Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung Vereinbarungen über die freiwillige Bezuschussung mit den Trägern Montessori-Kinderhaus Meerbusch e.V., OBV Meerbusch e.V. sowie der Lebenshilfe Neuss gGmbH, wie im Sachverhalt näher erläutert zu schließen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat. Die erforderlichen Mittel werden in die Veränderungsliste aufgenommen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehl dem Rat, die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mittel bereitszustellen.
Sachverhalt:
Montessori-Kinderhaus
Meerbusch e.V.:
Im Stadtgebiet
Meerbusch gibt es fünf Kindertageseinrichtungen, die in der Trägerschaft von
Elterninitiativen betrieben werden. Der Kindergarten 71 e.V. (KiGa 71 e. V.)
betreibt seit den 1970er Jahren zwei Einrichtungen mit derzeit insgesamt 7
Gruppen, der OBV Meerbusch e. V. hat seit August 2014 die Trägerschaft für eine
Einrichtung mit 5 Gruppen sowie seit 2020 für eine Einrichtung mit 6 Gruppen
übernommen und der Verein Montessori-Kinderhaus Meerbusch e. V. führt seit
01.09.1993 ein zwei-gruppiges Haus.
Für Elterninitiativen gilt generell ein
Trägeranteil von 3,4% - sowohl bzgl. der
Mietkosten als auch an den Kindpauschalen, den die Vereine i. d. R. über
Mitgliedsbeiträge von den Eltern der dort aufgenommenen Kinder finanzieren
müssen. Selbstverständlich werden auch andere Möglichkeiten wie Spenden und
sonstige Einnahmen angestrebt.
Durch die Bereitschaft der Eltern, für die
besondere konzeptionelle Montessori-Ausrichtung der Einrichtung, einen
Mitgliedsbeitrag zu leisten, hat es in den vergangenen Jahren keinerlei
Belegungsprobleme gegeben. Weiterhin vervollständigt
eine Einrichtung, die vollumfänglich die Montessori-Pädagogik lebt, die
Bildungslandschaft in Meerbusch, da sowohl eine Grundschule als auch eine
weiterführende Schule die Montessori-Pädagogik umsetzen. Im Rahmen der
Kitabedarfsplanung werden die Plätze im Montessori-Kinderhaus weiterhin
benötigt.
Der Vereinsvorstand erbittet mit beigefügtem
Antrag vom 20.08.2024 die Übernahme des Trägeranteils
an den Kindpauschalen, sowie der zuschussfähigen Miete durch die Stadt
Meerbusch. Der Träger führt an, dass die finanziellen Auswirkungen aufgrund der
vorangegangenen Tariferhöhungen zu einer Unterdeckung der Kosten in Höhe von
voraussichtlich 52.000 € im Kindergartenjahr 2024/ 2025 führen wird. Die Mittel
aus der Rücklage in Höhe von derzeit 120.000 € werden mit Abschluss des Kindergartenjahres
2025/ 2026 komplett aufgebraucht sein.
Im Hinblick auf die angespannte
finanzielle Situation des Montessori-Kinderhauses und die Erforderlichkeit der
Plätze wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den 3,4%igen Trägeranteil an den
Kindpauschalen und der Miete im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses zur Hälfte
zu übernehmen. Dies führt zu einer Deckung der Finanzierungslücke zwischen dem
Trägeranteil und dem Einnahmebetrag aus den Mitgliedsbeiträgen, welche durch
den Träger erhoben werden.
Die Verwaltung schlägt vor, unter dem Vorbehalt, dass das Land NRW
keine Sonderförderung für die kommenden Kindergartenjahre bis zur Neuregelung
der Kitafinanzierung durch das Land NRW gewährt, über die o.g. beantragten
Fördertatbestände - hälftige Übernahme des Trägeranteils zu den Kindpauschalen
und der Miete - eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Montessori-Kinderhaus
Meerbusch e.V. für die Laufzeit von zunächst zwei Jahren zu schließen und die
finanziellen Mittel hierfür bereitzustellen.
Lebenshilfe Neuss
gGmbH – Kita Farbenland
Die Lebenshilfe Neuss gGmbH betreibt seit Januar 2015 an
der Pfarrstraße 10 in Meerbusch Lank die 5-gruppige Kindertageseinrichtung
„Farbenland“ mit inklusiver Ausrichtung und betreut als anerkannter Träger der Behinderten- und
Jugendhilfe regelmäßig fünf Kinder mit Förderbedarf. Als gemeinnütziger Träger
finanziert sich die Lebenshilfe Neuss gGmbH ausschließlich aus den Einnahmen
der angebotenen Leistungen, andere Einnahmequellen bestehen nicht.
Aufgrund der hohen Abschlüsse des Tarifvertrages für den öffentlichen
Dienst, die der Träger für seine Beschäftigten übernommen hat, und die weiteren
Preissteigerungen in allen Bereichen und ungedeckter Verwaltungskosten ist der
Träger nicht mehr in der Lage Eigenmittel in der bisherigen Höhe zur
Finanzierung des Trägeranteils aufzubringen. Anpassungen der Kitafinanzierung
über die Kindpauschalen im Rahmen der Fortschreibungsrate und
Unterstützungsleistungen des Landes durch Auszahlungen aus dem „Zuschuss zum
Erhalt der Trägervielfalt“ können die genannten Mehraufwendungen nicht decken.
Rücklagen aus der KiBiz-Finanzierung dürfen für die Deckung des Eigenanteils
nicht verwendet werden.
Seit dem Kindergartenjahr 2020/21 trägt die Stadt Meerbusch 5,8 % des
Trägeranteils der Kindpauschalen und der Mietkosten für die Einrichtung.
Für die Weiterführung der Betriebsträgerschaft der Kita Farbenland
benötigt der Träger jedoch eine weitere finanzielle Entlastung. Durch Beschluss
der Stadt Neuss wurde der Lebenshilfe Neuss gGmbH für die dort bestehenden
Kindertageseinrichtungen eine zusätzliche Entlastung durch Übernahme von 1% des
Trägeranteils durch die Stadt Neuss bis zur angestrebten Neuregelung der
Kitafinanzierung durch das Land NRW (Novellierung des KiBiz bis August 2026)
zugesichert.
Der Beschluss der Stadt Neuss steht unter dem Vorbehalt, dass das Land
NRW keine Sonderförderung rückwirkend zum 01.01.2024 oder für die kommenden
Kindergartenjahre bis zur KiBiz-Novellierung vornimmt.
Die Übernahme von 1 % des Trägeranteils wird vom Träger als finanziell
darstellbar angegeben, sodass durch die Lebenshilfe Neuss gGmbH für die Kita
Farbenland die Erhöhung des freiwilligen Zuschusses zu den Trägeranteilen an
den Kindpauschalen und der gesetzlich vorgegebenen Mietkosten seitens der Stadt
Meerbusch um 1%, von 5,8% auf 6,8 % beantragt wird. Die Erhöhung des
freiwilligen Zuschusses um 1% bedeutet berechnet für das Kitajahr 2024/25 eine
Erhöhung um
12.967,55 €, bezogen auf das Haushaltsjahr 2025 durch die Berücksichtigung
der Fortschreibungsrate eine Mehrbelastung im städt. Haushalt von 13.129,64 €.
Die Trägerschaft durch die Lebenshilfe gGmbH ist insbesondere im Rahmen
der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf aufgrund der langjährigen Erfahrung
und Expertise des Trägers auf diesem Gebiet von besonderer Bedeutung. Dies ist
v.a. vor dem Hintergrund der Reduzierung besonderer heilpädagogischer
Einrichtungen (der Lukaskindergarten als heilpädagogische Einrichtung in Kaarst
nimmt keine Meerbuscher Kinder mehr auf) und der damit angestrebten Betreuung
von Kindern mit Förderbedarf in Regeleinrichtungen zu betrachten.
Um die Trägervielfalt in der Meerbuscher Kitalandschaft beizubehalten,
müssen die Träger, soweit zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig, finanziell
entlastet werden.
Im Stadtgebiet Meerbusch bestehen bereits mit einigen anderen Freien
Trägern, Elterninitiativen und kirchlicher Trägern Vereinbarungen dieser Art in
unterschiedlicher Höhe. Hier wird deutlich, dass eine auskömmliche Finanzierung
der Einrichtungen durch Eigenmittel der Träger kaum zu realisieren ist.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Vereinbarung mit der Lebenshilfe Neuss
gGmbH über die freiwillige Bezuschussung der Kita „Farbenland“ dahingehend zu
schließen, ab dem 01.01.2025 den Zuschuss von aktuell 5,8 % auf 6,8 % des
gesetzlichen Trägeranteils zunächst befristet für zwei Jahre, bzw. bis zur
Novellierung des KiBiz zu erhöhen.
Eine jugendamtsübergreifende Verwendung der Mittel soll in der
Vereinbarung ausgeschlossen werden.
OBV Meerbusch e.V. –
Kita Schatzinsel und Kita Glückskinder
Der OBV Meerbusch e.V. ist Träger zweier Kindertageseinrichtungen in Meerbusch und betreibt seit dem 01.08.2014 die Kita „Schatzinsel“ in Strümp, sowie seit dem 01.04.2020 die Kita „Glückskinder“ in Osterath.
Für beide Kindertageseinrichtungen werden Zuwendungen gem. KiBiz zur Kostenmiete gewährt.
Die Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“ befindet sich im Eigentum der Stadt Meerbusch und wurde seinerzeit von einem Schulgebäude zu einer Kindertageseinrichtung umgebaut.
Die Betreuungsplätze erfreuen sich sehr großer Beliebtheit und werden somit stark nachgefragt und weiterhin dringend benötigt.
Der Träger hat nun mit Schreiben vom 10.10.2024 dargelegt, dass infolge der Tariferhöhungen für beide Kindertageseinrichtungen und der hohen Raumkosten für die Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“ bis zum Ende des Jahres 2024 alle Rücklagen aufgebraucht haben sein werden und die Bilanz bereits defizitär sein wird. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 rechnet der Träger mit einem Gesamtdefizit von 132.680 € für beide Einrichtungen.
Die seit dem 01.01.2023 in Kraft getretenen Tarifsteigerungen haben zu hohen Aufwendungen im Rahmen der Personalkosten geführt. Die Überbrückungshilfe des Landes zur Abfederung der aufgrund von Tarifverträgen gestiegenen Personalkosten für das Kindergartenjahr 2023/2024 habe nach Rücksprache mit dem Träger lediglich einen Teil der Kosten decken können. Die Zuwendungen zu den Kindpauschalen wurden durch Anwendung der aktuellen Fortschreibungsrate erst zeitversetzt zum Kindergartenjahr 2024/2025 angepasst. Der Trägeranteil kann nicht durch die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen gedeckt werden. Eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge von derzeit 24 € jährlich pro Kita-Eltern würde zu einer hohen finanziellen Mehrbelastung der Familien führen und neben den Familien, die ihre Kinder in den Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, auch die Familien der Kinder in den offenen Ganztagsschulen betreffen. Der Träger teilt mit, dass lediglich 15% der Mitglieder Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen seien.
Zudem habe der Träger aufgrund der großen Gebäudeflächen insgesamt höhere Betriebskosten (Reinigung und Heizung) als vergleichbare Kitas, die i. d. R. einen um rd. 350 qm geringeren Flächenanteil haben. Bei Andauern der finanziellen Entwicklung, würden die Betriebsrücklagen beider Kindertageseinrichtungen bis zum Kindergartenjahresende aufgebraucht sein, sodass der Träger sich nicht imstande sähe, die Trägerschaft unter diesen Umständen fortzuführen.
Aufgrund der defizitären finanziellen Situation erbittet der Träger mit Schreiben vom 10.10.2024 eine Übernahme des Trägeranteils zu den Mietzahlungen für die Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“, sowie die Übernahme der Trägeranteile zu den Kindpauschalen für beide Kindertageseinrichtungen. Insgesamt ergeben sich hier Aufwendungen in Höhe von rund 119.000 €.
Die Verwaltung kann der Argumentation des Trägers folgen, da mit Erhöhung der gesetzlichen Zuschüsse nach KiBiz um die jeweils geltende Fortschreibungsrate auch der Anteil des Trägers steigt. Die Finanzierungslücke zwischen der Einnahme von Mitgliedsbeiträgen und dem gesetzlich aufzuwendenden Trägeranteil ist in den letzten Jahren durch die Tarif- und Preissteigerungen gewachsen.
Sollte ein Träger infolge finanzieller Engpässe die Trägerschaft einer
Einrichtung aufgeben, wäre die Stadt zunächst gehalten - sofern sich kein
anderer Träger zur Betriebsübernahme bereit erklärt - die Trägerschaft für
diese Einrichtung zu übernehmen, da derzeit alle vorhandenen Betreuungsplätze
auch tatsächlich benötigt werden. Die Übernahme einer Einrichtung in städtische
Trägerschaft würde für den städtischen Haushalt deutlich höhere Ausgaben
bedeuten als die anteilige freiwillige Übernahme von Betriebskosten der Kitas.
Die Verwaltung schlägt daher vor, unter dem Vorbehalt, dass das Land
NRW keine Sonderförderung für die kommenden Kindergartenjahre bis zur
Neuregelung der Kitafinanzierung durch das Land NRW gewährt, mit dem OBV
Meerbusch e.V. eine Vereinbarung über die o.g. beantragten Fördertatbestände – Übernahme
des Trägeranteils zu den Mietzahlungen für die Kindertageseinrichtung
„Schatzinsel“ und Übernahme der Trägeranteile zu den Kindpauschalen für beide
Kindertageseinrichtungen - zu schließen und die finanziellen Mittel
hierfür bereitzustellen. Es wird zunächst eine
Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen, da im Rahmen einer KiBiz-Revision die
Finanzierungssystematik geändert werden könnte.
Für den Zeitraum August 2021 bis
Juli 2026 stellt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung,
Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Entwurf einer
Rechtsverordnung rückwirkende Ausgleichszahlungen für die örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe in Aussicht. Der sogenannte Belastungsausgleich soll
dazu dienen, die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung
in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu kompensieren. Der
Entwurf der Verordnung sieht eine Ausgleichszahlung für die Stadt Meerbusch in Höhe
von 2.046.779,61 € im Jahr 2024 und i.H.v. 434.143,77 € im Jahr 2025 vor.
Seitens des Städte- und
Gemeindebundes werden diese Ausgleichszahlungen als unzureichend bewertet und
eine rechtliche Klärung des Sachverhaltes angestrebt. Somit sind die genaue
Höhe der zu erwartenden Mittel und der Zeitpunkt der Zuwendung noch unsicher.
Im Zusammenhang mit diesen zu erwartenden
Ausgleichszahlungen können die durch die Gewährung freiwilliger Zuschüsse an
Freie Träger entstehenden Mehraufwendungen im städt. Haushalt kompensiert
werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die vorgenannten Maßnahmen entstehen für das Haushaltsjahr 2025 folgenden
Aufwendungen:
Montessori-Kinderhaus
Meerbusch e.V.:
- für die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen
und der zuschussfähigen Miete in Höhe von 1,7% für die Kindertageseinrichtung
Montessori Kinderhaus Meerbusch e.V. entstehen Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 9.500 €. Im Rahmen der Mittelanmeldung 2025 wurde bereits die
Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen in Höhe von rd. 8.600 €
berücksichtigt. Aufgrund des Beschlussvorschlages entstehen Mehraufwendungen
i.H.v. 900,- €.
Lebenshilfe
Neuss gGmbH:
- für die zusätzliche Übernahme des anteiligen Trägeranteils
an den Kindpauschalen und der zuschussfähigen Miete in Höhe von 1 % für die
Kindertageseinrichtung Farbenland entstehen Aufwendungen in Höhe von insgesamt
rd. 13.100,- €. Diese wurden im Rahmen
der Mittelanmeldung 2025 bereits berücksichtigt.
OBV
Meerbusch e.V.:
- für die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen
und der zuschussfähigen Miete in Höhe von 3,4% für die Kindertageseinrichtungen
Schatzinsel und Glückskinder entstehen in Höhe von insgesamt rd. 119.000,- €.
Nach Abzug der im Haushalt 2025 bereits berücksichtigten Mittel
i.H.v. rd. 11.000 € belaufen sich die
durch diesen Beschlussvorschlag entstehenden Mehraufwendungen auf rd. 108.000 €.
Insgesamt müssen daher bei Zustimmung
im Rahmen der Veränderungsliste der Verwaltung zum Haushalt 2025 bei Produkt
060.365.010, Förderung v. Kindern in Kindertageseinrichtungen und Sachkonto
53180000, Zuwendungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche Mehraufwendungen von
108.900 € berücksichtigt werden.
Für die Folgejahre erhöhen sich
die genannten Aufwendungen um die jeweils geltenden Fort-schreibungsraten.
Darüber hinaus ist für das Jahr
2025 ebenfalls im Wege der Veränderungsliste eine Zuwendung des Landes in Höhe
von 434.0000 € bei Produkt 060.365.010 und Sachkonto 41410000 Zuweisungen für
laufende Zwecke vom Land einzuplanen.
Alternativen:
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