Betreff
Fußgängerüberweg auf der Rheinstraße
Vorlage
FB5/0122/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität beschließt auf der Rheinstraße (Kreisstraße 16) zwischen der Arndtstraße und Zufahrt zum Ärztehaus in Lank-Latum einen Fußgängerüberweg einzurichten.


Sachverhalt:

Auf der Rheinstraße zwischen der Arndtstraße und der Zufahrt zum Ärztehaus wird die Fahrbahn häufig überquert. Insbesondere vom Parkplatz an der Arndtstraße zum Ärztehaus oder zum Friedhof fehlt eine gesicherte Querung der Rheinstraße. Die nächste sichere Querungsmöglichkeit ist die Lichtsignalanlage an der Rheinstraße/Kaiserswerther Straße oder die Querungshilfe an der Josef-Tovornik-Straße.

Um hier den Personen, die den Friedhof oder das Ärztehaus aufsuchen wollen, eine sichere und nahe Querung zu ermöglichen, sollte hier ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden.

Die zu beteiligenden Behörden, wie die Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr, sowie der zuständige Straßenbaulastträger, der Rhein-Kreis Neuss, haben der Maßnahme zugestimmt.

Die Maßnahme entspricht den Zielen des Mobilitätskonzepts der Stadt Meerbusch, Handlungsfeld A „Fußverkehr und Aufenthaltsqualität“ / A2 „Verbesserung der Querungsmöglichkeiten von verkehrlichen und räumlichen Barrieren“ / A2.1 „Bessere Querung von Hauptverkehrsstraßen“, da mit der Maßnahme die verkehrliche Situation für den zu Fuß gehenden sicherer gemacht wird. 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den laufenden Haushalt:

Die Maßnahme kostet insgesamt 15.000 Euro und wird aus dem Produkt 120.541.010 Straßen, Wege , Plätze Sachkonto 5216.0000 Instandhaltung d. Infrastrukturvermögens bezahlt.


Alternativen:

Beibehaltung der heutigen Situation.