Betreff
Übernahme von freiwilligen Zuschüssen an freie Träger
Vorlage
FB21/0054/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung Vereinbarungen über die freiwillige Bezuschussung mit den Trägern Montessori-Kinderhaus Meerbusch e.V., OBV Meerbusch e.V. sowie der Lebenshilfe Neuss gGmbH, wie im Sachverhalt näher erläutert zu schließen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat. Die erforderlichen Mittel werden in die Veränderungsliste aufgenommen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehl dem Rat, die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mittel bereitszustellen.


Sachverhalt:

Montessori-Kinderhaus Meerbusch e.V.:

Im Stadtgebiet Meerbusch gibt es fünf Kindertageseinrichtungen, die in der Trägerschaft von Elterninitiativen betrieben werden. Der Kindergarten 71 e.V. (KiGa 71 e. V.) betreibt seit den 1970er Jahren zwei Einrichtungen mit derzeit insgesamt 7 Gruppen, der OBV Meerbusch e. V. hat seit August 2014 die Trägerschaft für eine Einrichtung mit 5 Gruppen sowie seit 2020 für eine Einrichtung mit 6 Gruppen übernommen und der Verein Montessori-Kinderhaus Meerbusch e. V. führt seit 01.09.1993 ein zwei-gruppiges Haus.

Für Elterninitiativen gilt generell ein Trägeranteil von 3,4% - sowohl bzgl. der Mietkosten als auch an den Kindpauschalen, den die Vereine i. d. R. über Mitgliedsbeiträge von den Eltern der dort aufgenommenen Kinder finanzieren müssen. Selbstverständlich werden auch andere Möglichkeiten wie Spenden und sonstige Einnahmen angestrebt.

Durch die Bereitschaft der Eltern, für die besondere konzeptionelle Montessori-Ausrichtung der Einrichtung, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten, hat es in den vergangenen Jahren keinerlei Belegungsprobleme gegeben. Weiterhin vervollständigt eine Einrichtung, die vollumfänglich die Montessori-Pädagogik lebt, die Bildungslandschaft in Meerbusch, da sowohl eine Grundschule als auch eine weiterführende Schule die Montessori-Pädagogik umsetzen. Im Rahmen der Kitabedarfsplanung werden die Plätze im Montessori-Kinderhaus weiterhin benötigt.

Der Vereinsvorstand erbittet mit beigefügtem Antrag vom 20.08.2024 die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen, sowie der zuschussfähigen Miete durch die Stadt Meerbusch. Der Träger führt an, dass die finanziellen Auswirkungen aufgrund der vorangegangenen Tariferhöhungen zu einer Unterdeckung der Kosten in Höhe von voraussichtlich 52.000 € im Kindergartenjahr 2024/ 2025 führen wird. Die Mittel aus der Rücklage in Höhe von derzeit 120.000 € werden mit Abschluss des Kindergartenjahres 2025/ 2026 komplett aufgebraucht sein.

Im Hinblick auf die angespannte finanzielle Situation des Montessori-Kinderhauses und die Erforderlichkeit der Plätze wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den 3,4%igen Trägeranteil an den Kindpauschalen und der Miete im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses zur Hälfte zu übernehmen. Dies führt zu einer Deckung der Finanzierungslücke zwischen dem Trägeranteil und dem Einnahmebetrag aus den Mitgliedsbeiträgen, welche durch den Träger erhoben werden.

Die Verwaltung schlägt vor, unter dem Vorbehalt, dass das Land NRW keine Sonderförderung für die kommenden Kindergartenjahre bis zur Neuregelung der Kitafinanzierung durch das Land NRW gewährt, über die o.g. beantragten Fördertatbestände - hälftige Übernahme des Trägeranteils zu den Kindpauschalen und der Miete - eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Montessori-Kinderhaus Meerbusch e.V. für die Laufzeit von zunächst zwei Jahren zu schließen und die finanziellen Mittel hierfür bereitzustellen.

Lebenshilfe Neuss gGmbH – Kita Farbenland

Die Lebenshilfe Neuss gGmbH betreibt seit Januar 2015 an der Pfarrstraße 10 in Meerbusch Lank die 5-gruppige Kindertageseinrichtung „Farbenland“ mit inklusiver Ausrichtung und betreut als anerkannter Träger der Behinderten- und Jugendhilfe regelmäßig fünf Kinder mit Förderbedarf. Als gemeinnütziger Träger finanziert sich die Lebenshilfe Neuss gGmbH ausschließlich aus den Einnahmen der angebotenen Leistungen, andere Einnahmequellen bestehen nicht.

Aufgrund der hohen Abschlüsse des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, die der Träger für seine Beschäftigten übernommen hat, und die weiteren Preissteigerungen in allen Bereichen und ungedeckter Verwaltungskosten ist der Träger nicht mehr in der Lage Eigenmittel in der bisherigen Höhe zur Finanzierung des Trägeranteils aufzubringen. Anpassungen der Kitafinanzierung über die Kindpauschalen im Rahmen der Fortschreibungsrate und Unterstützungsleistungen des Landes durch Auszahlungen aus dem „Zuschuss zum Erhalt der Trägervielfalt“ können die genannten Mehraufwendungen nicht decken. Rücklagen aus der KiBiz-Finanzierung dürfen für die Deckung des Eigenanteils nicht verwendet werden.

Seit dem Kindergartenjahr 2020/21 trägt die Stadt Meerbusch 5,8 % des Trägeranteils der Kindpauschalen und der Mietkosten für die Einrichtung.

Für die Weiterführung der Betriebsträgerschaft der Kita Farbenland benötigt der Träger jedoch eine weitere finanzielle Entlastung. Durch Beschluss der Stadt Neuss wurde der Lebenshilfe Neuss gGmbH für die dort bestehenden Kindertageseinrichtungen eine zusätzliche Entlastung durch Übernahme von 1% des Trägeranteils durch die Stadt Neuss bis zur angestrebten Neuregelung der Kitafinanzierung durch das Land NRW (Novellierung des KiBiz bis August 2026) zugesichert.

Der Beschluss der Stadt Neuss steht unter dem Vorbehalt, dass das Land NRW keine Sonderförderung rückwirkend zum 01.01.2024 oder für die kommenden Kindergartenjahre bis zur KiBiz-Novellierung vornimmt.

Die Übernahme von 1 % des Trägeranteils wird vom Träger als finanziell darstellbar angegeben, sodass durch die Lebenshilfe Neuss gGmbH für die Kita Farbenland die Erhöhung des freiwilligen Zuschusses zu den Trägeranteilen an den Kindpauschalen und der gesetzlich vorgegebenen Mietkosten seitens der Stadt Meerbusch um 1%, von 5,8% auf 6,8 % beantragt wird. Die Erhöhung des freiwilligen Zuschusses um 1% bedeutet berechnet für das Kitajahr 2024/25 eine Erhöhung um

12.967,55 €, bezogen auf das Haushaltsjahr 2025 durch die Berücksichtigung der Fortschreibungsrate eine Mehrbelastung im städt. Haushalt von 13.129,64 €.

Die Trägerschaft durch die Lebenshilfe gGmbH ist insbesondere im Rahmen der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf aufgrund der langjährigen Erfahrung und Expertise des Trägers auf diesem Gebiet von besonderer Bedeutung. Dies ist v.a. vor dem Hintergrund der Reduzierung besonderer heilpädagogischer Einrichtungen (der Lukaskindergarten als heilpädagogische Einrichtung in Kaarst nimmt keine Meerbuscher Kinder mehr auf) und der damit angestrebten Betreuung von Kindern mit Förderbedarf in Regeleinrichtungen zu betrachten.

Um die Trägervielfalt in der Meerbuscher Kitalandschaft beizubehalten, müssen die Träger, soweit zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig, finanziell entlastet werden.

Im Stadtgebiet Meerbusch bestehen bereits mit einigen anderen Freien Trägern, Elterninitiativen und kirchlicher Trägern Vereinbarungen dieser Art in unterschiedlicher Höhe. Hier wird deutlich, dass eine auskömmliche Finanzierung der Einrichtungen durch Eigenmittel der Träger kaum zu realisieren ist.

Die Verwaltung schlägt vor, eine Vereinbarung mit der Lebenshilfe Neuss gGmbH über die freiwillige Bezuschussung der Kita „Farbenland“ dahingehend zu schließen, ab dem 01.01.2025 den Zuschuss von aktuell 5,8 % auf 6,8 % des gesetzlichen Trägeranteils zunächst befristet für zwei Jahre, bzw. bis zur Novellierung des KiBiz zu erhöhen.

Eine jugendamtsübergreifende Verwendung der Mittel soll in der Vereinbarung ausgeschlossen werden.

OBV Meerbusch e.V. – Kita Schatzinsel und Kita Glückskinder

Der OBV Meerbusch e.V. ist Träger zweier Kindertageseinrichtungen in Meerbusch und betreibt seit dem 01.08.2014 die Kita „Schatzinsel“ in Strümp, sowie seit dem 01.04.2020 die Kita „Glückskinder“ in Osterath.

Für beide Kindertageseinrichtungen werden Zuwendungen gem. KiBiz zur Kostenmiete gewährt.

Die Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“ befindet sich im Eigentum der Stadt Meerbusch und wurde seinerzeit von einem Schulgebäude zu einer Kindertageseinrichtung umgebaut.

Die Betreuungsplätze erfreuen sich sehr großer Beliebtheit und werden somit stark nachgefragt und weiterhin dringend benötigt.

Der Träger hat nun mit Schreiben vom 10.10.2024 dargelegt, dass infolge der Tariferhöhungen für beide Kindertageseinrichtungen und der hohen Raumkosten für die Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“ bis zum Ende des Jahres 2024 alle Rücklagen aufgebraucht haben sein werden und die Bilanz bereits defizitär sein wird. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 rechnet der Träger mit einem Gesamtdefizit von 132.680 € für beide Einrichtungen.

Die seit dem 01.01.2023 in Kraft getretenen Tarifsteigerungen haben zu hohen Aufwendungen im Rahmen der Personalkosten geführt. Die Überbrückungshilfe des Landes zur Abfederung der aufgrund von Tarifverträgen gestiegenen Personalkosten für das Kindergartenjahr 2023/2024 habe nach Rücksprache mit dem Träger lediglich einen Teil der Kosten decken können. Die Zuwendungen zu den Kindpauschalen wurden durch Anwendung der aktuellen Fortschreibungsrate erst zeitversetzt zum Kindergartenjahr 2024/2025 angepasst. Der Trägeranteil kann nicht durch die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen gedeckt werden. Eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge von derzeit 24 € jährlich pro Kita-Eltern würde zu einer hohen finanziellen Mehrbelastung der Familien führen und neben den Familien, die ihre Kinder in den Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, auch die Familien der Kinder in den offenen Ganztagsschulen betreffen. Der Träger teilt mit, dass lediglich 15% der Mitglieder Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen seien.

Zudem habe der Träger aufgrund der großen Gebäudeflächen insgesamt höhere Betriebskosten (Reinigung und Heizung) als vergleichbare Kitas, die i. d. R. einen um rd. 350 qm geringeren Flächenanteil haben. Bei Andauern der finanziellen Entwicklung, würden die Betriebsrücklagen beider Kindertageseinrichtungen bis zum Kindergartenjahresende aufgebraucht sein, sodass der Träger sich nicht imstande sähe, die Trägerschaft unter diesen Umständen fortzuführen.

Aufgrund der defizitären finanziellen Situation erbittet der Träger mit Schreiben vom 10.10.2024 eine Übernahme des Trägeranteils zu den Mietzahlungen für die Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“, sowie die Übernahme der Trägeranteile zu den Kindpauschalen für beide Kindertageseinrichtungen. Insgesamt ergeben sich hier Aufwendungen in Höhe von rund 119.000 €.

Die Verwaltung kann der Argumentation des Trägers folgen, da mit Erhöhung der gesetzlichen Zuschüsse nach KiBiz um die jeweils geltende Fortschreibungsrate auch der Anteil des Trägers steigt. Die Finanzierungslücke zwischen der Einnahme von Mitgliedsbeiträgen und dem gesetzlich aufzuwendenden Trägeranteil ist in den letzten Jahren durch die Tarif- und Preissteigerungen gewachsen.

Sollte ein Träger infolge finanzieller Engpässe die Trägerschaft einer Einrichtung aufgeben, wäre die Stadt zunächst gehalten - sofern sich kein anderer Träger zur Betriebsübernahme bereit erklärt - die Trägerschaft für diese Einrichtung zu übernehmen, da derzeit alle vorhandenen Betreuungsplätze auch tatsächlich benötigt werden. Die Übernahme einer Einrichtung in städtische Trägerschaft würde für den städtischen Haushalt deutlich höhere Ausgaben bedeuten als die anteilige freiwillige Übernahme von Betriebskosten der Kitas.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, unter dem Vorbehalt, dass das Land NRW keine Sonderförderung für die kommenden Kindergartenjahre bis zur Neuregelung der Kitafinanzierung durch das Land NRW gewährt, mit dem OBV Meerbusch e.V. eine Vereinbarung über die o.g. beantragten Fördertatbestände – Übernahme des Trägeranteils zu den Mietzahlungen für die Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“ und Übernahme der Trägeranteile zu den Kindpauschalen für beide Kindertageseinrichtungen -  zu schließen und die finanziellen Mittel hierfür bereitzustellen. Es wird zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen, da im Rahmen einer KiBiz-Revision die Finanzierungssystematik geändert werden könnte.

Für den Zeitraum August 2021 bis Juli 2026 stellt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Entwurf einer Rechtsverordnung rückwirkende Ausgleichszahlungen für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Aussicht. Der sogenannte Belastungsausgleich soll dazu dienen, die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu kompensieren. Der Entwurf der Verordnung sieht eine Ausgleichszahlung für die Stadt Meerbusch in Höhe von 2.046.779,61 € im Jahr 2024 und i.H.v. 434.143,77 € im Jahr 2025 vor.

Seitens des Städte- und Gemeindebundes werden diese Ausgleichszahlungen als unzureichend bewertet und eine rechtliche Klärung des Sachverhaltes angestrebt. Somit sind die genaue Höhe der zu erwartenden Mittel und der Zeitpunkt der Zuwendung noch unsicher.

Im Zusammenhang mit diesen zu erwartenden Ausgleichszahlungen können die durch die Gewährung freiwilliger Zuschüsse an Freie Träger entstehenden Mehraufwendungen im städt. Haushalt kompensiert werden.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die vorgenannten Maßnahmen entstehen für das Haushaltsjahr 2025 folgenden Aufwendungen:

Montessori-Kinderhaus Meerbusch e.V.:

-      für die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen und der zuschussfähigen Miete in Höhe von 1,7% für die Kindertageseinrichtung Montessori Kinderhaus Meerbusch e.V. entstehen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 9.500 €. Im Rahmen der Mittelanmeldung 2025 wurde bereits die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen in Höhe von rd. 8.600 € berücksichtigt. Aufgrund des Beschlussvorschlages entstehen Mehraufwendungen i.H.v.  900,- €.

Lebenshilfe Neuss gGmbH:

-      für die zusätzliche Übernahme des anteiligen Trägeranteils an den Kindpauschalen und der zuschussfähigen Miete in Höhe von 1 % für die Kindertageseinrichtung Farbenland entstehen Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd.  13.100,- €. Diese wurden im Rahmen der Mittelanmeldung 2025 bereits berücksichtigt.

OBV Meerbusch e.V.:

-      für die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen und der zuschussfähigen Miete in Höhe von 3,4% für die Kindertageseinrichtungen Schatzinsel und Glückskinder entstehen in Höhe von insgesamt rd.  119.000,- €.  Nach Abzug der im Haushalt 2025 bereits berücksichtigten Mittel i.H.v.  rd. 11.000 € belaufen sich die durch diesen Beschlussvorschlag entstehenden Mehraufwendungen auf rd.  108.000 €.

Insgesamt müssen daher bei Zustimmung im Rahmen der Veränderungsliste der Verwaltung zum Haushalt 2025 bei Produkt 060.365.010, Förderung v. Kindern in Kindertageseinrichtungen und Sachkonto 53180000, Zuwendungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche Mehraufwendungen von 108.900 € berücksichtigt werden.

Für die Folgejahre erhöhen sich die genannten Aufwendungen um die jeweils geltenden Fort-schreibungsraten.

Darüber hinaus ist für das Jahr 2025 ebenfalls im Wege der Veränderungsliste eine Zuwendung des Landes in Höhe von 434.0000 € bei Produkt 060.365.010 und Sachkonto 41410000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land einzuplanen.


Alternativen:

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