Betreff
Haltverbot auf der Necklenbroicher Straße (L30) zwischen der Moerser Straße (L137) und der Kanzlei.
Vorlage
FB5/0130/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität beschließt, auf der Necklenbroicher Straße (L30) zwischen der Moerser Straße (L137) und der Kanzlei ein absolutes Haltverbot einzurichten.


Sachverhalt:

Auf der Necklenbroicher Straße (L30) ist das Parken auf der nördlichen Seite zwischen der Moerser Straße (L137) und der Kanzlei grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen, erlaubt. Die Necklenbroicher Straße (L30) ist eine stark frequentierte Landesstraße im Stadtgebiet Meerbusch. Durch die parkenden Fahrzeuge kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen allen Verkehrsarten, die durch das Ausweichen in den Gegenverkehr, insbesondere Radfahrende, fahren. Auch Bagatellschäden, wie abgefahrene Außenspiegel werden häufig bei der Kreispolizeibehörde Neuss, gemeldet. Daher schlägt die Verwaltung ein absolutes Haltverbot entlang der nördlichen Straßenseite vor.

In der letzten Ausschusssitzung am 28.01.2025 wurde der Änderung der Zufahrt zum Parkplatz Necklenbroicher Straße 30 zugestimmt, jedoch noch eine Verbesserung der Zu- und Abfahrtsituation auf der Necklenbroicher Straße (L30) gefordert. Durch die derzeitige Parkreihe auf der Necklenbroicher Straße (L30) stadtauswärts ist die Rangierbreite so gering, dass es zu gefährlichen Verkehrssituationen kommt.

Ein weiterer Grund für das absolute Haltverbot ist, dem ÖPNV eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen, ohne dass es zu häufigen Rückstaus im Bereich des Gegenverkehrs kommt.

Die zu beteiligenden Behörden wie Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr, sowie der zuständige Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßenbau NRW, haben den Maßnahme zugestimmt.

Die Maßnahme entspricht den Zielen des Mobilitätskonzepts der Stadt Meerbusch, Handlungsfeld B „Radverkehr“ / B2 „Verbesserung der Verbindungen zwischen den Ortsteilen“, da durch das Haltverbot die verkehrliche Situation des Fuß- und Radverkehrs sicherer wird.  


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Maßnahme kostet insgesamt unter 1.000,- € und wird aus dem Produkt 120.541.010 Straßen, Wege, Plätze Sachkonto 5216.0000 Instandhaltung d. Infrastrukturvermögens bezahlt.


Alternativen:

Beibehaltung der jetzigen Situation.