Vorlage
SFI/145/2012
Art
Informationsvorlage

Umstellung der Finanz- und Veranlagungssoftware zum 1.1.2013

 

 

Die Aufgaben „Haushaltsplanung, Bewirtschaftung der Erträge und Aufwendungen, Zahlungsabwicklung und Rechnungslegung“ werden z.Z. von der Finanzsoftware KIRP EDV-technisch unterstützt. Die Steuer- und Gebührenveranlagungen erfolgen über Verfahren, die im Verbund kommunaler Datenverarbeitungszentralen entwickelt worden sind. Beide Systeme, die nachfolgend Doppik und Veranlagung genannt werden, sind sog. Großrechnerverfahren, die technisch auf dem Rechner des KRZN Niederrhein installiert sind.

 

Mit Gründung der ITK Rheinland besteht die Absicht, zur Hebung von Synergieeffekten die unterschiedlichen Verfahren zu vereinheitlichen. Die ITK hat deshalb eine EU-weite Ausschreibung für die Doppik durchgeführt. Aus diesem Wettbewerb ist die Datenzentrale Baden-Württemberg (DZBW) als Siegerin und damit als Vertragspartnerin der ITK hervorgegangen.

 

Die Veranlagung wurde als Option in der Ausschreibung genannt, ohne jedoch Inhalt der Ausschreibung zu werden. Neben der von der DZBW angebotenen Software „Kommunalmaster-Veranlagung“ (KM-V) wurde das von einer kommunalen Anwendergemeinschaft entwickelte Produkt KIVI in die engere Wahl genommen. Da die Anwendergemeinschaft einerseits hohe Preisvorstellungen hatte und anderseits nicht die vollständige Umsetzung zum 1.1.2013 zusagen konnte, entschied sich der Verwaltungsrat der ITK zu Gunsten des KM-V, nachdem seitens der ITK im Arbeitskreis Koordinierung am 22.8.2011 erklärt worden war, dass der KM-V alle benötigten Funktionen abdecke. Für den KM-V sprach auch, dass es sich um ein in den KM-Doppik integriertes Verfahren handeln sollte.

 

Bereits zu Beginn der Anpassungsarbeiten zeigte sich, dass der KM-V erhebliche Mängel beinhaltete bzw. gesetzliche oder satzungsrechtliche Anforderungen nicht abbilden konnte. Im Bereich der Hundesteuer können z.B. die Staffelsätze, wie sie sich aus der Satzung ergeben, nicht abgebildet werden. Jede Veränderung muss manuell errechnet und eingegeben werden.

 

Die ITK hat die DZBW zu einem Preis von 99.000 € beauftragt, die Umsetzung des Satzungsrechts zu realisieren; das soll zum Ende des 1. Quartals 2014 erfolgen.

 

Der Test der Grundbesitzabgaben weist bis heute (22.10.2012) ungenügende Ergebnisse aus. Ein Summenvergleich der Sollstellung zwischen Altverfahren und dem KM-V ergab eine Differenz von rd. 2.000.000 €. Die Differenz bei der Hundesteuer betrug rd. 2.500 €, wobei nach Mitteilung der ITK lediglich ein Kassenzeichen nicht migriert wurde. Ausgedruckte Bescheide sind bei unterjährigen Veränderungen i.d.R. rechtlich falsch und inhaltlich für die Fachleute in meiner Steuerverwaltung nur mühsam nachzuvollziehen.

 

Vor diesem Hintergrund fand am 1.6.2012 bei der ITK eine Krisensitzung der beteiligten Verwaltungen Rhein-Kreis Neuss, Städte Neuss, Kaarst und Meerbusch statt. Die ITK sah trotz der aufgezeigten Probleme, die auch nicht in Abrede gestellt worden waren, die Einführung des KM-Doppik und des KM-V zum 1.1.2013 als realisierbar an. Sollte der KM-V sich als nicht einsatzfähig herausstellen, würde die ITK entsprechendes Personal zur Verfügung stellen, damit die dann notwendige Schnittstelle zwischen den Altverfahren Veranlagung und dem KM-Doppik programmiert werden könne. Eine abschließende Entscheidung müsse bis Ende September erfolgen, weil zum 30.9.2012 die Verträge über den Großrechner und die Wartung des aktuellen Verfahrens KIRP gekündigt werden müssten.

 

Am 24.9.2012 fand die 2. Krisensitzung bei der ITK statt. Der Rhein-Kreis Neuss positionierte sich negativ zur Einführung des KM-Doppik (den KM-V nutzt dieser nicht). Ein wesentliches Argument war die Tatsache, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Vorverfahren, mit dem der Kreis seine wesentlichen Erträge nach der Kreisumlage erhebt, angeschlossen war.

 

Die Stadt Kaarst erklärte, dass sie auf jeden Fall zum 1.1.2013 mit dem KM-Doppik und dem KM-V umsteigen werde.

 

Die Städte Neuss und Meerbusch legten sich darauf fest, die Ergebnisse des Integrationstests am 29. und 30. Oktobers abwarten zu wollen. Dies erfolgte nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die ITK für den Fall einer Nichteinführung zum 1.1.2013 Mehrkosten genannt hatte. Diese betrügen je nach Szenario zwischen 299.000 und 861.000 € für die Stadt Meerbusch. Ich habe verdeutlicht, dass die Stadt Meerbusch nur dann zur Zahlung verpflichtet wäre, wenn es eine Kausalität zwischen dem eingetretenen Schaden und einer Pflichtverletzung der Stadt Meerbusch geben würde. Unabhängig davon habe ich aus Gründen der Vorsorge 299.000 € in den dem Rat vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans 2013 eingestellt.

 

Für mich ist es wichtig, dass die beiden wichtigsten Steuerarten Grundsteuer und Gewerbesteuer ordnungsgemäß funktionieren und dass die veranlagten Beträge vollständig und an der richtigen Stelle in der Buchhaltung ankommen. Ob das so ist,  kann aktuell noch nicht gesagt werden, da die entsprechenden Test noch nicht stattgefunden haben.

 

Diese Tests finden mit einem Monat Verspätung nunmehr am 29. und 30. Oktober statt. Für den 31.10.2012 ist eine weitere Krisensitzung bei der ITK terminiert.

 

Hierüber wird in der Sitzung berichtet werden.

 

 


 

gez.

 

Dieter Spindler

Bürgermeister