Betreff
Integriertes Handlungskonzept Osterath (kurz: IHKO); hier: Richtlinien zum Verfügungsfonds (Der Osterathfonds)
Vorlage
FB4/0104/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Die Richtlinien zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Osterath (offizielle Bezeichnung: Osterathfonds) werden gemäß Anlage 1 beschlossen.

2.    Der Projektbeirat und dessen Zusammensetzung werden gemäß Variante 1 (siehe Anlage 2) als Bürger- und Akteursgremium beschlossen.


Sachverhalt:

Historie zur Vorlage

-     Arbeitskreis Osterath

(Niederschriften aus nicht öffentlichen Sitzungen in den Jahren 2013 bis 2014)

-     FB4/209/2013: Arbeitskreis Osterath. Weiteres Vorgehen

(Informationsvorlage im APL vom 15. Oktober 2013)

-     FB4/0951/2019: Integriertes Handlungskonzept Osterath (IHKO)

(Mehrheitlicher Beschluss im HFWA und APL vom 18. Juni 2019 und Rat vom 27. Juni 2019)

-     Online-Beteiligung zum Integrierten Handlungskonzept für den Stadtteil Osterath

(Bericht der Verwaltung im APL vom 17. Juni 2020)

-     FB4/0412/2020: Vorstellung der Ergebnisse der Experten- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Integrierten Handlungskonzept Osterath (IHKO) durch das Ingenieurbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH

(Informationsvorlage im APL vom 20. August 2020)

-     IHKO: Information zur Auswertung der Beteiligung

(Mündlicher Sachstandbericht im APL vom 17. Juni 2021)

-     FB4/1366/2021: Integriertes Handlungskonzept (IHKO) für den Stadtteil Meerbusch-Osterath

(Zurückstellung im APL vom 16. September 2021 und Rat vom 28. Oktober 2021)

-     IHKO, hier: Beratung über die möglichen Maßnahmen im vorgesehenen Förderzeitraum 2023 – 2031

(Mündlicher Sachstandsbericht im APL vom 19. Januar 2022)

-     FB4/1477/2022: Integriertes Handlungskonzept Osterath, hier: Festlegung der umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung

(Mehrheitliche Beschlüsse zu den Einzelmaßnahmen im APL vom 07. April 2022)

-     Änderung der Städtebauförderrichtlinien und Vorbereitung der Antragsstellung

(Mündlicher Sachstandsbericht im APL vom 24. August 2023)

-     Vergabe des Projektmanagements zur Städtebauförderung Meerbusch-Osterath; hier: Vorstellung des beauftragten Büros Planungsgruppe Stadtbüro

(Mündlicher Sachstandsbericht im APL vom 25. Januar 2024)

-       BM/0013/2024: Integriertes Handlungskonzept Osterath; hier: Leistungsbausteine für Citymanagement

(Mehrheitlicher Beschluss im HFWA vom 24. September 2024 und Rat vom 12. Dezember 2024)

-       IHKO – Vorstellung des aktuellen Sachstandes durch das Projektmanagement

(Mündlicher Sachstandsbericht im APL vom 30. Januar 2025)

1.   Ausgangslage / Anlass

Mit dem Integrierten Handlungskonzept Osterath (IHKO) wurde eine umfassende Strategie zur Stadtteilerneuerung von Meerbusch-Osterath entwickelt, die der Rat der Stadt Meerbusch am 23. Juni 2022 (vgl. FB4/1535/2022) beschlossen hat. Nach der Einreichung des Konzepts beim Fördermittelgeber im Rahmen des Städtebauprogramms 2023 wurden im Zuge eines gemeinsamen Ortstermins mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) sowie der Bezirksregierung Düsseldorf (Bewilligungsbehörde) Hinweise zur Nachqualifizierung des IHKO gegeben.

Auf Empfehlung des MHKBD und der Bezirksregierung Düsseldorf wurde das Maßnahmenprogramm des IHKO um vier weitere Teilmaßnahmen ergänzt, darunter die Einrichtung eines Verfügungsfonds.

Mit Ratsbeschluss vom 13. Juni 2023 (vgl. FB4/1684/2023) wurde die Verwaltung beauftragt, diese zusätzlichen Maßnahmen – einschließlich des Verfügungsfonds – in die Projektliste aufzunehmen, für die im Rahmen der Städtebauförderung finanzielle Mittel beantragt werden sollen. Mit Einführung der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 (FRL 2023) wurden entsprechende Mittel im Zuge der Einreichung des Erstantrags zur Gesamtmaßnahme beantragt, insbesondere für den Verfügungsfonds gemäß Ziffer 10.2.2 „Verfügungsfonds zur Stärkung von Zentren“.

Der Verfügungsfonds zur Stärkung von Zentren wird in der Regel zu bis zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung und zu mindestens 50 % aus Beiträgen der Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Privatpersonen oder zusätzlichen kommunalen Mitteln finanziert.

2.   Osterathfonds – Projekte von und für Bürger*innen

Zielsetzungen des Osterathfonds

Ein zentrales Ziel der Städtebauförderung ist die aktive Beteiligung der Menschen vor Ort. Alle Bürger*innen, lokalen Institutionen, Vereine und Einrichtungen sollen die Möglichkeit erhalten, sich in den Gestaltungsprozess einzubringen und ihre Ideen umzusetzen.

Der Osterathfonds – auch als Verfügungsfonds bezeichnet – ist dafür ein flexibles und wirkungsvolles Instrument. Er bietet eine unbürokratische finanzielle Unterstützung, um Vorschläge und Initiativen aus der Bürgerschaft zu realisieren. Der Fonds ermöglicht die Entwicklung und gezielte Förderung kleiner, in sich abgeschlossener Projekte und Aktionen. Solch ein Fonds hat sich als sinnvolle Begleitmaßnahme in vielen laufenden und bereits abgeschlossenen Städtebauförderungsgebieten bewährt.

Durch diese Unterstützung können alle im Stadtteil dazu beitragen, Osterath weiterzuentwickeln und den Stadtteil lebendiger sowie lebenswerter zu gestalten. Mit dem Fonds wird also zusätzliches privates Engagement gefördert, was eine der wesentlichen Zielsetzungen der Städtebauförderungen insgesamt darstellt.

Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten

 

Maßnahmen, die über den Osterathfonds gefördert werden, müssen innerhalb des festgelegten Stadtumbaugebiets umgesetzt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der in Anlage 1 beigefügten kommunalen Richtlinien. Diese regeln die Art der Förderung, den finanziellen Rahmen sowie den Verwendungszweck der Mittel.

Gefördert werden vielseitige Projekte, die entweder baulicher Natur sind oder in Form von Beteiligungsinitiativen, Marketingmaßnahmen oder Veranstaltungen umgesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Projekte einen nachhaltigen Nutzen für Osterath und das Programmgebiet bieten. Im Fokus stehen insbesondere Maßnahmen, die zur attraktiven und zukunftsfähigen Entwicklung des Stadtteils beitragen. Darüber hinaus werden Projekte unterstützt, die das soziale Miteinander stärken, kulturelle Vielfalt fördern oder die Identität Osteraths hervorheben. Ziel ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung der verschiedenen Akteure im Stadtteil weiter auszubauen.

Beispiele förderfähiger Maßnahmen aus dem Osterathfonds sind:

  • Freiraumprojekte wie Begrünungsmaßnahmen
  • Aktionen zur Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders, z.B. Beteiligungsaktionen oder Gemeinschaftsveranstaltungen (Stadtteilfeste),
  • Projekte zur Möblierung und Beschilderung,
  • sowie die Gestaltung von Kunst im öffentlichen Raum.

Bewerbung und Entscheidungsprozess

 

Alle interessierten Bürger*innen, Vereine und Institutionen können ihre Projektideen bei der Stadt Meerbusch zur Förderung einreichen. Nach Prüfung der Förderfähigkeit entscheidet der Projektbeirat als Vergabegremium über die Mittelvergabe aus dem Osterathfonds und legt fest, welche Projekte gefördert werden.

Darüber hinaus begleitet der Projektbeirat den Stadtumbauprozess aktiv und fungiert als Schnittstelle zwischen den Stadtteilbewohner*innen, lokalen Akteuren sowie der Stadtverwaltung und politischen Gremien. Da der Osterathfonds gezielt Projekte von und für Bürger*innen fördern soll, wird eine Besetzung des Beirats mit engagierten Akteuren und Bürger*innen angestrebt. Dabei sollte die Zusammensetzung verschiedene Zielgruppen widerspiegeln, deren Interessen im Projektbeirat vertreten werden.

Anlage 2 enthält eine detaillierte Analyse der Vor- und Nachteile unterschiedlicher Besetzungsvarianten des Projektbeirats.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die vom Fördermittelgeber bereitgestellte Summe des Osterathfonds beträgt 29.000 EUR und erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Jedes vom Projektbeirat unterstützte Projekt wird mit 50 % gefördert, während die verbleibenden 50 % durch private Mittel oder andere Finanzierungsquellen gedeckt werden müssen.

Die Veranschlagung der Zuwendungen für die Gesamtmaßnahme IHKO erfolgt im Produkt 090.511.010 Räuml.Planung und Entwicklungsmaßnahmen bei Sachkonto 41410000 / Zuwendungen von Dritten (Land).

Die Weiterleitung des Förderbetrages im Rahmen der Fördermaßnahme erfolgt ebenfalls über das Produkt 090.511.010 Räuml.Planung und Entwicklungsmaßnahmen bei Sachkonto 52910000 / Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen.


Alternativen:

1.    Auf die Umsetzung der Teilmaßnahme E5 „Verfügungsfonds – Projekte von und für Bürger*innen“ wird verzichtet. Mögliche Auswirkungen auf die Zielerreichung der Gesamtmaßnahme im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts für den Stadtteil Meerbusch-Osterath (IHKO) sind mit dem Fördermittelgeber abzustimmen, wobei die potenzielle Gefährdung der Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme zu berücksichtigen ist.

2.    Der Projektbeirat und dessen Zusammensetzung werden gemäß Variante 2 (siehe Anlage 2) als rein bürgerschaftliches Gremium beschlossen.

3.    Der Projektbeirat und dessen Zusammensetzung werden gemäß Variante 3 (siehe Anlage 2) als gemischt besetztes Gremium beschlossen.