Betreff
XVI. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
Vorlage
FB5/0047/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt Bau empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.       Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2025 wird auf 2,89 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2025 wird auf 1,28 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

2.       Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2021 mit den verbleibenden 17.446,67 € in die Kalkulation 2025 vorgetragen. Aus der Korrektur des Betriebsergebnisses 2021 werden zusätzlich 61.141,40 € eingestellt. Das Betriebsergebnis 2022 wird mit -143.000,00 € vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2023 werden               -300.000 € der Unterdeckung vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von                 -364.411,93 € erfolgt.

3.       Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Unterdeckung der Betriebskostenabrechnung 2021 ein kostensteigender Vortrag in Höhe der verbleibenden – 53.799,04 €. Vom positiven Betriebsergebnis 2022 werden kostensenkend 56.000 € in die Kalkulation vorgetragen. Vom negativen Betriebsergebnis 2023 erfolgt ein kostensteigender Vortrag in Höhe von     -22.000 €, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von –19.799,04 € erfolgt.

4.       Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 27,83 € festgesetzt.

5.       Die XVI. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.


Sachverhalt:

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2024 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 hat ergeben, dass eine Anpassung der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.

1.       Gebühren

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2024 auf 2,82 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser und erhöht sich für 2025 auf 2,89 €. Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 1,26 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und steigt 2025 auf 1,28 €.

2.       Ergebnisvorträge

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 15.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Der Vortrag der Kostenüber- und –unterdeckungen aus den relevanten Betriebskostenabrechnungen erfolgt wie im Beschlusstext unter den Punkten 2. und 3. beschrieben.

Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2021 stellte sich ein Formelfehler in der Betriebskostenabrechnung heraus. Das positive Betriebsergebnis der Schmutzwassergebühren war tatsächlich 61.141,40 € höher. Im Rahmen der Gebührenkalkulation wird diese Überdeckung kostensenkend eingesetzt.

3.       Gebühren Wasserzwischenzähler

Gemäß der Kalkulation der Stadtwerke Meerbusch GmbH für das Jahr 2025 betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 27,83 €. Momentan belaufen sich diese Kosten auf 26,20 € pro Zähler.

Erläuterung der Notwendigkeit der Gebührenanpassung

Sowohl beim Niederschlagswasser als auch beim Schmutzwasser sind keine nennenswerten Kostensteigerungen zum Vorjahr zu verzeichnen. Allerdings führen die Vorträge der Betriebsergebnisse aus Vorjahren zu einer moderaten Steigerung der Gebühren.

Im Bereich der Schmutzwassergebühren wies das Betriebsergebnis 2022 eine Unterdeckung von        –427.967,33 €. Diese Unterdeckung lag in der deutlichen Erhöhung der kalkulatorischen Abschreibung begründet, da zum Zeitpunkt der Kalkulation 2023 noch nicht abzusehen war, dass der Baupreisindex drastisch ansteigen würde.

Auch das Betriebsergebnis 2023 weist ein hohes Defizit im Schmutzwasserbereich aus. Es beläuft sich auf -940.305,17 €. Grund dafür sind deutlich geringere Erlöse als erwartet, da die tatsächliche Frischwassermenge erheblich unter der prognostizierten lag, was in diesem Bereich zu Mindereinnahmen in Höhe von 462.219,60 € führte. Dazu kam, dass die die zur Kläranlage abgeführte Wassermenge um fast 20% höher war, als angenommen. Grund dafür waren Starkregenereignisse, überdurchschnittliche Niederschlagsmengen und ein erhöhter Fremdwasseranteil. Die Mehrkosten betrugen ca. 477.302,46 €.

Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit und vor dem Hintergrund des Kostendeckungsprinzips werden nicht nur Kostenüberdeckungen, sondern auch Kostenunterdeckungen in die Folgejahre vorgetragen. Dieses erfolgt gleichmäßig zu jeweils etwa einem Drittel in den drei auf die Feststellung des Betriebsergebnisses folgenden Gebührenkalkulationen.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Haushaltsjahr 2025 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 8.432.000 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von ca. 6.550.000 € erwartet. Davon entfallen ca. 2.260.000 € auf städtische Flächen, die im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung abgebildet werden.

Im Haushaltsjahr 2025 erfolgt eine Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 78.588,07 € aus Überdeckungen der Jahre 2021 und 2022. Für die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt eine Entnahme in Höhe von 56.000 € aus der Überdeckung 2022.


Alternativen:

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