Die Gremien des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr haben am
19.7.2011 die Einführung eines Sozialtickets im VRR beschlossen. Ab dem
1.11.2011 können im Rahmen eines Pilotverfahrens, zunächst bis zum 31.12.2012
befristet, Empfänger von Sozialleistungen ein SozialTicket erwerben.
Das Sozialticket ist mit folgenden tariflichen Merkmalen im VRR
ausgestattet:
· Monatsticket mit ganztägiger Nutzung
· persönliches Ticket
· Preisstufe A (innerhalb einer Stadt oder in
zwei benachbarten Waben unterschiedlicher Tarifgebiete)
· monatlicher Preis: 29,90 Euro (statt 61,10 €
bzw. 59,15 €)
· kostenfreie Mitnahme von maximal drei Kindern
bis 14 Jahren nach 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen
· ein ZusatzTicket zum regulären Preis
ermöglicht die Erweiterung des Geltungsraumes
Anspruchsberechtigt sind Bezieher von Leistungen nach ALG II oder
Sozialgeld nach SGB II, Leistungen nach SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach
Bundesversorgungsgesetz BVG, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
aber auch Bezieher von wirtschaftlichen Leistungen vom Jugendamt für junge
Erwachsene und Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz WoGG.
Die Berechtigung zum Erwerb und zur Nutzung des SozialTickets ist dem
Verkehrsunternehmen durch den Kunden durch Vorlage der durch die zuständige Behörde
ausgegebenen Trägerkarte (Berechtigungsnachweis) nachzuweisen. Der Nachweis der
Berechtigung soll für Empfänger von Leistungen nach ALG II oder Sozialgeld,
Leistungen durch die Job-Center, für Empfänger von Leistungen nach SGB XII,
Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz, Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und Wohngeldgesetz und für Bezieher von
wirtschaftlichen Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene durch städt.
Ämter erfolgen.
Zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages legt der Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr eine Plan-Nutzerquote von 14% (davon 6,4% Sozialticket-Neukunden)
auf die Anzahl der Anspruchsberechtigten zugrunde. Die so ermittelte
Plan-Anzahl an Sozialticketnutzern wird mit dem Absenkungsbetrag zwischen dem Sozialticket-Preis
und dem durchschnittlichen Referenzticket-Preis von 43,82 € multipliziert.
Die Finanzierung soll mit Landesmitteln erfolgen; hierfür sind im
Haushalt 2011 15 Mio. €, im Haushalt 2012 30 Mio. € eingestellt, die je nach
Verbreitung des Sozialtickets und der Anzahl der Anspruchsberechtigten von den
Verbünden NRWs angefordert werden können. Auf den VRR würde von der
Landesförderung für 2012 der hälftige Betrag, also rd. 15 Mio. € entfallen. Der
VRR geht davon aus, dass während der Pilotphase die bereitgestellten Gelder
aller Voraussicht nach ausreichen und „auf Kommunen, insbesondere
Nothaushaltkommunen, keine Mehrkosten zukommen“.
Für den Rhein-Kreis Neuss mit 47.000 Anspruchsberechtigten wird mit
einer Komplementärfinanzierung für 2012 von 350.000 € – 450.000 € gerechnet.
In der Sitzung des Kreistages am 21.09.2011 wurde nunmehr die Teilnahme am Pilotprojekt „SozialTicket“ ab 1.11.2011 beschlossen. Der Rat der Stadt Krefeld hat beschlossen, sich nicht an der Einführung zu beteiligen, da er ein Defizit von bis zu 300.000 € befürchtet.
In Vertretung
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Erste Beigeordnete