Betreff
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen im Haushaltsjahr 2024
Vorlage
FB4/0056/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss beschließt, die nachfolgend beschriebenen Zuschüsse zu den durch Denkmalschutz entstandenen Mehrkosten bei Baumaßnahmen an folgenden denkmalgeschützten Objekten zu bewilligen:

  1. Baudenkmal Haus Gripswald, Ossum 14, in Meerbusch Ossum- Bösinghoven
  2. Baudenkmal Wohnhaus Krefelder Straße 17, in Meerbusch Osterath


Sachverhalt:

 

Die Pauschalzuweisungen, die sich aus Landesmitteln und in gleicher Höhe aus kommunalen Mitteln zusammensetzen (Gesamtsumme 10.000 €), konnten im Jahr 2024 nicht in vollem Umfang für den vorgesehenen Zweck verausgabt worden. Der entsprechende Restbetrag von 700 € soll an die Landeskasse zurück überwiesen werden. Folgende Baudenkmäler sollen einen Zuschuss erhalten:

 

Baudenkmal Haus Gripswald, Ossum 13, in Meerbusch Ossum- Bösingoven

Der südöstliche Seitentrakt (ehem. Bullenstall) der 4- flügeligen Backsteinhofanlage wurde im Jahr 2017 zu einer weiteren Wohneinheit ausgebaut. Er grenzt unmittelbar an das herrschaftliche Herrenhaus an, welches aus Backstein mit Sandsteingewänden und einem 3- geschossigen, überhöhten Eckturm mit Haubendach errichtet wurde.


Die Fassade des Seitentrakts muss dringend neu verfugt werden. Die Eigentümer haben einen Antrag auf Fördermittel gestellt.
Die Kosten für die Arbeiten belaufen sich laut vorliegendem Angebot auf ca. 17.200 €.. Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am Baudenkmal mit 3.800 € zu fördern.



Baudenkmal Wohnhaus Krefelder Str. 17, in Meerbusch Osterath

Das Wohnhaus wurde im Jahr 1836 als 2- geschossiger Baukörper in fünf Achsen errichtet. Die Fenster im Obergeschoss sind erneuert worden. Die Fenster im Erdgeschoss (Fassade zur Straße) sind aus denkmalpflegerischer Sicht erhaltenswert und historisch wertvoll. Sie stammen vermutlich aus Mitte des 19. Jahrhunderts. Das hier vorhandene Fensterflügelsystem wird mit dem Namen Wolfsrachen bezeichnet, bei dem die senkrechte Falz nicht eckig, sondern halbrund ausgebildet ist. Wolfsrachen wurden Anfang des 17. Jahrhunderts entwickelt, als es noch keine elastischen Dichtstoffe, wie Gummi oder Silikon gab und das Beheizen der Aufenthaltsräume aufwändig war. Deshalb basiert die Konstruktion auf dem physikalischen Prinzip, dass durch die abgerundete Form der Fuge wenig bis gar keine kalte Zugluft zwischen den beiden Flügeln hindurchströmen kann. Die beiden Flügel können durch die Gleitbewegung in der Rundung nur gleichzeitig geöffnet oder geschlossen werden. Als Beschlag ist an den Fenstern jeweils ein senkrechtes Drehstangenschloss angebracht.


Der Eigentümer hat einen Antrag auf Fördermittel gestellt.
Die Kosten für die Arbeiten belaufen sich laut vorliegendem Angebot auf ca. 25.200 €. Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am Baudenkmal mit 5.500 € zu fördern.



Nachrichtlich an die Ausschussmitglieder:

 

Die Verwaltung hatte weitere 10.000 € (Förderverein Haus Meer e.V.), 5.000 € (frei verfügbare Gelder) und 20.000 € (Instandsetzung von Grabsteinen) in den Haushalt 2024 eingestellt.


Die im Haushalt 2024 eingestellten Gelder für die Arbeit des Fördervereins Haus Meer e.V. in Höhe von 10.000 € konnten in diesem Jahr nicht ausgezahlt werden, da der Förderverein keinen Zutritt zum Gelände hatte und daher keine Maßnahmen durchgeführt werden konnten.

Die eingestellten Gelder für die Förderung privater Denkmaleigentümer in Höhe von 5.000 € wurden nicht in vollem Umfang für den vorgesehenen Zweck benötigt. Ein Teil der Gelder wurde wie folgt vergeben:

Baudenkmal Altes Gasthaus Peter, Moerser Str. 81 in Meerbusch- Büderich
300 € für die Erneuerung der Fensterläden
(Rechnung: ca. 1.200 €, Antragsteller: Eigentümer)

 

Baudenkmal Wohnhaus Niederlöricker Str. 12, in Meerbusch- Büderich
2.600 € für die Erneuerung der Fenster und der Haustür
(Rechnung: ca. 11.750 €, Antragsteller: Eigentümer)


Die Summe von 20.000 €, die für die Instandhaltung von denkmalgeschützten/ erhaltenswerten Grabmälern im Haushalt 2024 eingesetzt worden ist, ist bis auf einen Restbetrag von ca. 650 € für folgende Objekte verwendet worden:


Grabstein Kürfgen, Hoterheideweg in Meerbusch- Osterath
Grabstein, Friedhof Osterath (vor der Kapelle)
Grabkreuz, Friedhof Lank- Latum (Eingangsbereich)
(Rechnung ca. 19.350 €, Restaurierung und Aufstellung - in Planung)


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Aufwendungen in Höhe von 10.000 € stehen im Produkt 100.521.020 Denkmalpflege (Sachkonto 53180000, Zuschüsse für private Denkmaleigentümer) zur Verfügung. Das Land Nordrhein- Westfalen beteiligt sich an der Förderung im Rahmen der Pauschalzuweisung mit 50 % der gezahlten Mittel. Diese sind unter dem Sachkonto 4141.0000 in demselben Produkt als Ertrag eingeplant.


Alternativen:

Änderung der vorliegenden Liste