Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte V. Änderungssatzung zur Satzung über die Unterhaltung und Nutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Meerbusch zum 01.01.2025 zu beschließen.
Sachverhalt:
Zur Unterbringung obdachloser Personen hält die Stadt Meerbusch auf einer Grundstücksfläche von rd. 2.700 qm die Unterkünfte an der Strümper Straße 79 und 81 – 83 in Osterath vor.
Dabei handelt es sich um
- 24 Wohneinheiten
- 63 Räume
- 1.024,44 qm Wohnfläche.
Zum Stand 31.08.2024 waren insgesamt 52 Personen in 20 Wohneinheiten untergebracht.
Die Satzung über die Unterhaltung und Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde letztmalig im Jahr 2015 aktualisiert.
Die bisherige Benutzungsgebühr wird nach der Grundfläche der zur Nutzung zugewiesenen Räume (Wohnraumfläche) berechnet. Für jeden genutzten Quadratmeter sind pro Monat aktuell 5,66 € zu zahlen. Zusätzlich wird für Personen, sofern eine Abrechnung der individuellen Stromkosten zwischen Stromanbieter und der untergebrachten Person nicht möglich ist, aktuell eine Stromkostenpauschale in Höhe von 45,00 € pro Person abgerechnet. Diese beiden Positionen sind nicht mehr kostendeckend.
Da die Benutzungsgebühren seit knapp 10 Jahren nicht mehr angepasst wurden, fällt die prozentuale Erhöhung der Gebühren relativ hoch aus. Diesbezüglich ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Bewohner der Notunterkünfte im Regelfall Transferleistungen nach den Sozialgesetzbüchern oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und somit durch die Gebührenerhöhung nicht unmittelbar belastet werden und somit die erhöhten Kosten im Rahmen der Leistungsbewilligung Berücksichtigung finden. Lediglich in Ausnahmefällen wird der Lebensunterhalt durch eine Altersrente oder eigenes Arbeitseinkommen sichergestellt. In diesen Einzelfällen könnte die Gebührenerhöhung zukünftig möglicherweise einen Anspruch auf die Gewährung von Grundsicherungsleistungen auslösen.
Die einzelnen Änderungen der Satzung werden im Folgenden nochmals erläutert.
zu § 4 Abs. 1
Die derzeit noch erhobenen Gebühren stammen aus der Änderungssatzung aus dem Jahr 2015. Um ansatzweise die anfallenden Kosten decken zu können (KAG) müssen die Gebührensätze angeglichen werden. Zugrunde gelegt werden die Kosten für die Strümper Straße aus dem Haushaltsjahr 2023. Es fallen demnach folgende Kosten an:
Personalkosten |
|
Verwaltung 1/2 Stellen |
20.933,11 € |
Hausmeister 1/2 Stellen |
18.865,06 € |
Miete |
91.126,00 € |
Betriebskosten |
73.226,00 € |
Interne Leistungsverrechnung
(2022) |
24.995,37 € |
Summe der Kosten |
229.145,54 € |
Da die Wohneinheiten unterschiedliche Quadratmeterzahlen aufweisen, muss bei jedem Umzug innerhalb der Wohneinheiten Strümper Str. 79, 81, 83 eine erneute Gebührenkalkulation erfolgen. Weiterhin muss in der Folge dann ein Änderungsbescheid erlassen werden. Dies ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Daher sollen die Nutzungsgebühren zukünftig pro Kopf und nicht mehr pro Quadratmeter erhoben werden.
Die Kosten pro Kopf errechnen sich wie folgt:
Anzahl Plätze |
55 |
Durchschnittliche Kosten pro
Platz/Jahr |
4.166,28
€ |
Durchschnittliche Kosten pro
Platz/Monat |
347,19
€ |
Nutzungsgebühr pro Platz |
330,00
€ |
Kostendeckungsgrad |
95,05% |
Somit wird bei voller Auslastung der städtischen Obdachlosenunterkunft ein Kostendeckungsgrad von 95,05 % erreicht.
zu § 5
Jede Wohnung hat einen eigenen Stromzähler. Bei der Belegung mit einer Person, einem Ehepaar oder einem Familienverband, erfolgt die Anmeldung bei einem Stromanbieter der Wahl durch den/die Bewohner. Die Zahlung des Individualstroms erfolgt zwischen Bewohner und dem gewählten Stromanbieter. Bei der Unterbringung in Sammelunterkünften (eine Wohneinheit, mehrere Bewohner), kann der Individualstrom durch einen Stromzähler nicht ermittelt werden. Die Zahlung des Gesamtstroms erfolgt daher direkt von der Stadt an die Stadtwerke Meerbusch. Derzeit wird den Bewohnern einer Sammelunterkunft eine „Strompauschale“ in Höhe von 45,00 € in Rechnung gestellt. Die tatsächlich anfallenden Stromkosten werden durch die Pauschale in Höhe von 45,00 € nicht gedeckt.
Gesamtkosten im Jahr 2023 |
31.585,11 € |
Durchschnittliche Belegung
ohne Selbstzahler |
31 |
Durchschnittliche Kosten pro
Kopf/Jahr |
1.018,87
€ |
Durchschnittliche Kosten pro
Kopf/Monat |
84,91 € |
Durchschnittliche Gebühren
laut neuer Satzung |
80,00 € |
Kostendeckungsgrad |
94,22% |
Um einen Kostendeckungsgrad von 94,22 % zu erreichen, ist die Pauschale auf 80,00 € je Bewohner zu erhöhen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Es
werden Mehrerträge in Höhe von ca. 100.000,- € erwartet und der
Kostendeckungsgrad der Unterbringung wird dadurch auf durchschnittlich 95%
erhöht. Die Mehrerträge wurden bereits bei Produkt 050.315.020 „Einrichtungen
für Wohnungslose“ bei Sachkonto 4321.0000 „Benutzungsgebühren und
ähnl. Entgelte“ im Entwurf des Haushaltes 2025 berücksichtigt.
Alternativen:
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, die
Änderung der als Anlage beigefügte V. Änderungssatzung zur Satzung über die
Unterhaltung und Nutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Meerbusch
abzulehnen.