Betreff
Haltverbot auf der Meerbuscher Straße (L476) entlang der Waldruhestätte.
Vorlage
FB5/0047/2025
Art
Informationsvorlage

Die Verwaltung ordnet auf der Meerbuscher Straße (L476) entlang der Waldruhestätte auf einem Abschnitt von 300 m ein absolutes Haltverbot an.

Auf der Meerbuscher Straße (L476) parken die Fahrzeughalter*innen, die im Waldgebiet spazieren gehen, Sport treiben und die Waldruhestätte besuchen, auf dem seitlichen Grünstreifen der Meerbuscher Straße. Dadurch blockieren diese den Geh- und Radweg entlang der Meerbuscher Straße, so dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen durch geöffnete Türen und an- und abfahrenden Fahrzeugen mit dem zu Fuß gehenden und Radfahrenden kommt. Des Weiteren kommt es zu gefährlichen Situationen mit dem fließenden Verkehr, durch das An- und Abfahren, Wendemanövern und das Öffnen der Türen zur Fahrbahn. Damit sich die Situation vor Ort für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere dem Fuß- und Radverkehr, deutlich verbessert, wird das absolute Haltverbot angeordnet.

Grundsätzlich besteht durch STVO bereits ein Halteverbot. Dies soll durch die zusätzlichen Schilder verdeutlicht werden.

Die zu beteiligten Behörden wie die Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr, sowie der zuständige Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßenbau NRW, haben der Maßnahme zugestimmt.

Die Maßnahme entspricht den Zielen des Mobilitätskonzepts der Stadt Meerbusch, Handlungsfeld B „Radverkehr“ / B2 „Verbesserung der Verbindungen zwischen den Ortsteilen, da durch das Haltverbot die verkehrliche Situation des Fuß- und Radverkehrs sicherer wird.


In Vertretung

gez.

Andreas Apsel

Erster und Technischer Beigeordneter