Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, den Bürgerantrag an den zuständigen Kulturausschuss zu verweisen.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch hat der Rat der Stadt Meerbusch die Erledigung von Anregungen und Beschwerden auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss delegiert. Dieser entscheidet abschließend über die Angelegenheit, soweit diese in der Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses liegt.
Liegt sie nicht in der Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses, überweist dieser die Eingabe an das zur Entscheidung berechtigte Organ.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: keine