Betreff
Förderprogramm "Gigabitförderung 2.0" - Teilnahme der Stadt Meerbusch
Vorlage
BM/0100/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Verwaltung zu beauftragen, sich am Förderaufruf „Gigabitförderung 2.0“ im Februar 2025         -unter Koordinierung des Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit weiteren kreisangehörigen Kommunen- zu beteiligen und eine entsprechende Zustimmungserklärung gegenüber dem Rhein-Kreis abzugeben.


Sachverhalt:

Der Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Telekommunikationsanbieter. Dementsprechend läuft in Meerbusch seit 2021 ein Ausbau der Glasfaserinfrastruktur durch die Unternehmen Telekom und Deutsche Glasfaser.

Die Deutsche Glasfaser hat ihre Ausbauprojekte in Lank-Latum, Bösinghoven, Langst-Kierst und Nierst abgeschlossen, in Ilverich wird damit im Laufe des Frühjahrs gerechnet.

Die Telekom baut aktuell im Ortsteil Strümp und plant, nachdem sie bereits in Büderich und Osterath mehrere Ausbauvorhaben durchgeführt hat, weitere Ausbauvorhaben in den Ortsteilen Lank-Latum, Bösinghoven und den Rheingemeinden. Ob und wann bisher nicht ausgebaute Gebiete in Büderich und Osterath (ca. 8.800 Haushalte) noch durch die Telekom ausgebaut werden, kann diese derzeit nicht angeben. Laut Mitteilung des Rhein-Kreis Neuss seien diese aber auch nicht förderfähig, da dort bereits eine Versorgung mit 1 Gbit/s durch den Kabelnetzbetreiber Vodafone gewährleistet sei.

Die Versorgung in Meerbusch mit gigabitfähigen Hausanschlüssen (>1 Gbit/s) liegt laut Glasfaser Atlas NRW derzeit bei 85,9 %.

Mit dem Förderprogramm „Gigabitförderung 2.0“ (graue Flecken) verfolgt der Bund das Ziel, den Ausbau unterversorgter Gebiete und Adressen in Kommunen zu fördern und hat daher bereits in 2024 einen ersten Förderaufruf gestartet. Anlässlich dessen hat der Rhein-Kreis Neuss im letzten Jahr ein Markterkundungsverfahren für das gesamte Kreisgebiet durchgeführt, bei dem alle Telekommunikationsanbieter aufgerufen worden sind, dem Kreis mitzuteilen, welche Adressen bereits gigabittechnisch versorgt sind und welche in den nächsten fünf Jahren versorgt werden.

Für das Stadtgebiet Meerbusch wurden nach erfolgter Auswertung insgesamt 857 förderfähige Adressen identifiziert, die mit Hilfe des Förderprogramms mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden können. Diese liegen zum großen Teil in Randbereichen oder Einzellagen (siehe Übersichtskarte).

Von den 857 Adressen sind 403 Adressen sog. „graue Flecken“, die mind. 30 Mbit/s, aber höchstens 200 Mbit/s an Downloadgeschwindigkeit erreichen. 454 Adressen, also mehr als die Hälfte, sind sog. „weiße Flecken“, die max. 30 Mbit/s an Downloadgeschwindigkeit erreichen. 

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, wie bereits vor einigen Jahren im Rahmen des „Weiße Flecken Förderprogramms“ geschehen, sich gemeinsam mit weiteren kreisangehörigen Kommunen am kommenden Förderaufruf im Februar 2025 zu beteiligen.

Der Fördersatz des Bundes liegt bei 50%, der des Landes bei 30%, so dass für die Stadt Meerbusch ein Eigenanteil von 20% verbleibt. Die Kosten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beziffern, da eine konkrete Kostenermittlung erst nach Durchführung der Ausschreibung erfolgen kann. Nach Schätzung des Rhein-Kreis Neuss wird die Wirtschaftlichkeitslücke für den Ausbau in Meerbusch zwischen 12,28 Mio. Euro und 14,65 Mio. Euro, in Abhängigkeit von den tatsächlichen Tiefbaukosten, betragen.

Im Falle einer Teilnahme der Stadt Meerbusch am Förderaufruf läge der Eigenanteil demnach voraussichtlich zwischen 2,45 Mio. Euro und 2,93 Mio. Euro. Heruntergebrochen bedeutet dies eine durchschnittliche Bezuschussung zwischen ca. 2.860 Euro und 3.420 Euro je Haushalt allein durch die Stadt Meerbusch. Eine Kostenbeteiligung der einzelnen Hauseigentümer bzw. Anschlussnehmer ist nicht möglich.

Der Ausschluss von einzelnen förderfähigen Adressen ist durchaus möglich, hätte aber zur Konsequenz, dass alle in dem Ortsteil befindlichen Adressen ausgeschlossen würden, da das Ortsteilprinzip gilt.

Die Zahlung des Eigenanteils der Stadt Meerbusch würde erst nach Abschluss des kreisweiten Projekts fällig werden. Dies wäre voraussichtlich im Jahr 2030 der Fall.

Damit der Rhein-Kreis Neuss stellvertretend für die Stadt Meerbusch einen Förderantrag stellen kann, ist eine Zustimmungserklärung der Stadt Meerbusch erforderlich, in der erklärt wird, dass der zu erbringende Eigenanteil von 20% von der Stadt Meerbusch finanziert werden kann.

Die bereits abgeschlossenen sowie die noch beabsichtigten Glasfaserausbauvorhaben der privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen sehen eine Versorgung dieser Adressen in Einzellagen und Randlagen größtenteils nicht vor, da ein Ausbau nach Auskunft dieser -allein aufgrund der hohen Tiefbaukosten- nicht wirtschaftlich sei. An die Stadtverwaltung wurden in den letzten Jahren regelmäßig entsprechende Anfragen von Hauseigentümern herangetragen, welche anschließend an die Telekommunikationsanbieter kommuniziert worden sind. Aufgrund des bereits erwähnten Wirtschaftlichkeitsaspekts kam ein Glasfaserausbau dort in der Regel nicht in Betracht.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die geschätzten Kosten, die der Stadt Meerbusch aufgrund der 20%-igen Eigenbeteiligung entstehen werden, liegen zwischen ca. 2,45 Mio. Euro und 2,93 Mio. Euro und würden den städtischen Haushalt voraussichtlich im Jahr 2030 im konsumtiven Bereich finanziell belasten.


Alternativen:

Die Stadt Meerbusch beteiligt sich nicht am Förderprogramm „Gigabitförderung 2.0“.