Betreff
Anpassung der Vereinbarung mit der Caritas Wohnungsnothilfe
Vorlage
FB22/0146/2025
Aktenzeichen
FB 22 / 6
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat die Anpassung der bestehenden Vereinbarung über die sozialpädagogische Betreuung von Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind, mit der Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH dahingehend zu beschließen, dass bei Vorlage eines Ablehnungsbescheides über die Landesmittel zur Finanzierung der halben Beratungsstelle für das Jahr 2026 die Stadt Meerbusch als Ausfallbürge die Kostenübernahme dieser Stelle zusichert.


Sachverhalt:

Gemäß der bisherigen Beratungen im Ausschuss und der Niederschrift zum Sozialausschuss vom 06.03.2025 soll die bestehende Vereinbarung über die sozialpädagogische Betreuung von Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind, mit der Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH durch die Verwaltung so angepasst werden, dass bei Vorlage eines Ablehnungsbescheides über die Landesmittel zur Förderung und Kostentragung der vorgenannten halben Stelle, die Stadt Meerbusch als Ausfallbürge einspringt und für das Haushaltsjahr 2026 die Kosten für die halbe Stelle tragen wird.

Hiermit soll für die Mitarbeiter*innen der Wohnungsnothilfe und die Caritas als deren Arbeitgeber Planungssicherheit geschaffen werden.

Im Rahmen dieser Vereinbarung obliegen der Caritas seit 2013 die Beratung und Begleitung der von Wohnungslosigkeit gefährdeten oder bereits betroffenen Personen zwecks Erhaltung oder Ersatzbeschaffung von regulärem Wohnraum in Meerbusch. Dazu bedarf es neben dem ständigen Austausch mit den Klienten und der Stadtverwaltung auch einer intensiven Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Fachdiensten und der Wohnungswirtschaft. Wohnraumrecherche (weit über Meerbuscher Grenzen hinaus), Netzwerkarbeit, Kontaktpflege und Vermittlung zwischen Klienten und Vermietern gehört ebenso dazu.

Aktuell erfolgt die Betreuung der Klient*innen von zwei Teilzeitkräften. Dabei wird eine durch den bestehenden städtischen Zuschuss finanziert und die zweite aus Mittel der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein Zuhause“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Bei diesem Zuschuss ist noch nicht absehbar, ob er für das Jahr 2026 weiterhin seitens des Landes gewährt wird.

Die Arbeit der Wohnungsnothilfe ist sehr wichtig und zielführend für die Stadt Meerbusch. Ca. 20% der Klienten werden außerhalb von Meerbusch in neuen Wohnraum vermittelt. Es handelt sich somit auch um eine wirtschaftlich sinnvolle Investition in die Zukunft. Die Arbeit der Wohnungsnothilfe entlastet die Belegungszahlen sowohl in den Übergangsheimen als auch im Obdach langfristig. Die Unterbringung von Personen in Übergangseinrichtungen, die in Privatwohnungen ziehen könnten, ist teurer als die Finanzierung der halben Stelle der Wohnungsnothilfe.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Für den aktuellen Haushalt: keine

Wenn die Stadt eine Kostenübernahme zusichert, sind die Mittel in Höhe von ca. 45.000,- € in dem Moment bereitzustellen, in dem der Grund für die Übernahme durch die Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH durch Vorlage eines Ablehnungsbescheides über die Landesmittel zur Finanzierung der halben Beratungsstelle für das Jahr 2026 nachgewiesen wird. Sollte dies noch während der laufenden Haushaltsberatungen der Fall sein, können die Mittel entsprechend im Zuge der Haushaltsaufstellung 2026 berücksichtigt werden. Sollte der Grund erst nach Verabschiedung des Haushaltes eintreten, sind die Mittel aufgrund der rechtlichen Verpflichtung überplanmäßig bereitzustellen.


Alternativen:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat die Anpassung der Vereinbarung abzulehnen.