Betreff
XXXVIII. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
Vorlage
DezIII/0044/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXXVIII. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschließen.

Die beigefügte Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 (Anlage B) und die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 sind Gegenstand dieses Beschlusses.


Sachverhalt:

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres (2023), der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die Abfallentsorgungsgebühren müssen für das Jahr 2025 erhöht werden. Nach der Gebührenkalkulation ergeben sich für die Restabfallbehälter folgende Änderungen:

  • 60-Liter                                               Erhöhung um 11 € auf 122 € pro Jahr
  • 80-Liter                                              Erhöhung um 14 € auf 157 € pro Jahr,
  • 120-Liter                                             Erhöhung um 18 € auf 224 € pro Jahr,
  • 240-Liter                                             Erhöhung um 32 € auf 420 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter, 14-tägig                           Erhöhung um 169 € auf 1.924 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter, wöchentlich                     Erhöhung um 329 € auf 3.839 € pro Jahr,

·         1.100-Liter, 2x wöchentlich                Erhöhung um 634 € auf 7.654 € pro Jahr.

In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 sind Gesamtkosten von 7.137.085 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind:

- die Beseitigungs- und Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 49,6 %

- und die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 36,4 %.

Gebührenkalkulation für das Jahr 2025:

Der Vergleich der Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 (Anlage B) mit der Gebührenkalkulation 2024 zeigt folgende wesentliche Veränderungen die zur Erhöhung der Abfallgebühren führen:

·         Mehrkosten Vergütung Fuhrleistungen:

Der Auftrag für die Einsammlung der Siedlungsabfälle und den Betreib des Wertstoffhofes wurde 2024 für den Zeitraum 2025-2030 europaweit ausgeschrieben. Es werden neue Rest- und Bioabfallbehälter angeschafft und mit einem Chip zur Indentifizierung ausgestattet. Nach Beendigung des Auftrages gehen diese in den Besitz der Stadt über. Dadurch und aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen,  entstehen Mehrkosten von +535.896,67 €.

·         Mehrkosten Beseitigung und Verwertung:

Der Rhein-Kreis Neuss wird die Gebühren für die Beseitigung- und Verwertung von Restabfall und Sperrgut von 234,61 €/t auf 241,51 €/t in 2025 erhöhen. Wesentlicher Grund ist die Erhöhung der CO2-Abgabe für Abfälle. Dadurch fallen Mehrkosten von +222.983,50 € an.

Betriebskostenabrechnung des Jahres 2023:

Die Betriebskostenabrechnung ergab ein positives Betriebsergebnis von +298.951,80 €. Wesentlicher Faktor ist:

·         Vergütung Fuhrleistungen und Beseitigung und Verwertung:

Für die Leerung der Abfallsammelbehälter (Rest- und Bioabfall, Altpapierdepotcontainer), die Einsammlung (Sperrgut, Elektroschrott, Grünabfälle) und den Transport von Abfällen sowie für den Betrieb des Wertstoffhofes sind -172.106,31 € weniger als kalkuliert ausgegeben worden. Die für die gebührenpflichtigen Abfälle an den Rhein-Kreis Neuss gezahlten Gebühren für die Beseitigung und Verwertung lagen um -186.798,09 € unter der Kalkulation. Die Minderkosten resultieren aus dem um -7,7 % unter der Schätzung liegenden tatsächlichen Aufkommen der vorgenannten Abfallarten.

Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.

Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen:

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW sind Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.

Die Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2022 in Höhe von 519.256,81 € muss spätestens im Jahr 2026 ausgeglichen werden. Es wurden bereits 78.792,77 € in der Gebührenkalkulation 2024 verwendet. Jeweils 220.232,02 € werden zur Absenkung der Gebühren in die Kalkulationen 2025 und 2026 eingerechnet.

Die Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2023 in Höhe von 298.951,80 € soll im Jahr 2027 ausgeglichen werden.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 7.137.085,33 €

Gebühreneinnahmen und Erträge in Höhe von 6.916.853,31 €

Auflösung von Sonderposten aus dem Gebührenausgleich in Höhe von 220.232,02 €