Betreff
Bewirtschaftung im Rahmen einer zeitlichen Begrenzung auf Teilen des Hallenbadparkplatzes an der Friedenstraße.
Vorlage
FB5/0127/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität beschließt, auf dem Hallenbadparkplatz „Meerbad“ an der Friedenstraße eine Bewirtschaftung im Rahmen einer zeitlichen Begrenzung mit Parkscheibenregelung auf der Hälfte des Parkplatzes einzurichten.


Sachverhalt:

 

Der Hallenbadparkplatz an der Friedenstraße ist derzeit nicht im Rahmen einer zeitlichen Begrenzung bewirtschaftet und wird zum größten Teil durch Langzeitparker ganztägig besetzt. Dies entzieht Besucher des Meerbades Parkraum.

Um sicherzustellen, dass alle - hier insbesondere mobilitätseingeschränkte - Besucher des Hallenbades die Möglichkeit haben, einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu finden, wird auf der Hälfte des Parkplatzes eine Parkscheibenregelung für drei Stunden Mo. – Fr. in der Zeit von 06:00 – 21:00 Uhr sowie Sa. und So. in der Zeit von 07:30 – 14:00 Uhr vorgeschlagen. Die zeitlichen Beschränkungen sind an den Öffnungszeiten des Hallenbades angepasst.

Die Maßnahme entspricht den Zielen des Mobilitätskonzepts der Stadt Meerbusch, Handlungsfeld D „Kfz-Verkehr, Parken und Wirtschaftsverkehr“ / D2 „Strategie für den Umgang mit ruhendem Kfz-Verkehr in Meerbusch“ / D2.1 „Grundsätze für das Parken im öffentlichen Raum“, in dem der Parkplatz zeitlich bewirtschaftet wird.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Maßnahme kostet unter 1.000,- € und wird aus dem konsumtiven Konto 52.160.000 für die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze bezahlt.


Alternativen:

Beibehaltung der jetzigen Situation.