Betreff
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW - Bauvorhaben Kierster Straße/ Am Alten Teich
Vorlage
SB9JR/0087/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, den Bürgerantrag an den zuständigen Ausschuss für Planung und Liegenschaften zu verweisen.


Sachverhalt:

Gemäß § 7 Der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch hat der Rat der Stadt Meerbusch die Erledigung von Anregungen und Beschwerden auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss delegiert. Dieser entscheidet abschließend über die Angelegenheit, soweit diese in der Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses liegt.

Liegt sie nicht in der Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses, überweist dieser die Eingabe an das zur Entscheidung berechtigte Organ.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine