Beschlussvorschlag:
Der Sonderausschuss für die Zukunft der Feuerwehr empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, dem Rat zu empfehlen, die Neufassung der Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Kostenersatz, Entgelten und Gebühren bei Einsätzen, Brandverhütungsschauen und sonstigen Leistungen der Feuerwehr Meerbusch sowie der dazugehörigen Anlagen zu beschließen.
Sachverhalt:
Am 07.10.2016 hat der Rat der Stadt Meerbusch die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Meerbusch bei Einsätzen der Feuerwehr und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Meerbusch beschlossen.
Aufgrund der allgemein angestiegenen Kosten müssen die Gebühren und Entgelte neu berechnet werden. Gleichzeitig können beide Satzungen zu einer Satzung zusammengeführt werden, um Formulierungen zu verbessern, Dopplungen zu vermeiden und eine bessere Lesbarkeit zu erreichen.
Kalkulationsgrundlagen
Personalkosten (Anlage 1)
Für die Berechnung der Personalkosten der hauptamtlichen Feuerwehrkräfte und der Verwaltungsstelle wurden die Werte der Jahrespersonal-, Sach- und Gemeinkosten eines Arbeitsplatzes laut Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) "Kosten eines Arbeitsplatzes (2023/2024)" herangezogen.
Die Personalkosten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wurden aus den Vorhalte- und einsatzbezogenen Kosten ermittelt. Dafür wurden die Durchschnittswerte der Jahre 2022, 2023 und 2024 betrachtet. In den besonderen Aufwendungen sind die Kosten der arbeitsmedizinischen Untersuchungen, Ausbildungskosten und Aufwandentschädigungen enthalten.
Die Verwaltung hat sich für eine Mischkalkulation entschieden, weswegen die Personalkosten der hauptamtlichen Kräfte und der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zusammengerechnet wurden.
Die Berechnung der Personalkosten für Brandverhütungsschauen und sonstige Leistungen erfolgte ebenfalls auf Grundlage des KGSt-Berichts "Kosten eines Arbeitsplatzes (2023/2024)".
Angesichts der Inflationsrate wurde eine zweiprozentige Preissteigerung einkalkuliert.
Fahrzeugkosten (Anlage 2)
Für die Neuberechnung der Fahrzeugkosten wurden die Durchschnittswerte der Vorhalte- und einsatzbezogenen Kosten aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 ermittelt. Die kalkulatorischen Kosten ergaben sich aus den Berechnungen der kalkulatorischen Abschreibung und der kalkulatorischen Zinsen der einzelnen Fahrzeuge.
Die Reparatur- und Wartungskosten wurden in einem Verhältnis 90/10 auf Vorhalte- und einsatzbezogenen Kosten verteilt. Die 10 % Vorhaltekosten sind Kosten für regelmäßig anfallende Wartungsarbeiten, technische Prüfungen und altersbedingte Reparaturen.
Neben den Einsatzstunden werden die Fahrzeuge auch für sonstige Tätigkeiten genutzt (Übungen etc.), weshalb für die Kalkulation 80 % der einsatzbezogenen Kosten angesetzt wurden.
Die Fahrzeuge sind in Fahrzeuggruppen aufgeteilt, wobei jeweils eine Gruppe eine definierte Aufgabe erfüllt. Die Bildung von Fahrzeuggruppen sorgt für eine Gleichbehandlung der Verursacher, da diese einen einheitlichen Satz zahlen und keine erhöhten Kosten tragen müssen, weil z.B. ein reparaturanfälliges oder neues Fahrzeug zum Einsatz gekommen ist. Des Weiteren vermindert die Bildung von Fahrzeuggruppen Kostenschwankungen und den Verwaltungsaufwand.
Angesichts der Inflationsrate wurde eine zweiprozentige Preissteigerung einkalkuliert.
Verbrauchmaterialien
Für verbrauchte Materialien wie z.B. Löschpulver, Schaummittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmittel wird ein Kostenersatz entsprechend der Höhe des gezahlten Bezugspreises erhoben.
Fehlalarmierung Brandmeldeanlage
Die Pauschale ergibt sich aus den Gebühren von einer Drehleiter, zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen, einem Einsatzleitwagen, einem Kommandowagen und 16 Funktionen.
Sollten sich Änderungen ergeben, welche eine neue Kalkulation der in der Anlage aufgeführten Tarife notwendig machen, werden diese dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Die geschätzten Gebühren in Höhe
von 43.000 € für die Durchführung der Brandverhütungsschauen und die Erträge
aus dem Kostenersatz sowie die entgeltpflichtigen Leistungen wurden unter
Berücksichtigung der Neufassung bei dem Produkt 020.126.010 veranschlagt. Die
Entwicklung der Ertragssituation ist nur schwer zu prognostizieren, da dies
unmittelbar von der Menge und Art der Einsätze der Feuerwehr Meerbusch abhängt.
Alternativen:
./.