Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss „Zukunft der Feuerwehr“ schlägt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vor, dem Rat der Stadt zu empfehlen für den Neubau des Feuerwehr-Gerätehauses Osterath folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des am 27.06.2024 beschlossenen Raumprogramms, der Konzeptstudie (Thelen Architekten, Stand 29.03.2021) sowie des zugehörigen Kostenrahmens samt Grobterminplan (Stand: April 2024) die weitere Planung zu erstellen und ein Planerauswahlverfahren zu starten.
Die Verwaltung wird weiter
beauftragt, für den Neubau des
Feuerwehrgerätehauses - vorbehaltlich einer Einigung über den finanziellen
Beitrag der Firma Amprion - eine alternative Beschaffung über ein
Generalplaner/Generalunternehmer-Modell vorzunehmen und die für die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens erforderlichen Beratungsleistungen zu
beauftragen.
Die Ergebnisse der Vorplanung mit Kostenschätzung und der Vorbereitung der Vergabeunterlagen für das Bieterverfahren sind dem Ausschuss vorzustellen.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 27.06.2024 hat die Verwaltung mit
Blick auf die Beschaffung des Neubaus Feuerwehr-Gerätehaus Osterath
verschiedene Modelle geprüft und über das externe Beratungsbüro PSP Consult,
welches über entsprechende Expertise verfügt und durch die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Hauptfeuer- und Rettungswache bekannt ist,
bewerten lassen.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
wurde aufgrund abweichender Voraussetzungen um eine Nutzwertanalyse ergänzt,
die neben den rein finanziellen Aspekten weitere wichtige Kriterien der
Projektrealisierung in die Bewertung aufnimmt.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden in der Sitzung vom Gutachter
vorgetragen.
Nachfolgend sind drei Modelle der Beschaffung in Bezug auf Abläufe,
Strukturierung, Kosten und spezifische Eigenarten dargestellt.
Hierbei gilt grundsätzlich, dass für den Neubau des
Feuerwehr-Gerätehauses Osterath andere Voraussetzungen gelten als für die
geplante neue Hauptfeuer- und Rettungswache. Das Feuerwehr-Gerätehaus wird im Rahmen der Einsätze, während
der Übungs- und Ausbildungseinheiten und für das soziale Miteinander des
Löschzugs genutzt. Da es - anders als an der Wache - keinen
24-Stunden-Einsatzdienst gibt, sind die Verschmutzung und Abnutzung des
Gebäudes geringer und damit der Aufwand für Betrieb und Bewirtschaftung der
Liegenschaft niedriger. Eine Vergabe dieser Leistungen im Rahmen des Bieterverfahrens
wird als nicht wirtschaftlich bewertet.
Modell
Eigenrealisierung
Im Rahmen der sog. Eigenrealisierung werden von der Verwaltung alle
Planungs- und Bauleistungen sowie der Bauunterhalt und die Bewirtschaftung
einzeln vergeben, koordiniert und überwacht. Die Bauleistungen werden in
Einzelvergaben nach Gewerken ausgeschrieben und vergeben.
Durch eine größere Anzahl an Schnittstellen zu den einzelnen
Planungsdisziplinen und den ausführenden Unternehmen ergibt sich bei diesem
Beschaffungsmodell ein vergleichsweise hoher Koordinierungsaufwand und ein
größeres Ausfallrisiko. Hinzu kommt ein vergleichsweise hoher Personalbedarf
für die Begleitung der einzelnen Vergabeverfahren der Einzeldisziplinen und
-Gewerke.
Modell
Generalplaner/Generalunternehmer (GU/GP)
Im Rahmen der sog. GP/GU-Modells werden von der Verwaltung zunächst die
erforderlichen Planungsleistungen bis zum Bauantrag in einem Leistungspaket
vergeben, koordiniert und überwacht. Im Laufe der Entwurfsplanung erstellt der
Bauherr mit intensiver Unterstützung durch den Nutzer, des beauftragten
Generalplaners und einer juristischen Begleitung des Vergabeverfahrens die
erforderliche Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie die Vergabeunterlagen für
das Bieterverfahren, bestehend aus u.a. der Funktionalen Leistungsbeschreibung
aller erforderlichen Qualitäten und Quantitäten der Gebäude sowie der
technischen Ausrüstung des Feuerwehrgebäudes inklusive der zugehörigen
Verträge. Anschließend erfolgen die EU-weite Ausschreibung und Beauftragung der
verbleibenden Planungs- und Bauleistungen im Gesamtpaket. Betrieb und
Bewirtschaftung des Gebäudes erfolgen ab Fertigstellung durch Service
Immobilien der Stadt Meerbusch.
Durch eine im Vergleich geringere Anzahl an Schnittstellen zu einem
Ausführenden sind Koordinierungsaufwand sowie Nachtrags- und Ausfallrisiko bei
diesem Beschaffungsmodell reduziert.
Modell
Totalunternehmer
Im Rahmen des sog. Totalunternehmer-Modells werden vom Bauherrn mit
intensiver Unterstützung des Nutzers (Feuerwehr Meerbusch), einer externen
juristischen Begleitung des Vergabeverfahrens und einer externen
technisch-wirtschaftlichen Begleitung die erforderlichen Vergabeunterlagen für
das Bieterverfahren erstellt. Die Funktionale Leistungsbeschreibung umfasst
alle erforderlichen Qualitäten und Quantitäten von Planung und Ausführung des
Gebäudes und der technischen Ausrüstung.
Weiter sind sämtliche Vertragsbestandteile für die Realisierung des
Gerätehauses zu erarbeiten.
Im Rahmen des zweistufigen Vergabeverfahrens erstellen die Bieter auf
Grundlage der vorhandenen Konzeptstudie umfassende Angebote für Planung und
Ausführung des Bauvorhabens. Während des Verfahrens werden mit den Bietern
intensive Verhandlungen über die Inhalte der Angebote geführt.
Durch die im Vergleich geringste Anzahl an Schnittstellen sind
Koordinierungsaufwand sowie Nachtrags- bzw. Ausfallrisiko nach der Vergabe bei
diesem Beschaffungsmodell deutlich reduziert. Nachträge entstehen ggf. durch
nachträgliche Änderungen des Bedarfs durch Nutzer und Bauherrn.
Besonders zur Erstellung der Vergabeunterlagen ist mit einem hohen
Personalaufwand des Bauherrn und Nutzers zu rechnen.
In allen drei Modellen erfolgen
Betrieb und Bewirtschaftung des Gerätehauses ab Fertigstellung durch Service
Immobilien der Stadt Meerbusch.
Kosten
Die vorliegende vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde auf Grundlage des Kostenrahmens (Stand: 4. Quartal 2024) erstellt. Dieser Kostenrahmen sieht für das Bauvorhaben aktuell Gesamtkosten in Höhe von ca. 8.950.000,- € vor.
Die Gesamtkosten beinhalten eine mögliche Ungenauigkeit von bis zu +/- 40% (übliche Toleranz bei Kostenrahmen vor Vergabe der Planungsleistungen). Die Genauigkeit der Kostenermittlung nimmt in den weiteren Planungsschritten zu.
Für die Unterbringung des gemäß Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung des Konverter-Gebäudes erforderlichen Tanklöschfahrzeugs wird die Firma AMPRION einen Kostenbeitrag leisten.
Die Verhandlungsgespräche zwischen der Stadt und AMPRION wurden in den vergangenen Wochen fortgesetzt, sind aber noch nicht abgeschlossen. Die konkrete Höhe der Kostenbeteiligung kann derzeit noch nicht genannt werden.
Zeitkonzept
Der Grobablauf der Maßnahme wäre - in Abhängigkeit von der Beschaffungsvariante - wie folgt:
Verfahren Eigenrealisierung
Verhandlung mit Amprion zum finanziellen Beitrag: bis 1. Quartal 2025
Erstellung der Vergabeunterlagen für das Planer-Auswahlverfahren: bis 1. Quartal 2025
Vergabeverfahren Generalplanung und weitere Fachplanungen: bis 4. Quartal 2025
Entwurfsplanung und Bauantrag: bis 2. Quartal 2026
Werkplanung, Ausschreibung, Vergabe: bis 1. Quartal 2027
Baubeginn voraussichtlich: 2. Quartal 2027
Fertigstellung Neubau: 4. Quartal 2028
Gesamtfertigstellung incl. Freianlagen: 1. Quartal 2029
Verfahren Generalplaner und Generalübernehmer (GP/GÜ)
Verhandlung mit Amprion zum finanziellen Beitrag: bis 1. Quartal 2025
Vergabeverfahren juristische Beratung: bis 1. Quartal 2025
Erstellung der Vergabeunterlagen für das Planer-Auswahlverfahren: bis 1. Quartal 2025
Vergabeverfahren Generalplanung und weitere Fachplanungen: bis 4. Quartal 2025
Entwurfsplanung und Bauantrag: bis 2. Quartal 2026
Erstellung der Vergabeunterlagen für das Bieterverfahren (GÜ): bis 3. Quartal 2026
Durchführung des Bieterverfahrens inkl. Beauftragung: bis 2. Quartal 2027
Werkplanung Bieter bis 3. Quartal 2027
Baubeginn voraussichtlich: 4. Quartal 2027
Fertigstellung Neubau: 2. Quartal 2029
Gesamtfertigstellung incl. Freianlagen: 3. Quartal 2029
Verfahren Totalübernehmer (TÜ)
Verhandlung mit Amprion zum finanziellen Beitrag: bis 1. Quartal 2025
Vergabeverfahren juristische und technisch-wirtschaftliche Beratung: bis 1. Quartal 2025
Erstellung der Vergabeunterlagen für das Bieterverfahren (TÜ): bis 4. Quartal 2025
Durchführung des Bieterverfahrens inkl. Beauftragung: bis 4. Quartal 2026
Entwurfsplanung und Bauantrag: bis 1. Quartal 2027
Werkplanung Bieter bis 3. Quartal 2027
Baubeginn voraussichtlich: 4. Quartal 2027
Fertigstellung Neubau: 1. Quartal 2029
Gesamtfertigstellung incl. Freianlagen: 2. Quartal 2029
Die genannten Meilensteine gelten jeweils nur bei einem störungsfreien Planungs- und Bauablauf!
Erst nach Fertigstellung der Unterführung der DB-Bahntrasse inkl. der Rampen und Verkehrswege ist eine volle Funktionsfähigkeit des Neubaus an der Marie-Curie-Straße und eine abschließende Aufgabenübernahme des Altstandorts an der Hochstraße sichergestellt. Die Verwaltung geht auf Grundlage der letzten Entwicklungen aktuell von einer Fertigstellung der Unterführung bis 2030 aus.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Für die Realisierung des Neubaus des Feuerwehr-Gerätehauses
Osterath sind im Haushalt 2025 Gesamtkosten in Höhe 8.955.000,-
€ unter PSP 7.01012134.710.001 enthalten.
Alternativen:
Alternative 1: Eigenrealisierung
Beauftragung eines Generalplaners und zusätzlicher Fachplaner mit den vollständigen
Planungsleistungen. Vergabe der Bauleistung in Einzelgewerken. Die
erforderlichen Mittel müssen über die kommenden Haushalte abgebildet werden.
Alternative 2: Totalunternehmer (TU)
Beauftragung einer juristischen
und technischen Beratung zur Erstellung einer Funktionalen
Leistungsbeschreibung und zugehöriger Verträge für ein Bieterverfahren.
Anschließende Vergabe der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen an einen
Totalunternehmer in einem Vergabeverfahren. Die erforderlichen Mittel müssen über
die kommenden Haushalte abgebildet werden.