Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat der Stadt, die XII. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (Anlage 1) mit einer Steigerung der Gebührentarife um durchschnittlich 4,80 % bei einem Kostendeckungsgrad von 80,00 % zu beschließen. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Für das Jahr 2025 wurde eine Neuberechnung der Friedhofsgebühren auf Basis der Betriebsabrechnung des Jahres 2023 durchgeführt.

Es wird von gebührenrelevanten Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,941 Mio. € ausgegangen, die es unter Berücksichtigung des Anteils „Öffentliches Grün“ und Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren zu verteilen gilt.

Dabei darf die Allgemeinheit nur an denjenigen Kosten beteiligt werden, die im Zusammenhang mit den Rahmenanlagen der Friedhöfe und deren Wegenetz entstehen. Bestattungsleistungen werden hierbei ausdrücklich nicht berücksichtigt.

Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2025 wurde in Höhe von 80,00 % kalkuliert. Der Anteil „Öffentliches Grün“ beträgt dann 20,00 %.

Bei der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 ist neben der Nachkalkulation für das Jahr 2023 auch die Nachkalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2022 und 2021 zu berücksichtigen. Die Nachkalkulation 2022 schloss mit einer Überdeckung in Höhe von 114.757,69 € ab und die Nachkalkulation 2021 mit einer Unterdeckung in Höhe von 182.783,36 €.

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen danach in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Unterdeckung des Jahres 2021 wurde bei der Gebührenkalkulation des Jahres 2025 mit 25 % (45.695,84 €) berücksichtigt, 50 % (91.391,68 €) wurden bereits bei der Gebührenkalkulation des Jahres 2023 berücksichtigt und 25 % (46.695,84 €) bei der Gebührenkalkulation des Jahres 2024.

Die Überdeckung des Jahres 2022 wurde bei der Gebührenkalkulation des Jahres 2025 mit 47 % (53.936,11 €) berücksichtigt, 47 % (53.936,11 €) wurden bereits bei der Gebührenkalkulation des Jahres 2024 berücksichtigt. Weitere 6 % (6.885,45 €) der Überdeckung des Jahres 2022 werden dann in die Gebührenkalkulation des Jahres 2026 einfließen.

Die Überdeckung des Jahres 2023 wurde bei der Gebührenkalkulation des Jahres 2025 mit 23 % (6.592,49 €) berücksichtigt. Weitere 27 % (8.090,78 €) der Überdeckung des Jahres 2023 werden dann in die Gebührenkalkulation des Jahres 2026 einfließen. Die restlichen 51 % (15.282,59 €) der Überdeckung des Jahres 2023 werden dann bei der Gebührenkalkulation des Jahres 2027 berücksichtigt.

Bei der aktuellen Gebührenkalkulation wurde nach Ratsbeschluss vom 29.10.2024 ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 2,903333 % zu Grunde gelegt.

Zur Erreichung des für die städtischen Friedhöfe kalkulierten Kostendeckungsgrades in Höhe von ca. 80,00% müssen die Friedhofsgebühren für das Jahr 2025 um durchschnittlich 4,80 % angehoben werden.


Finanzielle Auswirkung:

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Alternativen:

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