Beschlussvorschlag:
Die
Herstellung des 1. Bauabschnittes der P&R Anlage am Bahnhof Osterath in
Meerbusch-Osterath gemäß der vorgelegten Variante 2 (Wiederverwendung
Bestandspflastersteine Ladestraße) wird beschlossen. Die entsprechende Anlage
wird Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Zwischen
EDEKA und dem Bahnhof Osterath im Stadtteil Osterath soll eine P&R Anlage
hergestellt. werden. Die ersten
Planungen reichen bis 2005 zurück, als das Gelände Ostara überplant wurde. Um
die Entwicklung bis heute darzustellen, wird zunächst die Maßnahmenhistorie
erläutert. Im Anschluss werden die Planungsdetails aufgezeigt.
Vorgesehen
ist bisher nur die Realisierung des 1. Bauabschnittes. Überlegungen bzgl. eines
zukünftigen Bürgersaals werden dadurch nicht tangiert.
Bereits
im Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau am 7.5.2024 und am 17.9.2024 sowie im
Kulturausschuss am 12.6.2024 wurde die Maßnahme vorgestellt.
Daraufhin
wurden noch folgende Punkte in der weiteren Planung berücksichtigt:
- Fußwegeverbindung im 2. Bauabschnitt.
- Anpassung der Flächen bzgl. der
Versorgungseinrichtungen am Gebäude Güterbahnhof.
- Entfall von 2 Parkflächen zu Gunsten
eines bestehenden Baumes.
- Weitere Variante (Variante 3) zur
Nutzung der erhaltenswerten Pflastersteine (direkt im Umfeld/Vorplatz des
Güterbahnhofes).
Maßnahmenhistorie
1.
Bebauungsplan Nr. 266 , Ostara – 2005 – 2012
- Im Jahr 2005 wurde der Bau eines
provisorischen P+R Parkplatzes im Bereich der Ladestraße durch den Bau- und
Umweltausschuss beschlossen.
- Die Flächen und damit die Ausdehnung des
endgültigen P+R Parkplatzes wurden im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 266 –
Meerbusch-Osterath, Ostara, festgesetzt.
- Der Aufstellungsbeschluss erfolgte 2006.
- Ursprünglich war vorgesehen, dass der
Investor die dafür notwendigen Flächen erwirbt und den P+R Parkplatz mit baut.
Im Laufe der Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag zeigte sich jedoch, dass
der Eigentümer nicht verkaufsbereit war. Da dies die Erschließung des
Wohngebietes verhindert hätte und der P+R Parkplatz hierfür nicht notwendig
war, hat sich die Stadt im städtebaulichen Vertrag verpflichtet, diese P&R
Anlage zu bauen.
- Der Bebauungsplan Nr. 266 wurde durch den
Rat der Stadt Meerbusch am 28.09.2012 beschlossen, der städtebauliche Vertrag
hierzu im März 2012 beurkundet.
2.
Förderanträge und Grunderwerb 2009 – 2021
- Bereits in den Jahren 2009 und 2015 wurden
Förderanträge nach § 12 ÖPNVG beim Fördergeber VRR gestellt. Aufgrund des
fehlenden Grunderwerbs wurden diese jedoch wegen fehlendem Baurecht abgelehnt
bzw. zurückgewiesen. Am 18.12.2014 wurde durch den Rat ein Grundsatzbeschluss
getroffenen, die noch erforderlichen Grundstücke für den Bau des P+R
Parkplatzes am Bahnhof Osterath zu erwerben. Im Jahr 2017 gelang es zumindest
den Anteil der Miteigentümerin an den Grundstücken Ladestraße 2 zu kaufen. Eine
Einigung zum noch fehlenden Grunderwerb konnte dann im Jahr 2019 erreicht
werden – dieser wurde vom Rat am 11.04.2019 beschlossen. Der Kaufvertrag hierzu
wurde dann im Juni 2021 abgeschlossen
- Aufgrund der fortgeschrittenen
Grunderwerbsverhandlungen wurde im Jahr 2019 für den Förderkatalog 2020 ein
erneuter Programmaufnahmeantrag gestellt (für die Gesamtfläche = 79
Stellplätze). Diesem wurde entsprochen, so dass bis zum 31.12.2023 bei Vorlage
eines konkreten Finanzierungsantrages mit Baurecht eine Förderung/Zuwendung
genehmigt würde.
3.
Förderantrag ab dem Jahr 2022
- Im politischen Raum wurde über eine
anderweitige Nutzung des P+R Parkplatzes, insbesondere als Standort des
Bürgersaals diskutiert. Entscheidungen hierzu sind nicht gefallen. Deshalb
wurden im Verwaltungsvorstand entschieden, den Bau des P+R Parkplatzes
zurückzustellen. Dies wurde dem VRR mitgeteilt, da die Einplanung aber noch bis
zum 31.12.2023 Bestand hatte, wurde der Zuwendungsantrag weiterhin im Programm
geführt. Im Laufe des Jahres 2023 wurde dann entschieden, den P+R Parkplatz in
2 Bauabschnitte aufzuteilen und zumindest den Bauabschnitt mit 44 Stellplätzen
im Jahr 2024 zu bauen. So steht die Fläche des 2. Bauabschnittes für mögliche
andere bauliche Überlegungen weiterhin zur Verfügung.
- Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes
2024 wurden die erforderlichen Mittel eingestellt. Ein entsprechend
ausgearbeiteter Förderantrag wurde im Dezember 2023 dem Fördergeber VRR
vorgelegt. Der positive Förderbescheid hierzu liegt zwischenzeitlich vor.
Die
geplante P&R Anlage basiert auf der damaligen Planung im Rahmen des
Ostara-Geländes und wurde an die heutigen Planungsanforderungen angepasst.
Die
Maßnahme wurde in 2 Bauabschnitte unterteilt, von denen jedoch nur der 1.
Bauabschnitt realisiert werden soll. Ein 2. Bauabschnitt wurde zwar bereits
mitgeplant, soll jedoch wegen der noch offenen Diskussion über einen Bürgersaal
an dieser Ortslage zurückgestellt werden.
Im
Einzelnen sieht die Planung der P&R Anlage folgendes vor:
Berücksichtigung
eines möglichen Bürgersaals:
Die
Thematik eines möglichen Bürgersaals wurde in der Planung der P&R Anlage
berücksichtigt, in dem 2 Bauabschnitte gebildet wurden. Der 1. Bauabschnitt ist
nicht im möglichen Bebauungsfenster eines Bürgersaales und kann deshalb
hergestellt werden, ohne dass dies gegen einen zukünftigen Bürgersaal spricht.
Der 2. Bauabschnitt wird zwar aus wirtschaftlichen Gründen zusammen mit dem 1.
Bauabschnitt in der Entwurfsplanung berücksichtigt, jedoch ist die Ausführung
derzeit nicht angedacht.
Kanalerneuerung:
Unter
der Ladestraße verläuft ein sanierungsbedürftiger Mischwasserkanal. Dieser muss
in offener Bauweise erneuert werden.
Stellplätze
PKW:
1.
BA: 42 Parker, davon 2 Behindertenparkplätze, Oberfläche Betonpflaster
(2.
BA: 52 Parker, mit 5 integrierten Baumpflanzbeeten)
Elektromobilität:
Es
ist vorgesehen, dass auf der P&R Anlage Lademöglichkeiten für die
E-Mobilität bereitgestellt werden. Eine entsprechende Anfrage für 2-4 Stellplätze
ist an die stm gestellt und wird derzeit bearbeitet.
Beleuchtung:
Der
gesamte Bereich der P&R Anlage wird energiesparend mit LED Technik
beleuchtet.
Grünanlage:
1.
BA: 16 Baumpflanzungen in Grünflächen beidseitig entlang des Geh- und Radweges.
(2.BA:
18 Baumpflanzungen in Grünflächen beidseitig entlang des Geh- und Radweges
zzgl. 5 integrierten Baumpflanzbeeten.)
Parkplatzbelegerfassung:
Es
ist eine digitale Belegerfassung vorgesehen.
PV-Anlage:
Öffentliche
Stellplätze werden vermehrt mit PV-Anlagen „überdacht“. Dies ist bei
freistehenden, großen versiegelten Flächen durchaus sinnvoll. Im vorliegenden
Fall handelt es sich bei der P&R Anlage um eine Fläche, die hauptsächlich
mit Rasenfläche und Baumpflanzungen geplant ist. Eine PV-Anlage würde schon aus
diesem Aspekt heraus nicht zielführend sein, zumal sie auch in Konkurrenz mit
den geplanten Baumpflanzungen stünde.
Eine
Anfrage bei der stm ergab überdies, dass wegen der fehlenden Wirtschaftlichkeit
und dem Unterhaltungsaufwand derzeit kein Interesse besteht, eine PV-Anlage zu
errichten und zu betreiben.
Nach
Analyse der Vor- und Nachteile einer PV-Anlage ergab die Berechnung der
Wirtschaftlichkeit, dass die Installation der PV-Anlage nicht wirtschaftlich
ist. Gründe hierfür sind der negative Cashflow über 20 Jahre, die Verschattung
durch die Bäume und der Kosten der laufenden Unterhaltung. Da die Anlage im
Gegensatz zu einer auf einem Gebäudedach installierten Anlage sehr
vandalismusanfällig wäre, ist von hohen Unterhaltungskosten auszugehen.
PV-Anlagen
auf Parkplätzen in Form einer großflächigen, reihenmäßigen Überdachung der
Stell-plätze verdichten das städtebauliche Bild. Der Bereich des Osterather
Bahnhofes wird bauliche durch die historische Ladestraße mit ihren Gebäuden
dominiert. Eine dachartige PV-Anlage tritt daher in Konkurrenz zu dieser.
Gleichzeitig wird der Raum auch in einer dritten Dimension verdichtet. Dies
gälte es im Hinblick auf den zu erwartenden - hier eher geringen -
Energie-Ertrag abzuwägen.
Radverkehr:
Für
die Parkmöglichkeit des Radverkehrs werden Abstellplätze in Form von
überdachten Abstellbügeln (10-20 Stück), 25 Fahrradboxen (bereits im Bestand
der Stadt Meerbusch) und 4 Abstellanlagen für Lastenfahrräder vorgesehen.
Barrierefreiheit:
Es
werden 2 Behindertenparkplätze im vorderen Teil der P&R Anlage hergestellt.
Die Behinderten-beauftragten wurden in die Planung eingebunden.
Förderung:
Für
den Bau des P+R Parkplatzes wurde ein Förderantrag gestellt.
Eine
positive Förderzusage liegt bereits über 591.100 € vom Fördergeber vor.
Eine
Fördervoraussetzung ist, dass ein Baubeginn in 2024 erfolgt. In Anbetracht
dessen sollte noch im dritten Quartal 2024 ein Baubeschluss erfolgen, so dass
ein Baubeginn erfolgen kann. Ansonsten verfällt der Förderantrag und muss neu gestellt
werden.
Berücksichtigung
des Denkmalschutzes:
Die
Ladestraße entlang des alten Güterbahnhofs besteht aus Kopfsteinpflaster. Die
historisch ein-gebauten Kopfsteine bestehen zum einen aus einem erhaltenswerten
porenarmen Basalt Naturstein, zum anderen aus einem gewöhnlichen Naturstein mit
Luftporen. Aus diesem Grund wurde bei der Planung der Erhalt des porenarmen
Basalt Kopfsteinpflasters berücksichtigt. Die Kopfsteine sollen aufgenommen
werden und je nach Ergiebigkeit und Zustand wieder eingebaut werden. Hierfür
wurden drei Varianten entwickelt.
Variante
1: Wiederverwendung Bestandspflasterstein als Querriegel-Elemente in der
Ladestraße.
Variante
2: Wiederverwendung Bestandspflastersteine als Fahrbahnoberfläche Ladestraße.
Variante
3: Wiederverwendung Bestandspflastersteine im direkten Umfeld/Vorplatz des
Güterbahn-hofes.
Als
Beschlussvorschlag wurde Variante 2 gewählt da dadurch der heutige Charakter
der Ladestraße erhalten bleibt.
Sollte
eine andere Variante als bisher ausgearbeitet bezüglich der Verwendung der
Pflastersteine gewünscht sein, so könnte die Ladestraße nach der notwendigen
Verlegung des Abwasserkanals zunächst als eine provisorische Baustraße
hergestellt werden. Ein Einbau der erhaltenswerten Steine wäre dann im Nachgang
noch möglich. Im Hinblick auf die Fördervoraussetzung Baubeginn 2024 wäre dies
ein gangbarer Weg, sollte die Entscheidung zum Denkmalschutz bis zum
Baubeschluss nicht abgeschlossen sein.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Kanalbau 277.270
€
Straßenbau:
868.700
€
Davon
Förderzusage: 591.100 €
Die
erforderlichen Haushaltsmittel für die Herstellung der P&R Anlage sind im
städtischen Haushalt beim Produkt 120 541 010„Straßen, Wege, Plätze“ beim
investiven Konto 7.12001214 78520000 vorhanden.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel für die Kanalsanierung sind im städtischen
Haushalt beim Produkt 110 538 010 „Stadtentwässerung“ beim investiven Konto
7.11002214 78520000 mit aktuell 125.000 € vorhanden. Der Restbetrag (152.270 €)
wird im Zuge der Haushaltsaufstellung 2025 nachgemeldet.
Die
Erträge aus der Förderung sind in Höhe von 437.000 € im städtischen Haushalt
beim Produkt „Straßen, Wege, Plätze“ 120.541.010 beim investiven Konto
7.12001214 68110000 eingeplant. Hier wird die Differenz i.H.v. 154.100 € im
Zuge der Haushaltsaufstellung 2025 nachgemeldet.
Alternativen:
Alternative
1:
Die
Herstellung des 1. Bauabschnittes der P&R Anlage am Bahnhof Osterath in
Meerbusch-Osterath gemäß der vorgelegten Variante 3 (Wiederverwendung
Bestandspflastersteine direkt im Umfeld/Vorplatz des Güterbahnhofes) wird
beschlossen. Die entsprechende Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.
Alternative
2:
Die
Herstellung des 1. Bauabschnittes der P&R Anlage am Bahnhof Osterath in
Meerbusch-Osterath gemäß der vorgelegten Variante 1 (Wiederverwendung
Bestandspflasterstein Querriegel-Elemente in der Ladestraße) wird beschlossen.
Die entsprechende Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.
Alternative
3:
Belassen
des derzeitigen Zustandes.