumaßnahme kann durch eine Wohnergänzungsbebauung im Bereich der
Straße Am Farnacker ergänzt werden.
Eine weitere Konkretisierung des Mulden-Standortes erfolgte jedoch
nicht, da neben den städtebaulichen Gewichtung der anzutreffende hohe
Grundwasserstand sowie die angrenzenden Kanalhöhen eher gegen den Standort für
eine Kita spricht. Auf Grund der Kanalsohlhöhen und der Entfernung zum nächsten
Kanal müssten zusätzliche Mehrkosten zur Anbindung des Regen- sowie
Schmutzwassers mittels Pumpen kalkuliert werden:
Das Risiko einer Überschwemmung bei einem Starkregenereignis wäre
dennoch nicht auszuschließen, da die Rückstauebene (= Kanaldeckelhöhe) ca. 1.30
m höher als das Geländeniveau liegt. Eine Auffüllung des Geländes ist aus
städtebaulichen Gründen und unter Berücksichtigung des schützenswerten
Baumbestands nicht sachgerecht und nicht empfehlenswert.
Für die Realisierung einer barrierefreien KITA wäre in jeden Fall ein
Neubau am höher gelegenen Standort der vorhandenen Kita „Sonnengarten“ zu
favorisieren.
Auch bei dieser Variante würde die GWH eine ca.
Miete von 15,35 €/m2 beim Bau der Kita durch die GWH ansetzen.
Sollte die Stadt oder ein anderer Investor bauen, ist ein Kaufpreis für das Grundstück
i.H. von 600.000 - 650.000 € zusätzlich zu den Baukosten aufzubringen.
Unter ergänzender Beachtung der städtebaulichen
Analyse aller Standorte (siehe „Untersuchung von Standortalternativen
Kindertagesstätte “Sonnengarten“, Dr.- Ing. Nolte vom 3. September 2012 /
Anlage zur Niederschrift des Ausschusses für Planung und Liegenschaften, Sozialausschusses,
Jugendhilfeausschusses und Integrationsrates von 29. August 2012) wird der
Alt-Standort am Sonnengarten daher von der Verwaltung nicht favorisiert.
ca. 4200 m2 Am
Sonnengarten
B. Standort Bürgerwiese am
AWO-Gebäude
Auch hier handelt es sich um eine Muldenlage, die
vor Errichtung der Pumpstation am Römerweg (siehe Pkt. D) ehemals als
Auffangbecken für Niederschlagswasser der Siedlung diente. Somit wären bei
einem Neubau mit verpflichtenden barrierefreien Zugängen ebenfalls
kostenerhöhende Auffüllungen (siehe Pkt. A) erforderlich, da die vorhandene
Rückstauebene oberhalb der Geländehöhen liegt.
Darüber hinaus sind auf diesem Grundstück die
benötigten Bau- und Erschließungsflächen unter Berücksichtigung der
baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen, der nachzuweisenden Stellplätze,
Feuerwehrzufahrt, An- und Ablieferung, Kanalanschluss, etc. und unter Beachtung
des zu schützenden Baumbestandes bei einer zweigeschossigen Bauweise nicht
wirtschaftlich darstellbar.
Der Vorschlag eines dreigeschossigen Baukörpers
(geringere Grundfläche) mit Anhebung des Erdgeschoss-Niveaus auf
Kanaldeckelhöhe, wäre mit einer KITA-Nutzung nicht vereinbar und vom
organisatorischen Ablauf ungünstig.
Unter ergänzender Beachtung der städtebaulichen
Analyse aller Standorte (siehe „Untersuchung von Standortalternativen
Kindertagesstätte “Sonnengarten“, Dr.-
Ing. Nolte vom 3. September 2012 / Anlage zur Niederschrift des Ausschusses für
Planung und Liegenschaften,
Sozialausschusses, Jugendhilfeausschusses und Integrationsrates von 29. August
2012) wird der Standort von der Verwaltung daher nicht favorisiert.
ca. 2100 m2 Bürgerwiese
C. Standort: Badener Weg/Laacher
Weg
Die bisher verhandelten Konditionen mit einer
Miete von 10,95 €/m² indexiert um
1,5% p.a. für eine Laufzeit von 25 Jahren (plus
einer wechselseitigen Option von 5 Jahren) wurden erneut von der GWH bestätigt.
Hier wirkt sich die Erbbaurechtssituation (Wert ca. 3.000,- € p.a.), gekoppelt
mit einer baulichen Wiedernutzung auf dem dann ehem. Kindergartengrundstück „Am
Sonnengarten“ positiv auf die Kalkulation aus.
Der Erbbaurechtsbetrag zwischen GWH und Kirche
entspricht dem aktuellen Vertrag. Denkbar wäre auch eine Übertragung des
Erbbaurechts an die Stadt, die dann an diesem Grundstück selbst bauen könnte.
Dabei ist jedoch in Folge der dann notwendigen Neuverhandlung des Vertrages ein
höherer Erbbauzins anzunehmen.
Darüber hinaus ist es möglich, das
Familienzentrum in das Erdgeschoss des westlich angrenzenden Mehrfamilienhauses
am Laacher Weg 63 zu integrieren, so dass der Kita-Neubau beschränkt auf die
förderfähige Fläche für 5 Gruppen gemäß Raumprogramm des LVR begrenzt werden
kann. Das Gebäude Laacher Weg 63 gehört der GWH und unterliegt nicht den
Bindungen der Sozialcharta. Eine direkte Verbindung zwischen Kita-Neubau und Familienzentrum
könnte durch eine Überdachung oder einen Glasanbau realisiert werden
(Detailplanung). Der Zugang zur neuen Kita soll somit nicht unmittelbar vom
Laacher Weg aus erfolgen, sondern seitlich aus dem Bauwich heraus. Die
notwendigen Stellplätze für die Mitarbeiter/innen und für Eltern, die ihre
Kinder mit dem Kfz zur Kita bringen bzw. abholen, sollen am Badener Weg
angeordnet werden, was im Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 298
bereits konzeptionell berücksichtigt wurde. Von dort aus wird ein neuer Zuweg
zur Kita gebaut, so dass Kinder und Eltern ohne Verkehrsgefährdung die Kita
erreichen können (Detailplanung).
Die GWH erklärt sich darüber hinaus bereit,
freiwillige begleitende verkehrsberuhigende Gestaltungsmaßnahmen im Bereich des
Laacher Weges kostenneutral zu übernehmen. Für eine kalkulatorische Betrachtung
und Finanzierungsdarstellung in den Gremien der GWH ist die politische
Entscheidung über zugestandene bauliche Ergänzungsflächen aus dem
Teilraumentwicklungsplan hilfreich und erst dann weiter konkretisierbar.
Unter Berücksichtigung der für die Stadt
entstehenden Kosten sowie unter ergänzender Beachtung der städtebaulichen
Analyse aller Standorte (siehe „Untersuchung von Standortalternativen
Kindertagesstätte “Sonnengarten“, Dr.-
Ing. Nolte vom 3. September 2012 / Anlage zur Niederschrift des Ausschusses für
Planung und Liegenschaften, Sozialausschusses, Jugendhilfeausschusses und
Integrationsrates von 29. August 2012) wird
dieser Standort von der Verwaltung favorisiert.
arken Kita Fam.-Zentr.
ca. 2800 m2 Badener
Weg / Laacher Weg
D. Standort: Abenteuerspielplatz
Das städtische Grundstück eignet sich aufgrund
der peripheren, nicht integrierten Lage, der erheblichen Lärmbelastung durch
die benachbarte Autobahn und der Nähe zur Hochspannungsfreileitung nicht als Standort für eine Kita mit
relevanter Freiflächennutzung.
Ein Grundstückskauf käme zwar nicht zum Tragen,
die Kosten für einen städtischen Kita-Neubau (zusätzl. jährliche
Unterhaltungskosten), bzw. Mietkosten für einen Neubau durch einen anderen
Betreiber sind dabei dem Angebot der GWH für den Standort Badener Weg / Laacher
Weg entgegen zu stellen.
Unter ergänzender Beachtung der städtebaulichen
Analyse aller Standorte (siehe „Untersuchung von Standortalternativen
Kindertagesstätte “Sonnengarten“, Dr.-
Ing. Nolte vom 3. September 2012 / Anlage zur Niederschrift des Ausschusses für
Planung und Liegenschaften, Sozialausschusses, Jugendhilfeausschusses und
Integrationsrates von 29. August 2012) wird der Standort von der Verwaltung nicht empfohlen.
ca. 2800 m2 Abenteuerspielplatz
E. Standort: Römerstraße / Am
Kniekamp
Eine ausreichenden Flächengröße am Standort Römerstraße / Am Kniekamp
bedingt die Einbeziehung der GWH-Flächen an der Römerstraße sowie die
städtische Spielplatzfläche. Gleichzeitig ist die vorhandene zentrale
Pumpstation besonders zu beachten. Die Überbauung oder Änderungen mindestens
eines der sternförmig unterhalb des Spielplatzes und tlw. unter der GWH-Fläche
verlaufender Kanäle bedeutet einen erheblichen Kostenmehraufwand. Hiervon ist
grundsätzlich abzuraten. Teilweise liegen Kanäle in ca. 4.50 Tiefe und dürfen,
um eine unmittelbare Reparaturzugänglichkeit nicht zu behindern, nicht überbaut
werden.
Eine Veräußerung des Spielplatz-Grundstücks würde die komplette
Umverlegung aller Kanäle bedingen, da an dieser Stelle die Hauptsammelleitung
vieler Strassen, auch aus den Stadtteilbereich westlich der Römerstraße,
aufeinander treffen. Hier ist eine sehr hohe Betriebssicherheit zu
gewährleisten. Alle Kanäle müssen zugänglich sein bzw. angefahren werden
können.
Unter Annahme, dass die GWH diesen Mehraufwand
tragen würde, wäre der zum Teil erhaltenswerte und relativ dichte alte
Baumbestand auf dem heutigen Spielplatzgelände bei optimierter Lage eines
Kitagebäudes (Gruppenräume nach Süden/Südwesten) tlw. abgängig. Des Weiteren
wurde der vorhandene Spielplatz für Kinder im Alter von 3 bis.14 Jahren sowie
der vorhandene Bolzplatz im Jahre 2002 komplett saniert und ist erst zu 2/3
abgeschrieben. Eine nächste Sanierung steht somit erst in 10 Jahren an. Ein
neuer Spielplatz an anderer Stelle wäre mit Kosten in Höhe von ca.126.000 €,
ggf. zuzügl. Demontagekosten anzusetzen. Eine Verlegung des Bolzplatzes ist,
ebenfalls nicht unproblematisch, zumal ein adäquater Wohngebiets-Standort fehlt
und neue Bolzplatz-Standorte kaum - von der immissionsschutzrechtlichen Lage
abgesehen - nicht auf eine hohe nachbarschaftliche Toleranz stoßen.
Demnach kommt für ein Baufenster nur die direkte
Lage an der Römerstraße in Betracht. Eine optimale Gebäudeausrichtung des
Kitagebäudes (Gruppenräume nach Süden/Südwesten) wäre jedoch nicht möglich. Da
die vorhandene Bushaltestelle eine direkte An- und Abfahrt blockiert, ist die
Erschließung (v.a. für Rettungsfahrzeuge und die Müllentsorgung) nur über die
Straße Am Kniekamp möglich. Dies ist verkehrstechnisch höchst problematisch und
kann nicht empfohlen werden. Die Straße Am Kapittelsbusch endet vor der
Pumpstation und eine Zugänglichkeit zum Kitagebäude müsste über die
Spielplatzfläche/KitaAußenbereich erfolgen. Auch dieses Zenario ist nicht sachgerecht.
Darüber hinausgehende größere Umbaumaßnahmen der vorhandnen Verkehrsflächen
bedingen jeweils einen Mehrkostenaufwand.
Unter Beachtung der gravierenden Hindernisse
durch die Zuleitungen zur Pumpstation, der verkehrstechnisch beschränkten
Erschließungsmöglichkeiten, der Spielplatzerwägung sowie unter Berücksichtigung
der städtebaulichen Analyse aller Standorte (siehe „Untersuchung von
Standortalternativen Kindertagesstätte “Sonnengarten“, Dr.- Ing. Nolte vom 3. September 2012 /
Anlage zur Niederschrift des Ausschusses für Planung und Liegenschaften,
Sozialausschusses, Jugendhilfeausschusses und Integrationsrates von 29. August
2012) kann der Standort von der Verwaltung nicht
empfohlen werden.
ca. 2400 m2 Römerstraße
/ Am Kniekamp
Fazit:
Unter Abwägung aller vorgenannten
Kriterien kommt aus Sicht der Verwaltung für die Entscheidung des neuen
Kita-Standortes innerhalb der Böhlersiedlung nur der Standort Badener Weg /
Laacher Weg in Betracht.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Eine
aktualisierte Kostenermittlung zum favorisierten Standort Badener Weg / Laacher
Weg ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Kosten
einer Mietfinanzierung der Kita "Sonnengarten" für die Dauer von 25
Jahren am Standort der derzeitigen Einrichtung ist in Anlage 2 dargestellt.
Hinzu kämen mindestens 250.000 € Mietkosten für die temporäre
Containerunterbringung.
Alternativen:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt einen anderen Standort zu beschließen: