Die Verwaltung ordnet auf der Neusser Straße (L137) vor der Lichtsignalanlage Marienburger Straße auf einem Abschnitt von 100 m ein absolutes Haltverbot an.
Auf der Neusser Straße (L137) vor der Lichtsignalanlage wird derzeit bis direkt vor der Lichtsignalanlage geparkt. Durchgezogene Mittelmarkierungen sowie die Fahrspur für Geradaus- und Rechtsabbieger werden dabei kontinuierlich missachtet.
Dadurch kommt es mit dem abbiegenden Verkehr, die in die Marienburger Straße einfahren möchten und dem ausweichenden Geradeausverkehr, die weiter in Richtung Autobahn möchten, zu gefährlichen Situationen. Auch wird die Sichtbeziehung zur Lichtsignalanlage für die zu Fuß gehenden auf der Straße Am Junkernstrauch durch die parkenden Fahrzeuge blockiert und der zu Fuß gehende und Radfahrende übersehen.
In einer gemeinsamen
Verkehrsschau mit der Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr und dem
zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßenbau NRW, wurde die
Örtlichkeit angeschaut und es wurde beschlossen, in diesem Abschnitt durch ein
absolutes Haltverbot, die Situation zu verbessern. Für alle Beteiligten ist das
absolute Haltverbot das geeignete Mittel, das Parken vor der Lichtsignalanlage
zu unterbinden.
Damit sich die Situation vor Ort für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert, wird das absolute Haltverbot angeordnet.
Die zu beteiligten Behörden wie die Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr, sowie der zuständige Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßenbau NRW, haben der Maßnahme zugestimmt.
Die Maßnahme steht im Einklang mit dem Mobilitätskonzept „D2 Strategie für den Umgang mit ruhendem Kfz-Verkehr in Meerbusch“.
In Vertretung
gez.
Andreas Apsel
Erster und Technischer Beigeordneter