I. Fallzahlen
Aktuell werden Meerbusch pro Monat durchschnittlich 23 Personen zugewiesen (02/2025: 22 Personen; 03/2025: 24 Personen; 03/2025: 22 Personen). Im Mai sank die Zahl kurzfristig - vermutlich wegen der Osterferien - auf 13 Personen ab. Für die erste Juniwoche sind (Stand 20.05.2025) bereits 6 Personen avisiert. Damit kann voraussichtlich auch im Monat Juni wieder ca. 24 Personen in der Zuweisung gerechnet werden.
Die Erfüllungsquote von Meerbusch liegt laut der Verteilstatistik FlüAG vom 30.05.2025 aktuell bei 91,99 %. Somit besteht eine Aufnahmeverpflichtung von weiteren 80 Personen.
Die Mietcontaineranlage an der Insterburger Straße 8 konnte am 13.05.2025 in Betrieb genommen werden. Die geplante Eröffnung für den 05.05.2025 wurde wegen ausbleibender Zuweisungen kurzerhand verschoben, um dann anfallende Kosten für den Sicherheitsdienst und die Reinigungsfirma einzusparen. Ende Mai 2025 ist die Anlage mit 7 Personen (2 Familien) belegt. Durch die Verzögerung bei der Inbetriebnahme dieser Einrichtung wurden andere Unterkünfte in den vergangenen Monaten zum Teil mit mehr Personen belegt als eigentlich zulässig. Die Unterkunft an der Cranachstraße weist Stand 30.04.2025 eine Überbelegung von 15 Personen auf. Es ist daher geplant, diese Unterkunft jeweils in der 23. und in der 26. Kalenderwoche zu entlasten. Hierzu ziehen voraussichtlich insgesamt 31 Personen von der Cranachstraße in die Insterburger Str. 8 um. Zusätzlich wird eine Person aus der Einrichtung Fröbelstraße in die Insterburger Str. umverteilt. Damit werden Mitte/Ende Juni 2025 - ungeachtet der weiteren Zuweisungen - 39 Personen an der Insterburger Str. untergebracht sein.
Durch weitere interne Umzüge innerhalb der Einrichtung Cranachstraße werden zudem zusätzliche Kapazitäten für den Fall geschaffen, dass die Unterkunft Am Sonnengarten bis zum Ende des Jahres leergezogen werden muss. Die dort untergebrachten Großfamilien können dann in je 2 nebeneinanderliegende Zimmer an der Cranachstraße umziehen. Sie verbleiben damit im Stadtteil Büderich, damit vor allem die Kinder nicht aus ihrem sozialen Umfeld wie Kita und Schule gerissen werden.
Auch wenn die Kaufanlage äußerlich den Anschein erweckt, bezugsfertig zu sein, ist dies noch nicht der Fall. Die Fertigstellung plante der Hersteller ursprünglich für April dieses Jahres. Es kam jedoch zu Verzögerungen durch Probleme beim Anschluss der Stromversorgung. Eine Abnahme durch das Gesundheitsamt ist für den 11.06.2025 geplant. Vom zuständigen Fachbereich liegen folgende Infos vor (Stand 20.05.2025):
- Am 20.05. hat eine Begehung mit dem Brandschutzsachverständigen und der Feuerwehr
stattgefunden. Die Feuerwehr wünscht noch eine zusätzliche Meldestelle im Raum
des Sicherheitsdienstes. Diese muss noch nachgerüstet werden. Eine Zeitschiene
kann hierzu aktuell noch nicht benannt werden.
- Die Kaltwasser-Beprobung
hat in der 20. KW stattgefunden.
Die Warmwasser-Beprobung war in
der 21. KW. Die Ergebnisse liegen aktuell noch nicht vor. Geplant ist, dass diese
vor der Begehung mit dem Gesundheitsamt erstellt sein sollen.
- Restarbeiten an der Trafostation
haben zu Verzögerungen geführt, die die Terminplanung ebenfalls zurückgeworfen
haben.
- Die Abnahme
mit der Bauaufsicht ist für Ende Mai vorgesehen gewesen. Hier liegt noch
kein Ergebnis vor. Falls hieraus noch weitere Maßnahmen entstünden, müsste die
Situation neu bewertet werden.
- Aktuell fehlt noch eine Datenleitung für das Büro im EG, die nachgerüstet wird, sobald die
Abnahmebegehung mit dem Hersteller erfolgt ist. Die Richtfunk-Verbindung zur
Feuerwache wurde vorgerüstet.
- Der Innenausbau
ist für eine Belegung mit 2 Personen/Raum fertiggestellt. Die Lieferung und Montage der Leitern und des
Fallschutzes für die Etagenbetten wurde beim Hersteller angefragt. Dies
ist aktuell noch nicht Teil der Leistung.
- Die Montage
der Schließanlage wird durch die städtischen Hauswarte nach der Abnahme
mit dem Hersteller erfolgen.
- Im Zuge der Herrichtung der Außenanlagen
werden durch SIM noch kleinere Zaunanlagen
errichtet und sowie voraussichtlich ein Sichtschutz zum Nachbargrundstück.
Es sind die vielen kleinen Details, die am Ende der Ausführung oft noch
relativ viel Zeit erfordern. Zu den Ergebnissen der Trinkwasseruntersuchung und
den damit verbundenen Wartezeiten lässt sich ebenfalls noch keine belastbare
Aussage machen. Vorsichtig optimistisch scheint eine Belegung ab Anfang Juli
2025 möglich.
Zum Start der Bezahlkarte liegen aktuell noch keine weiteren Informationen vom Ministerium vor. Die ersten Zuweisungen, die die Bezahlkarte in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen genutzt haben, sind aber schon in Meerbusch angekommen.
II. Bewohner städtischer Unterkünfte und
Privatwohnungen nach Verfahrensstand
|
Stand |
Asylbewerber im |
Personen mit
Duldung |
Anerkannte Personen |
keine Asylbewerber |
Insgesamt |
|
30.04.2025 |
217 |
145 |
270 |
9 |
641 |
III. Untergebrachte Personen nach
Leistungsberechtigung/Leistungsberechtigte nach Wohnsituation
Von
den 372 Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG haben 31 Personen eine gute
Bleibeperspektive.
IV. Aktuelle Belegung
der Unterkünfte, Stand 30.04.2025
|
Unterkunft |
Soll |
Ist |
Tatsächlich freie Plätze*1 |
|
Lank-Latum |
120 |
113 |
7 |
|
Büderich Am Sonnengarten 2 |
50 |
37 |
7 |
|
Büderich |
90 |
105 |
0 |
|
Lank-Latum Eichendorffstr. 2, 3, 13, 15 |
18 |
18 |
0 |
|
Osterath Fröbelstr. 4 |
88 |
66 |
22 |
|
Büderich Hülsenbuschweg 1-7 |
186 |
138 |
30*2 |
|
Osterath Kranenburger Str. 11 |
84 |
69 |
7 |
|
Osterath Neusser Feldweg 4a |
40 |
0 |
0*³ |
|
Lank-Latum Stettiner Str. 23 |
54 |
45 |
0*4 |
|
Gesamt |
730 |
591 |
82 |
|
Privatwohnungen |
50 |
50 |
0 |
*1
Die freien Plätze können nicht uneingeschränkt belegt werden. Dies ist abhängig
z. B. von Familienstrukturen (Personenanzahl) und Geschlecht der zugewiesenen
Personen. Die bis zum Stichtag bekannten Zuweisungen für den Folgemonat wurden
hier bereits berücksichtigt.
*2 Zzgl. einer Einheit (12 Plätze)
die für Obdachlose genutzt wird (7 von 12 Plätzen belegt).
*³ Wasserleitungen müssen wegen des langen Leerstandes vor einer
Belegung erst gespült und
beprobt werden.
*4 Die Unterkunft
wird nach Möglichkeit nicht weiter belegt.
V. Familienstruktur der Bewohner städtischer Übergangswohnheime, Stand
30.04.2025
|
Familienstruktur |
Anzahl
Bedarfsgemeinschaften |
Anzahl
der Personen insgesamt |
|
Alleinstehende Personen |
366 |
366 |
|
2-Personen-Haushalt |
19 |
38 |
|
3-Personen-Haushalt |
21 |
63 |
|
4-Personen-Haushalt |
10 |
40 |
|
5-Personen-Haushalt |
8 |
40 |
|
6-Personen-Haushalt |
5 |
30 |
|
7-Personen-Haushalt |
2 |
14 |
VI. Herkunftsländer der
Bewohner städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen, Stand 30.04.2025
|
Herkunftsland |
Personen |
Herkunftsland |
Personen |
Herkunftsland |
Personen |
Gesamt |
|||||
|
Afghanistan |
69 |
Ghana* |
4 |
Russland |
2 |
641 |
|||||
|
Ägypten |
8 |
Guinea |
26 |
Schweden |
1 |
||||||
|
Albanien* |
3 |
Indien |
3 |
Serbien* |
5 |
||||||
|
Algerien |
8 |
Irak |
44 |
Somalia |
12 |
||||||
|
Angola |
2 |
Iran |
30 |
Sri Lanka |
3 |
||||||
|
Armenien |
10 |
Kongo |
1 |
Syrien |
110 |
||||||
|
Aserbaidschan |
7 |
Kosovo* |
5 |
Tadschikistan |
5 |
||||||
|
Äthiopien |
3 |
Libanon |
10 |
Tunesien |
2 |
||||||
|
Bangladesch |
6 |
Marokko |
6 |
Türkei |
81 |
||||||
|
Burundi |
5 |
Mongolei |
4 |
Ukraine |
106 |
||||||
|
China |
5 |
Nigeria |
19 |
Deutschland |
7 |
||||||
|
Eritrea |
4 |
Nordmazedonien* |
2 |
staatenlos |
1 |
||||||
|
Georgien* |
20 |
Pakistan |
2 |
|
|
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||
|
*Personen
aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 39 |
|||||||||||
In Vertretung
gez.
Peter Annacker
Dezernent
