Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschließt, die nachfolgend beschriebenen Zuschüsse zu den durch Denkmalschutz entstandenen Mehrkosten bei Baumaßnahmen an folgenden denkmalgeschützten Objekten zu bewilligen:
- Baudenkmal Haus Gripswald, Ossum 14, in Meerbusch Ossum- Bösinghoven
- Baudenkmal Wohnhaus Krefelder Straße 17, in Meerbusch Osterath
Sachverhalt:
Die Pauschalzuweisungen, die sich aus Landesmitteln und in gleicher Höhe aus kommunalen Mitteln zusammensetzen (Gesamtsumme 10.000 €), konnten im Jahr 2024 nicht in vollem Umfang für den vorgesehenen Zweck verausgabt worden. Der entsprechende Restbetrag von 700 € soll an die Landeskasse zurück überwiesen werden. Folgende Baudenkmäler sollen einen Zuschuss erhalten:
Baudenkmal Haus Gripswald,
Ossum 13, in Meerbusch Ossum-
Bösingoven
Der südöstliche
Seitentrakt (ehem. Bullenstall) der 4- flügeligen Backsteinhofanlage
wurde im Jahr 2017 zu einer weiteren Wohneinheit ausgebaut. Er grenzt
unmittelbar an das herrschaftliche Herrenhaus an, welches aus Backstein mit
Sandsteingewänden und einem 3- geschossigen, überhöhten Eckturm mit Haubendach
errichtet wurde.
Die Fassade des Seitentrakts muss dringend neu verfugt werden. Die Eigentümer
haben einen Antrag auf Fördermittel gestellt. Die Kosten für die
Arbeiten belaufen sich laut vorliegendem Angebot auf ca. 17.200 €.. Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am
Baudenkmal mit 3.800 € zu fördern.
Baudenkmal Wohnhaus Krefelder Str.
17, in Meerbusch Osterath
Das Wohnhaus wurde im Jahr 1836 als 2- geschossiger Baukörper in fünf
Achsen errichtet. Die Fenster im Obergeschoss sind erneuert worden. Die Fenster im Erdgeschoss (Fassade zur Straße) sind aus denkmalpflegerischer Sicht erhaltenswert und
historisch wertvoll. Sie stammen vermutlich aus Mitte des 19. Jahrhunderts. Das
hier vorhandene Fensterflügelsystem wird mit dem Namen Wolfsrachen
bezeichnet, bei dem die senkrechte Falz nicht eckig, sondern halbrund
ausgebildet ist. Wolfsrachen wurden Anfang des 17. Jahrhunderts entwickelt, als
es noch keine elastischen Dichtstoffe, wie Gummi oder Silikon gab und das
Beheizen der Aufenthaltsräume aufwändig war. Deshalb basiert die Konstruktion
auf dem physikalischen Prinzip, dass durch die abgerundete Form der Fuge wenig
bis gar keine kalte Zugluft zwischen den beiden Flügeln hindurchströmen kann. Die beiden Flügel können durch die Gleitbewegung in
der Rundung nur gleichzeitig geöffnet oder geschlossen werden. Als Beschlag ist
an den Fenstern jeweils ein senkrechtes Drehstangenschloss angebracht.
Der Eigentümer hat einen Antrag auf Fördermittel gestellt. Die Kosten
für die Arbeiten belaufen sich laut vorliegendem Angebot auf ca. 25.200 €. Die Verwaltung schlägt vor,
die Aufwendungen am Baudenkmal mit 5.500
€ zu fördern.
Nachrichtlich an
die Ausschussmitglieder:
Die Verwaltung hatte weitere 10.000 € (Förderverein Haus Meer e.V.), 5.000 € (frei verfügbare Gelder) und 20.000 € (Instandsetzung von Grabsteinen) in den Haushalt 2024 eingestellt.
Die im Haushalt 2024 eingestellten Gelder für die Arbeit des Fördervereins Haus
Meer e.V. in Höhe von 10.000 € konnten in diesem Jahr nicht ausgezahlt werden,
da der Förderverein keinen Zutritt zum Gelände hatte und daher keine Maßnahmen
durchgeführt werden konnten.
Die eingestellten Gelder für die Förderung privater Denkmaleigentümer in Höhe von 5.000 € wurden nicht in vollem Umfang für den vorgesehenen Zweck benötigt. Ein Teil der Gelder wurde wie folgt vergeben:
Baudenkmal Altes
Gasthaus Peter, Moerser Str. 81 in Meerbusch- Büderich
300 € für die Erneuerung der
Fensterläden
(Rechnung: ca. 1.200 €, Antragsteller: Eigentümer)
Baudenkmal Wohnhaus
Niederlöricker Str. 12, in Meerbusch- Büderich
2.600 € für die Erneuerung
der Fenster und der Haustür
(Rechnung: ca. 11.750 €, Antragsteller: Eigentümer)
Die Summe von 20.000 €, die für
die Instandhaltung von denkmalgeschützten/ erhaltenswerten Grabmälern im
Haushalt 2024 eingesetzt worden ist, ist bis auf einen Restbetrag von ca. 650 € für folgende Objekte verwendet
worden:
Grabstein Kürfgen, Hoterheideweg in
Meerbusch- Osterath
Grabstein, Friedhof Osterath (vor
der Kapelle)
Grabkreuz, Friedhof Lank- Latum
(Eingangsbereich)
(Rechnung ca. 19.350 €, Restaurierung und Aufstellung - in Planung)
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Die Aufwendungen in
Höhe von 10.000 € stehen im Produkt 100.521.020 Denkmalpflege (Sachkonto
53180000, Zuschüsse für private Denkmaleigentümer) zur Verfügung. Das Land
Nordrhein- Westfalen beteiligt sich an der Förderung im Rahmen der
Pauschalzuweisung mit 50 % der gezahlten Mittel. Diese sind unter dem Sachkonto
4141.0000 in demselben Produkt als Ertrag eingeplant.
Alternativen:
Änderung der vorliegenden Liste