Umstellung der Finanz- und
Veranlagungssoftware zum 1.1.2013
Die Aufgaben „Haushaltsplanung, Bewirtschaftung der Erträge und
Aufwendungen, Zahlungsabwicklung und Rechnungslegung“ werden z.Z. von der
Finanzsoftware KIRP EDV-technisch unterstützt. Die Steuer- und
Gebührenveranlagungen erfolgen über Verfahren, die im Verbund kommunaler
Datenverarbeitungszentralen entwickelt worden sind. Beide Systeme, die
nachfolgend Doppik und Veranlagung genannt werden, sind sog.
Großrechnerverfahren, die technisch auf dem Rechner des KRZN Niederrhein
installiert sind.
Mit Gründung der ITK Rheinland besteht die Absicht, zur Hebung von
Synergieeffekten die unterschiedlichen Verfahren zu vereinheitlichen. Die ITK
hat deshalb eine EU-weite Ausschreibung für die Doppik durchgeführt. Aus diesem
Wettbewerb ist die Datenzentrale Baden-Württemberg (DZBW) als Siegerin und
damit als Vertragspartnerin der ITK hervorgegangen.
Die Veranlagung wurde als Option in der Ausschreibung genannt, ohne
jedoch Inhalt der Ausschreibung zu werden. Neben der von der DZBW angebotenen
Software „Kommunalmaster-Veranlagung“ (KM-V) wurde das von einer kommunalen
Anwendergemeinschaft entwickelte Produkt KIVI in die engere Wahl genommen. Da
die Anwendergemeinschaft einerseits hohe Preisvorstellungen hatte und
anderseits nicht die vollständige Umsetzung zum 1.1.2013 zusagen konnte, entschied
sich der Verwaltungsrat der ITK zu Gunsten des KM-V, nachdem seitens der ITK im
Arbeitskreis Koordinierung am 22.8.2011 erklärt worden war, dass der KM-V alle
benötigten Funktionen abdecke. Für den KM-V sprach auch, dass es sich um ein in
den KM-Doppik integriertes Verfahren handeln sollte.
Bereits zu Beginn der Anpassungsarbeiten zeigte sich, dass der KM-V
erhebliche Mängel beinhaltete bzw. gesetzliche oder satzungsrechtliche
Anforderungen nicht abbilden konnte. Im Bereich der Hundesteuer können z.B. die
Staffelsätze, wie sie sich aus der Satzung ergeben, nicht abgebildet werden.
Jede Veränderung muss manuell errechnet und eingegeben werden.
Die ITK hat die DZBW zu einem Preis von 99.000 € beauftragt, die
Umsetzung des Satzungsrechts zu realisieren; das soll zum Ende des 1. Quartals
2014 erfolgen.
Der Test der Grundbesitzabgaben weist bis heute (22.10.2012)
ungenügende Ergebnisse aus. Ein Summenvergleich der Sollstellung zwischen
Altverfahren und dem KM-V ergab eine Differenz von rd. 2.000.000 €. Die
Differenz bei der Hundesteuer betrug rd. 2.500 €, wobei nach Mitteilung der ITK
lediglich ein Kassenzeichen nicht migriert wurde. Ausgedruckte Bescheide sind
bei unterjährigen Veränderungen i.d.R. rechtlich falsch und inhaltlich für die
Fachleute in meiner Steuerverwaltung nur mühsam nachzuvollziehen.
Vor diesem Hintergrund fand am 1.6.2012 bei der ITK eine Krisensitzung
der beteiligten Verwaltungen Rhein-Kreis Neuss, Städte Neuss, Kaarst und
Meerbusch statt. Die ITK sah trotz der aufgezeigten Probleme, die auch nicht in
Abrede gestellt worden waren, die Einführung des KM-Doppik und des KM-V zum
1.1.2013 als realisierbar an. Sollte der KM-V sich als nicht einsatzfähig
herausstellen, würde die ITK entsprechendes Personal zur Verfügung stellen,
damit die dann notwendige Schnittstelle zwischen den Altverfahren Veranlagung
und dem KM-Doppik programmiert werden könne. Eine abschließende Entscheidung
müsse bis Ende September erfolgen, weil zum 30.9.2012 die Verträge über den
Großrechner und die Wartung des aktuellen Verfahrens KIRP gekündigt werden
müssten.
Am 24.9.2012 fand die 2. Krisensitzung bei der ITK statt. Der
Rhein-Kreis Neuss positionierte sich negativ zur Einführung des KM-Doppik (den
KM-V nutzt dieser nicht). Ein wesentliches Argument war die Tatsache, dass bis
zu diesem Zeitpunkt noch kein Vorverfahren, mit dem der Kreis seine
wesentlichen Erträge nach der Kreisumlage erhebt, angeschlossen war.
Die Stadt Kaarst erklärte, dass sie auf jeden Fall zum 1.1.2013 mit dem
KM-Doppik und dem KM-V umsteigen werde.
Die Städte Neuss und Meerbusch legten sich darauf fest, die Ergebnisse
des Integrationstests am 29. und 30. Oktobers abwarten zu wollen. Dies erfolgte
nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die ITK für den Fall einer
Nichteinführung zum 1.1.2013 Mehrkosten genannt hatte. Diese betrügen je nach
Szenario zwischen 299.000 und 861.000 € für die Stadt Meerbusch. Ich habe
verdeutlicht, dass die Stadt Meerbusch nur dann zur Zahlung verpflichtet wäre,
wenn es eine Kausalität zwischen dem eingetretenen Schaden und einer
Pflichtverletzung der Stadt Meerbusch geben würde. Unabhängig davon habe ich
aus Gründen der Vorsorge 299.000 € in den dem Rat vorliegenden Entwurf des
Haushaltsplans 2013 eingestellt.
Für mich ist es wichtig, dass die beiden wichtigsten Steuerarten
Grundsteuer und Gewerbesteuer ordnungsgemäß funktionieren und dass die
veranlagten Beträge vollständig und an der richtigen Stelle in der Buchhaltung
ankommen. Ob das so ist, kann aktuell
noch nicht gesagt werden, da die entsprechenden Test noch nicht stattgefunden
haben.
Diese Tests finden mit einem Monat Verspätung nunmehr am 29. und 30.
Oktober statt. Für den 31.10.2012 ist eine weitere Krisensitzung bei der ITK
terminiert.
Hierüber wird in der Sitzung berichtet werden.
gez.
Dieter Spindler
Bürgermeister